Gastbeitrag von Nathalie Sanchez Friedrich
Jeden Monat überweisen Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen. Die meisten denken darüber nicht weiter nach. Sie verlassen sich darauf, dass dieses Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird: bei Ärzten, Krankenhäusern, Medikamenten und der Versorgung von Patienten.
Doch was passiert mit den Beiträgen, solange sie nicht ausgegeben werden?
Diese Frage stellen sich derzeit viele Versicherte. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung investierten 28 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen mehr als 500 Millionen Euro in zwei Immobilienfonds. Ein großer Teil dieses Geldes könnte dauerhaft verloren sein. 1
Damit stellt sich eine einfache Frage: Wer entscheidet eigentlich über unser Beitragsgeld? Wer kontrolliert diese Entscheidungen? Und wenn Verluste entstehen: Wer trägt am Ende die Folgen?
Denn eines ist klar: Es handelt sich nicht um privates Anlagevermögen. Es handelt sich um Beitragsgelder von Millionen Bürgern.
Warum betrifft uns das alle?
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich aus den verpflichtend gezahlten Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie verwalten Beiträge, die weder Vorständen noch Verwaltungsräten gehört. Es ist zweckgebunden. Es soll die medizinische Versorgung der Versicherten sichern. Gehen solche Mittel verloren, verschwinden sie nicht folgenlos.
Sie fehlen zunächst im Vermögen der Krankenkassen. Ob und in welchem Umfang daraus später finanzielle Auswirkungen entstehen, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich heute noch nicht seriös vorhersagen. Doch jede größere Vermögenseinbuße schmälert den finanziellen Spielraum eines Systems, das sich ausschließlich aus Beiträgen finanziert.
Deshalb ist die eigentliche Frage nicht: „Wie hoch ist der Verlust?“ Sondern:
„Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“

Sicherheit ist keine Empfehlung
Der Gesetzgeber hat genau für solche Fälle klare Regeln geschaffen.
Beitragsgelder sollen nicht möglichst gewinnbringend angelegt werden. Sie sollen vor allem sicher sein. Das Sozialgesetzbuch stellt deshalb hohe Anforderungen an die Vermögensanlage der Sozialversicherungsträger. Ziel ist es, Risiken zu begrenzen und jederzeit ausreichend Mittel für die gesetzlichen Aufgaben bereitzuhalten.2
Der Gedanke dahinter ist einfach. Wer fremdes Geld verwaltet, muss sorgfältiger handeln als jemand, der über sein eigenes Vermögen entscheidet. Genau deshalb richtet sich die aktuelle Diskussion nicht gegen einzelne Investitionen. Sie richtet sich auf eine grundsätzliche Frage:
Reichen die bestehenden Regeln und Kontrollen aus, um das Geld der Beitragszahler wirksam zu schützen?
Wer entscheidet über Millionenbeträge?
Die Vermögensanlage gesetzlicher Krankenkassen erfolgt nicht zufällig und auch nicht durch einzelne Sachbearbeiter. Dafür gibt es klare Zuständigkeiten. Vorstände führen die Geschäfte, Verwaltungsräte überwachen den Vorstand und treffen grundlegende Entscheidungen. Hinzu kommen interne Kontrollmechanismen sowie die staatliche Rechtsaufsicht. 3
Umso erstaunlicher ist die nächste Frage:
Wenn es diese Regeln und Kontrollen gibt, warum konnten dann offenbar so hohe Summen in Anlagen fließen, die heute zu erheblichen Verlusten geführt haben könnten?
Diese Frage richtet sich nicht gegen einzelne Personen. Sie richtet sich an das System. Denn gute Regeln entfalten ihren Wert erst dann, wenn sie auch wirksam angewendet und kontrolliert werden.
Wer über das Geld von Millionen Versicherten entscheidet, trägt eine besondere Verantwortung. Wer diese Entscheidungen überwacht, trägt sie ebenso.
Kontrolle ist nur dann wirksam, wenn sie funktioniert
Regeln schaffen Sicherheit. Entscheidend ist jedoch, ob sie auch eingehalten werden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben und den internen Strukturen sollen mehrere Ebenen dafür sorgen, dass Beitragsgelder sorgfältig verwaltet werden. 4 Umso naheliegender ist deshalb die Frage:
Wenn mehrere Kontrollinstanzen vorhanden waren, warum wurde der mögliche Schaden nicht früher erkannt?
Die Antwort kennen wir heute noch nicht. Genau deshalb ist eine umfassende Aufarbeitung notwendig. Wurden Risiken unterschätzt? Gab es Warnhinweise? Wurden Entscheidungen ausreichend hinterfragt? Oder reichen die bestehenden Kontrollmechanismen grundsätzlich nicht aus?
Die laufenden Untersuchungen werden darauf Antworten geben müssen. Denn Kontrolle erfüllt ihren Zweck nicht erst nach einem Schaden. Sie soll helfen, Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wer trägt am Ende das Risiko?
Beitragsgelder sind kein Sparbuch. Sie sichern unsere Gesundheitsversorgung. Deshalb betrifft jeder größere Vermögensverlust am Ende alle Versicherten.
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und viele weitere Leistungen des Gesundheitswesens. Dafür müssen sie jederzeit zahlungsfähig bleiben.
Verluste verschwinden jedoch nicht einfach. Sie müssen ausgeglichen werden. Wie dies im konkreten Fall geschieht, hängt von den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen und den rechtlichen Folgen ab. Heute wäre es unseriös, darüber zu spekulieren.
Dennoch bleibt eine einfache Tatsache:
Das Geld der gesetzlichen Krankenversicherung fällt nicht vom Himmel. Es stammt aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Fehlt Vermögen, fehlen finanzielle Reserven. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage: Wer trägt die Folgen? Geht es am Ende zulasten der Beitragszahler? Fehlt das Geld künftig an anderer Stelle im Gesundheitswesen? Oder können Verantwortliche tatsächlich in Regress genommen werden? 5
Nur eine transparente Aufarbeitung schafft Klarheit. Und nur Klarheit ermöglicht Vertrauen.
Demokratie braucht Transparenz
Der aktuelle Fall wird Gerichte, Aufsichtsbehörden und die beteiligten Institutionen noch längere Zeit beschäftigen. Ob gesetzliche Vorgaben verletzt wurden oder persönliche Haftungsansprüche bestehen, müssen die zuständigen Stellen auf Grundlage der Fakten prüfen. 6
Für Millionen Beitragszahler geht es deshalb um mehr als einen einzelnen Fonds. Es geht um die Frage, ob mit ihrem Geld so sorgfältig umgegangen wird, wie sie es erwarten dürfen. Denn:
Wer über das Geld anderer entscheidet, muss auch Verantwortung für seine Entscheidungen übernehmen.
Dieser Grundsatz gilt für Unternehmen, Vereine und Stiftungen. Er muss erst recht gelten, wenn es um Pflichtbeiträge von Millionen Menschen geht.
Für die dieBasissteht deshalb nicht die Suche nach schnellen Schuldzuweisungen im Mittelpunkt. Entscheidend sind transparente Entscheidungen, nachvollziehbare Verantwortlichkeiten und wirksame Kontrolle.
Demokratie lebt davon, dass Verantwortung übernommen wird. Vertrauen entsteht dort, wo Entscheidungen nachvollziehbar sind, Verantwortung übernommen wird und Fehler offen aufgearbeitet werden.
Quellen:
- https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-gesetzliche-kassen-erleiden-millionen-verluste-mit-fondsanlagen-01/100239195.html und https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article6a5a4142c722326276499b46/verlustgeschaeft-mit-verius-kvbw-klagt-gegen-fondsanbieter.html ↩︎
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__80.html § 80 Abs. 1 SGB IV:
„…so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint…“ und Abs. 3.:
– qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement,
– Begrenzung von Ausfall- und Liquiditätsrisiken,
– Mischung und Streuung der Anlagen,
– Anlagerichtlinien. ↩︎ - Organe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__31.html; Vorstand https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__35a.html ↩︎
- Siehe zu 3 ↩︎
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__42.html § 42 Abs. 2 SGB IV: „Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane haften für Schäden, die dem Versicherungsträger vorsätzlich oder grob fahrlässig entstehen.“ ↩︎
- Siehe 5 § 42 Abs. 3 SGB IV regelt: Ein Schadensersatzanspruch darf nicht einfach erlassen werden, sondern nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. ↩︎
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