dieBasis Bundesparteitag 2024 mit Schwerpunkt Satzungsänderungen

Einführung

Schön, dass Du Dich auf den Bundesparteitag vorbereiten möchtest und Dich für die möglichen Satzungsänderungen interessierst.

Am vergangenen Montag wurde eine Umfrage dazu beendet und es haben sich insgesamt 1.912 von 17.756 angeschriebenen Mitgliedern daran beteiligt. Dazu berichtete der Ausschuss für Satzungsarbeit bereits in der E-Mail. Den Bericht findest Du auch hier noch einmal zum Download.

Vor allem aber findest Du hier auf dieser Seite alle Informationen rund um die Satzungsänderungsanträge, die wir für Dich aufbereitet haben.

Doch ganz kurz zur diesjährigen Antragskommission: Ihre Mitglieder sind Kurt Corinth, Karis Düster, Ralf Knocke, Editha Roetger, Ernst Schnell, Tobias Tenhaef und Bernhard Wallner. Bernhard Wallner wurde in der zweiten Sitzung am 25.09.2024 einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.

Aufgabe der Antragskommission ist es, die formale Richtigkeit der eingegangenen Anträge zu prüfen und sie bis drei Wochen (hier: Satzungsanträge lt. § 27 der Bundessatzung) vor dem Bundesparteitag den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen (vergleiche § 6, Abs. 3+4 der Geschäftsordnung für Parteitage):
„(3) Die Antragskommission bereitet die Anträge inhaltlich auf. Sie bündelt die Anträge zu gleichen oder ähnlichen Themen, nimmt eine Gewichtung darüber vor, welche Themen zuerst behandelt werden sollen und erstellt eine entsprechende Empfehlung für die Versammlung.
(4) Für die Gewichtung von Anträgen soll die Kommission bestimmte Kriterien einbeziehen, dazu gehören die Größe des betroffenen Personenkreises, die Dringlichkeit der Angelegenheit und das Ausmaß der Betroffenheit.“

Alle Anträge, die formal gültig bis zum 19.09.2024, 23:59 Uhr eingingen, wurden durch die Antragskommission anonymisiert, geprüft und hier mit Hilfe der AG Webseite veröffentlicht. Vielen Dank dafür an die AG Webseite!

Änderungsanträge zu den jetzt eingestellten Satzungsänderungsanträgen können bis zum 10.10.2024 um 23:59 Uhr an die gesendet werden.

Gemäß Satzung müssen alle Anträge den Mitgliedern drei Wochen vor dem Bundesparteitag zur Kenntnis gebracht werden. Es liegen 240 gültige Anträge vor. Drei wurden nicht akzeptiert, da sie die Anforderungen nicht erfüllen (Gegenüberstellung alt / neu fehlte oder die Frist war versäumt).

Sie tragen im anonymisierten Namen zunächst das Kürzel, das auf die Satzung oder Ordnung hinweist und den jeweiligen Paragraphen. Gibt es mehrere Anträge zu einem Paragraphen, so sind die Anträge zusätzlich nummeriert.

Beispielsweise behandelt SG_01 den § 1 der Satzung (SG).

SG = Satzung

FO = Finanzordnung

SO = Schiedsordnung

GO = Geschäftsordnung für Parteitage und Mitgliederversammlungen

WO = Wahlordnung