Teure Rente, stabile Krankenversicherung – stimmt das?

Die Wahrheit über versicherungsfremde Leistungen – und was wir tun können

Bürgerkabinett AG Arbeit & Soziales

Der Anlass: Schlagzeilen, die nachdenklich machen

In den letzten Monaten häufen sich in den Medien Schlagzeilen wie „Die Rente wird immer teurer“ oder „Die Krankenkassenbeiträge bleiben stabil – dank Bundesregierung“. Diese einfachen Narrative haben Mitglieder des dieBasis Bürgerkabinetts AG Arbeit & Soziales aufmerksam gemacht. Die Arbeitsgruppe hat sich aus eigener Initiative an das Thema gesetzt – nicht weil sie einen Auftrag dazu hatte, sondern weil sie verstehen wollte: Stimmt das wirklich?

Ihr Ergebnis zeigt: Die Wahrheit ist komplizierter – und für jeden Beitragszahler sehr persönlich relevant.

Beitragsbild Teure Rente, stabile Krankenversicherung – stimmt das?

Was sind „versicherungsfremde Leistungen“?

Das sind Ausgaben der Sozialversicherung, die nicht deine eigene Absicherung betreffen, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Beispiele:

  • Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern in der Krankenversicherung
  • Kindererziehungszeiten in der Rente
  • Leistungen für Bürgergeld-Empfänger
  • Digitalisierung der Krankenhäuser oder Ausbildung von Pflegekräften
  • Kriegsfolgelasten oder Grundrentenzuschläge

Solche Aufgaben sollten eigentlich aus Steuern bezahlt werden, denn sie dienen dem Gemeinwohl, nicht der individuellen Versicherungsabsicherung. Heute zahlen sie aber zu großen Teilen die Beitragszahler aus ihren Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Zahlen im Überblick (Stand 2023/2024)

BereichJährliche KostenAnteil der Gesamtausgaben
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)ca. 60–90 Mrd. €etwa ein Drittel bis 40 %
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)rund 58–60 Mrd. €Etwa 17,5 % (Arbeitgeber übernimmt die Hälfte)

Für ein durchschnittliches GKV-Mitglied bedeutet das: 700–750 € pro Jahr fließen in Aufgaben, die eigentlich aus Steuern finanziert werden müssten. Für 2025/2026 schätzt die AG Arbeit & Soziales die Gesamtbelastung auf 150–180 Mrd. € jährlich – Geld, das den Beitragszahlern entgeht.

Warum Experten das als Belastung sehen

Es sind nicht nur wir, die das kritisch sehen. Auch renommierte Institutionen – von der Hans-Böckler-Stiftung über den Bundesrechnungshof bis zum Wirtschaftsdienst – nennen vier Hauptprobleme:

  1. Versicherungsprinzip wird verletzt: Wer einzahlt, soll im Versicherungsfall Leistungen bekommen. Wer nichts einzahlt, aber trotzdem Leistungen erhält, macht das System zu einem verdeckten Steuersystem.
  2. Beitragszahler werden ungerecht belastet: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sollten aus Steuern aller Bürger finanziert werden – nicht nur aus Beiträgen der Erwerbstätigen.
  3. Fehlende Transparenz: Der Bundesrechnungshof mahnt seit Jahren: Niemand weiß genau, wie viel der Beiträge für versicherungsfremde Leistungen verwendet wird.
  4. Druck auf Beiträge und Rentenniveau: Höhere Beiträge oder niedrigere Leistungen sind die direkte Folge – und die aktuell geplante Reform der Familienmitversicherung würde das Problem sogar verschlimmern.

Das aktuelle Alarmzeichen

Die geplante Änderung der beitragsfreien Familienmitversicherung in der GKV ist ein Paradebeispiel für das falsche Vorgehen: Statt diese versicherungsfremde Leistung endlich über Steuern zu finanzieren, sollen Beitragszahler künftig selbst höhere Beiträge für ihre Angehörigen zahlen. Die Belastung bleibt also bei den Versicherten – nur in anderer Form.

Rechenhilfe: So ermittelst du deinen persönlichen Anteil

Du brauchst nur zwei Zahlen aus deiner letzten Beitragsabrechnung:

SchrittWas du tustBeispiel (GKV)
1Monatlichen Beitrag nehmen180,00 €
2Prozentsatz wählen: 19% (GKV) oder 30% (GRV)19 %
3Beitrag × Prozentsatz = monatlicher Anteil180 × 0,19 = 34,20 €
4Monatlicher Anteil × 12 = Jahresbetrag34,20 × 12 = 410,40 €

Ergebnis: Rund 410 € deines GKV-Jahresbeitrags fließen in versicherungsfremde Leistungen – Geld, das eigentlich aus Steuern kommen sollte.

Was können wir als dieBasis tun?

Als kleine Partei ohne parlamentarischen Einfluss werden wir keine Bundesgesetze ändern. Aber das müssen wir auch nicht – denn wir haben andere Hebel, die zu unserer basisdemokratischen DNA passen:

1. Mitglieder und Bürger aufklären – einfach und verständlich

Die AG Arbeit & Soziales stellt ein einfaches Merkblatt mit Rechenhilfe bereit: Jeder kann mit seinem monatlichen Beitrag und einem einzigen Prozentsatz (19% für GKV, 30% für GRV) ausrechnen, wie viel seines Geldes in versicherungsfremde Leistungen fließt. Keine Fachkenntnisse nötig.

2. Bestehende Rechte nutzen

Jedes Mitglied kann mit einem vorgefertigten Mustertext bei seiner Krankenkasse eine Auskunft nach § 305 SGB V anfordern. Wenn viele dies tun, entsteht ein systematischer Druck auf die Kassen, transparenter zu werden – ganz ohne Gesetzesänderung.

3. Erfahrungen sammeln

Die AG Arbeit & Soziales bietet ein einfaches Formular an, auf dem Mitglieder anonym ihre Rückmeldungen teilen können: Wie schnell hat die Kasse geantwortet? Wie transparent war die Auskunft? Diese Daten werden halbjährlich in unserer Zeitung veröffentlicht und machen systematische Intransparenz sichtbar.

4. Basisdemokratische Willensbildung nutzen

Das Thema kann im Bürgerkabinett diskutiert werden – mit der konkreten Frage: „Soll die dieBasis Transparenz über versicherungsfremde Leistungen aktiv unterstützen“ Ein daraus resultierender Beschluss wäre kein Appell an den Staat, sondern ein interner Handlungsauftrag – und damit sofort umsetzbar.

5. Allianzen mit seriösen Kritikern aufbauen

Die Kritik an versicherungsfremden Leistungen wird auch von der Hans-Böckler-Stiftung, dem Bundesrechnungshof, dem DGB und Sozialwissenschaftlern geteilt. Wir können uns auf diese Quellen beziehen – das stärkt unsere inhaltliche Glaubwürdigkeit und öffnet Türen für gemeinsame Veranstaltungen oder offene Briefe.

6. Lokale Sichtbarkeit schaffen

Orts- und Kreisverbände können Infostände oder Bürgergespräche organisieren – mit dem Merkblatt als Gesprächsgrundlage. Regionale Medien lassen sich so aufmerksam machen: „Wie viel Euro Ihres Beitrags fließt in versicherungsfremde Leistungen?“ Das ist greifbar, nicht abstrakt.


Mustertext für deine Anfrage an die Krankenkasse

Betreff: Anfrage nach Ausweisung versicherungsfremder Leistungen gemäß § 305 SGB V

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir in meiner Jahresabrechnung für das Jahr [Jahr] den Betrag auszuweisen, der aus meinen Beiträgen für versicherungsfremde Leistungen (z. B. beitragsfreie Familienmitversicherung, Leistungen für Bürgergeld-Empfänger, Digitalisierung) verwendet wird.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Deine Mitgliedsnummer, falls bekannt]


Der Kern: Ein Auftrag an uns selbst

Dies ist kein Appell an die Politik – es ist eine Einladung an jeden von uns. Wir müssen nicht auf eine Bundesregierung warten, die das Problem löst. Wir können sofort anfangen: unsere eigenen Beitragsabrechnungen prüfen, bei unseren Kassen nachfragen, Erfahrungen sammeln und darüber diskutieren, z. B. im Bürgerkabinett.

Basisdemokratische Veränderung beginnt nicht mit Forderungen nach oben – sondern mit Klarheit unten.

Quellen und Hinweise
  • Recherche durchgeführt vom Bürgerkabinett AG Arbeit & Soziales der dieBasis (Stand April 2026), selbstinitiativ aufgrund allgemeiner Medienberichterstattung erarbeitet.
  • Zahlenbasis: öffentlich verfügbare Quellen (BMAS, BMG, Hans-Böckler-Stiftung, Bundesrechnungshof, Wirtschaftsdienst, bpb).
  • Rechtsgrundlage für Auskunftsanfragen an die GKV: § 305 SGB V.
  • Für Rückfragen oder eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis: Kontakt über die Bundesgeschäftsstelle der dieBasis.

Stand: April 2026

 

Kontakt zur Redaktion der Basis: