Basisdemokratie beginnt in der Nachbarschaft

Deutschland verfügt über eine verfassungsrechtlich solide demokratische Grundlage. Artikel 20 des Grundgesetzes verankert Volkssouveränität, Wahlen, Abstimmungen und parlamentarische Verantwortung. Trotzdem klafft zwischen Verfassungstext und gelebter Demokratieerfahrung eine wachsende Lücke. – Gastbeitrag von Doris Dubiel























