Deutschland ist souverän

seine Regierung offenbar nicht

ein Beitrag der AG Frieden der Partei dieBasis

Entgegen vieler Behauptungen, die auf Kundgebungen oder in Diskussionen geäußert werden, ist Deutschland de facto ein souveränes Land, das selbst entscheiden kann, mit welchen militärischen Partnern es auf welche Weise zusammenarbeiten will.

Als die Mauer fiel, handelten die vier Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion mit den Regierungen der BRD und der DDR die sogenannten Zwei-plus-Vier-Verträge aus. Mit der grundlegenden Verpflichtung zu einer friedlichen Außenpolitik wurde Deutschland ein eigenes Entscheidungsrecht in militärischen Fragen zugesichert. Die NATO sollte sich keinen „inch“ nach Osten bewegen, woraufhin die Sowjetunion ihre Besatzungstruppen vollständig vom ostdeutschen Gebiet abzog. Dadurch hätte sich die Chance für ein militärisch neutrales Deutschland ergeben. Doch wurde sie bekanntlich nicht genutzt. Das US-Militär und kleine englische und französische Truppen blieben. Sie sind aber laut Zwei-plus-Vier-Vertrag kündbar:

„Jede stationierende Vertragspartei kann durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurücktreten. Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.“

Und im Weiteren wird noch einmal unmissverständlich formuliert:

Das vereinte Deutschland hat […] volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Die Behauptung, Deutschland wäre ein unmündiges, besetztes Land entspricht also nicht ganz den Tatsachen. Tatsache ist, dass die deutsche Regierung von ihrem Recht, die Truppenstationierungsverträge zu kündigen, keinen Gebrauch macht. Die Behauptung, man würde damit die Sicherheit Deutschlands gewährleisten, ist in mehreren Punkten falsch. Mit der Kündigung der Truppenstationierungsverträge und einem Austritt Deutschlands aus der NATO könnte Deutschland als militärisch neutrales Land Voraussetzungen für wirkliche Sicherheit schaffen.

Auch Österreich war nach 1945 in vier Besatzungszonen aufgeteilt, die von den Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich kontrolliert wurden. Um eine dauerhafte Teilung des Landes zu verhindern, einigten sich die vier Besatzungsmächte und Österreich auf eine „permanente Neutralität“ des Landes. Danach begann der Abzug der Besatzungstruppen aus Österreich, der am 25. Oktober 1955 endete.

dieBasis AG Frieden

Auch das historische Beispiel der neutralen Schweiz, das einzige Land in Mitteleuropa, das im zweiten Weltkrieg wegen seiner Neutralität auf seinem Territorium nicht in zerstörerische Kriegshandlungen verwickelt wurde,  ist ein gutes Beispiel für eine kluge Sicherheitspolitik.

Die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Territorium garantiert alles andere als Sicherheit, sondern stellt ein enormes nukleares Vernichtungsrisiko aufgrund seiner bloßen Existenz und als militärisch brisantes Ziel dar.

Eigentlich wäre Deutschland sogar verpflichtet, seine militärische Zusammenarbeit mit den US-Truppen zu kündigen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag legt fest: „Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar.“

Die Bundesregierung handelt verfassungswidrig, wenn sie die US-amerikanische Militärbasis Ramstein duldet, die seit Jahren als Drehkreuz für völkerrechtswidrige Drohnenmorde dient, denen bereits Tausende von Unschuldigen zum Opfer fielen. Auch die Waffenlieferungen an die Ukraine sind verfassungswidrig, wie auch die Ausbildung von ukrainischen Soldaten auf deutschem Territorium.

Auch dabei ist die deutsche Regierung völkerrechtlich kein unmündiger „Befehlsempfänger“ von Washington. Sie könnte eine eigene, souveräne Entscheidung herbeiführen, aus dem Militärbündnis NATO auszutreten, das seit langem völkerrechtswidrige Angriffskriege führt (z.B. im Irak, Afghanistan, Jugoslawien, Libyen und Syrien). Die Entscheidungen der Bundesregierung machen Deutschland schon seit langem zu einer Kriegspartei und setzen damit die Bevölkerung als demokratischem Souverän im Falle einer Eskalation dem Risiko entsprechender militärischer Gegengewalt aus.

Deutscher Bundestag

Die Wurzel des Problems liegt eher in der jahrzehntelangen ökonomischen und kulturellen Einflußnahme des US-Imperiums auf die Regierungspolitik in Deutschland und in der EU, denn die unnötige Abtretung von Teilen unserer Souveränität an undemokratische EU-Institutionen, die eng mit der NATO verflochten sind, verstrickt uns in immer gefährlichere Eskalationen. Die von niemandem gewählte Ursula von der Leyen ist ein erschreckendes Beispiel dafür. Gerade angesichts der 2024 bevorstehenden Europawahlen käme es also darauf an, sich dafür einzusetzen, uns unsere Souveränistätsrechte wieder zurückzuholen und uns für eine europäische Konföderation souveräner Nationalstaaten im Europa der 47 (Russland eingeschlossen) einzusetzen.

Die Kündigung der Truppenstationierungsverträge, die Kündigung der NATO-Mitgliedschaft und die Rückbildung der Bundeswehr auf eine reine Verteidigungsarmee innerhalb der deutschen Grenzen könnten heute mehr denn je ein glaubwürdiges Zeichen für das Versprechen sein, dass „von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgeht“. Dies würde auch dem Mehrheitswillen der deutschen Bevölkerung entsprechen; in Umfragen gibt es regelmäßig eine Mehrheit gegen Waffenlieferungen, gegen Auslandseinsätze und gegen Aufrüstung.

Die Partei dieBasis ist derzeitig die einzige Partei in Deutschland, die sich für eine Kündigung der Truppenstationierungsverträge und einen Austritt aus der NATO einsetzt.

Alle Positionen für eine Frieden fördernde Politik können Sie auf der Internetseite https://diebasis-partei.de/thema/arbeitsgemeinschaften/ag-frieden/ nachlesen.

AG Frieden dieBasis, 06.12.2022

 

Kontakt zur Redaktion der Basis: