Der Freifahrtschein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist Vergangenheit

Nun steht er unter Beobachtung

Gastbeitrag von Peter Scheller

Am 15. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 6 C 5.24) seine Entscheidung zur Beitragspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Ausgewogenheit der Berichterstattung gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt den ÖRR nun dazu, der Öffentlichkeit detailliert zu erklären, dass die Anstalten ihren Programmauftrag tatsächlich erfüllen.

Ziele der Initiative „Team Meinungsvielfalt / Leuchtturm ARD“

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Initiative das Ziel, dokumentierbare Einladungen an relevante Medien (insbesondere ÖRR, aber auch private Medien) zu Veranstaltungen der bürgerlichen Opposition zu versenden. Erklärtes Ziel ist es, eine nachvollziehbare Spur von unterbliebener oder einseitiger Berichterstattung aufzubauen. Diese fortlaufende Dokumentation soll als Material dienen, um vor Gerichten die Frage der Ausgewogenheit des Gesamtprogramms über einen längeren Zeitraum belastbar zu darstellen zu können. Damit verbindet die Initiative Öffentlichkeitsarbeit (Transparenz gegenüber Redaktionen), Belegsammlung (CC/BCC an ein gemeinsames Postfach) und verfahrensvorbereitende Struktur (Standard-Prozess, Ansprechpartner, Verteilerlisten), um – falls nötig – eine gerichtliche Prüfung mit konkreten Nachweisen zu unterfüttern.

Beitragsbild Öffentlich-rechtlicher steht unter Beobachtung

Maßnahmen, die Mitglieder der dieBasis ergreifen können

Die Vorgehensweise ist bewusst schlank angelegt, damit jeder Interessierte innerhalb weniger Minuten dazu beitragen kann:

So entsteht eine nachvollziehbare Sammlung von Einladungen und Reaktionen (oder deren Ausbleiben) über viele Monate.

Jede Einladung ist ein Baustein. Die Regelmäßigkeit über einen längeren Zeitraum ist wichtig, weil Gerichte bei der Frage der Ausgewogenheit auf das Gesamtprogramm über mindestens etwa zwei Jahre blicken werden.

Warum diese Vorgehensweise sinnvoll ist

Das BVerwG hat keine pauschale „Neutralitätspflichtnachweis“-Last umgekehrt, es ermöglicht aber Gerichten, bei substantiierten Hinweisen die Programmvielfalt und Ausgewogenheit des ÖRR im Gesamtbild zu prüfen. Je systematischer Einladungen, Reaktionen (oder deren Ausbleiben) und Begleitdokumente über einen langen Zeitraum gesammelt werden, desto eher entsteht die Art von belastbarem Material, die Gerichte – wenn überhaupt – für eine vertiefte Beweisaufnahme benötigen. Damit ordnet sich die Aktion „Team Meinungsvielfalt“ als kontinuierliche, überprüfbare Dokumentations- und Kommunikationsstrategie in den rechtlichen Rahmen ein.

Musterbrief und weitere Informationen

Der Musterbrief einschließlich weiterer Informationen kann angefordert werden bei:

Jimmy C. Gerum

Telefon: +49-151 5055 2062

E-Mail:

Quellen

Interview mit einem beteiligten Anwalt: https://www.tichyseinblick.de/video/interview/leipzig-urteil-oerr-gebauer-klagewelle?amp=1

APOLUT Interview: https://youtu.be/FjOCuBEs_rY

 

Kontakt zur Redaktion der Basis: