Der Freifahrtschein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist Vergangenheit

Am 15. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 6 C 5.24) seine Entscheidung zur Beitragspflicht des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Ausgewogenheit der Berichterstattung gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt den ÖRR nun dazu, der Öffentlichkeit detailliert zu erklären, dass die Anstalten ihren Programmauftrag tatsächlich erfüllen.








