Justiz

dieBasis lehnt das bestehende Beamtentum ab. Stattdessen sollen alle Mitarbeiter in Justiz und Verwaltung kündbare Angestellte werden. Anzahl und Verteilung der Mitarbeiter wird durch Bürgerräte und Vertreter des jeweiligen Verwaltungsbereiches auf der entsprechenden Organisationsebene (Großstadt, Stadt, Kreis, Bezirk, Land, Bund) bestimmt und an die jeweiligen Anforderungen angepasst. Die Mitarbeiter werden staatlich entlohnt, orientiert an den Einkommensverhältnissen der Bürger. dieBasis will mit den folgenden Vorschlägen die Unabhängigkeit von Justiz, Staatsanwaltschaft und Verwaltung sichern und Missbrauch erschweren.

Bürgergerichte und Berufsgerichte

dieBasis ist für die Einrichtung von Bürgergerichten: Unter Leitung eines Juristen, der jedoch kein Amt als Richter oder Staatsanwalt bekleidet, werden für geringfügige Verfahren, z. B. bis 600 EUR oder Diebstahl geringer Werte, Bürgergerichte eingerichtet. Neben dem Juristen entscheiden zwei Bürger über den Fall, alle mit gleichem Stimmrecht. Im Wechsel haben die Juristen eines Amtsgerichtsbezirks eine bestimmte Anzahl von Stunden im Monat für die Leitung der Verfahren zur Verfügung zu stellen. Die am Bürgergericht tätigen Bürger werden vom Bürgerrat der jeweiligen Organisationsebene befristet gewählt. Juristen und Bürger erhalten die gleiche Aufwandsentschädigung.

Andere Verfahren werden durch Gerichte mit Berufsrichtern geführt. Richter sind vollkommen unabhängig. Ein Wechsel zur Staatsanwaltschaft ist ausgeschlossen. Zwischen den Organisationsebenen besteht Durchlässigkeit. Richter werden durch einen im Losverfahren bestimmten Ausschuss von Richtern unterschiedlicher Organisationsebenen (Richterausschüsse) bestellt, abberufen und befördert. Für spezielle Verfahren gibt es unabhängige und zur Anklageerhebung autorisierte Ermittlungsrichter, die ebenfalls durch einen Richterausschuss berufen werden. Das Tätigwerden eines Ermittlungsrichters kann von Bürgerräten veranlasst werden.

Richter dürfen sich nicht politisch oder selbst wirtschaftlich betätigen. Wollen sie dies, so müssen sie ihr Richteramt niederlegen. Danach ist eine Rückkehr in den Richterstatus oder eine Tätigkeit als Staatsanwalt ausgeschlossen. Richter haben vollständige Transparenz hinsichtlich ihres sozialen Umfelds (Verwandtschaftsverhältnisse, Vereine, unpolitische Gruppierungen) zu schaffen. Falls die Forderung eines Verbots wirtschaftlicher Betätigung nicht umgesetzt wird, hat eine Offenlegung zu eigenen Geschäften, Beteiligungen an Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung usw. zu erfolgen. Verstöße werden geahndet. Richter haben Anspruch auf eine staatliche Pension.

Justiz

Staatsanwaltschaft

Staatsanwälte sind unabhängig von externen Weisungen. Ein Wechsel zur Richterschaft ist ausgeschlossen. Zwischen den Organisationsebenen besteht Durchlässigkeit. Bestellung, Abberufung und Beförderung geschieht durch einen im Losverfahren bestimmten Ausschuss von Staatsanwälten unterschiedlicher Organisationsebenen. Staatsanwälte dürfen sich nicht politisch oder selbst wirtschaftlich betätigen. Wollen sie dies, so müssen sie ihre Tätigkeit als Staatsanwalt beenden. Eine Rückkehr in die Staatsanwaltschaft oder eine anschließende Tätigkeit als Richter ist nicht möglich.

Sie werden aufgrund eigener Erkenntnisse oder aufgrund von Anzeigen tätig. Ermittlungsrichter können ihr Tätigwerden anfordern. Die Staatsanwaltschaft wird von Polizeikräften unterstützt. Um Eingriffe in Bürgerrechte vorzunehmen, bedürfen sie –  von Notfällen abgesehen – immer einer richterlichen Entscheidung. Sie haben die Pflicht, bei aus ihrer Sicht bedenklichen Rechtsvorschriften oder Anweisungen von Ermittlungsrichtern zu remonstrieren und dürfen nicht tätig werden, wenn ihre Bedenken nicht ausgeräumt werden. Eine Sanktion dieser Entscheidung ist ausgeschlossen. Staatsanwälte haben Anspruch auf eine staatliche Pension.

Verwaltung

Mitarbeiter der Verwaltung oder Polizei (nachfolgend Verwaltung) werden nach erfolgreicher Ausbildung durch einen im Losverfahren bestimmten Ausschuss von Mitgliedern ihres Verwaltungsbereiches unterschiedlicher Organisationsebenen bestellt, abberufen und befördert. Sie haben die Pflicht, bei aus ihrer Sicht bedenklichen Rechtsvorschriften zu remonstrieren und dürfen nicht tätig werden, wenn ihre Bedenken nicht ausgeräumt werden. Eine Sanktion dieser Entscheidung ist ausgeschlossen. Sie haben Anspruch auf eine staatliche Pension.

Kontrollinstanz

Die Tätigkeiten aller Mitarbeiter der vorgenannten Berufsgruppen werden auf Antrag durch Bürgerräte, und gegebenenfalls ergänzt von durch Los bestimmten Fachkundigen, beurteilt. Bei Beanstandungen sind durch Los bestimmte Funktionsträger eines anderen Verwaltungsbereiches (z. B. bei Staatsanwälten durch Richter, bei Richtern durch Staatsanwälte, bei Polizei durch Richter oder Staatsanwälte etc.) aus der entsprechenden Organisationsebene hinzuzuziehen, um die sich ergebenden Konsequenzen zu ziehen. All diese Menschen sind dem Wohl der Gemeinschaft, der Gerechtigkeit gegenüber dem Einzelnen und der eigenen Machtbegrenzung –  im Sinne einer Verhinderung von Machtmissbrauch –  verpflichtet.

 

Lass’ uns gemeinsam beweisen, dass Freiheit und Demokratie Hand in Hand gehen können und dass die besten Ideen immer aus dem Volk kommen.

Schreib’ uns, bring’ Deine Ideen ein und sei Teil einer Bewegung, die die Zukunft von  „unten nach oben“ gestaltet.

Denn wir haben die Wahl – und wir sind die Stimme!

So kannst Du mitmachen:
Überlege Dir, was Dir wichtig ist.
  • Schreibe uns eine E-Mail an die thematisch passende E-Mail-Adresse.
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B

Da bei den Ministerien einige Themen fehlen, vor allem visionäre, proaktive Gestaltung, gibt es bei uns zusätzlich:

Demokratie und Bürgerbestimmung (inkl. Gewaltenteilung, Medien, Behörden):

Gesellschaft und Mensch, Werte & Säulen:

Strategische Zukunftsgestaltung, Vision: