Der digitale Euro (Teil 2)

Nachdenkliches

Gastbeitrag von „Gitaa“

Am 21. Juni hieß es noch vereinzelt in den Medien, der Gesetzentwurf zum digitalen Euro sei gestoppt. Es sei völlig unklar, welchen Vorteil ein digitaler Euro bringen soll, auch wenn die EZB das unbedingt will. Der digitale Euro stelle einen Riesenaufwand für wenig Nutzen dar.
Am 28. Juni legte die Europäische Kommission dann doch einen Gesetzentwurf zum digitalen Euro vor. Gleichzeitig hatte die Slowakei in ihrer Verfassung das Recht auf Bargeldzahlung verankert. Überhaupt ist bei den Bürgern die Sorge riesengroß, dass das Bargeld abgeschafft werden könnte und jede Transaktion in Zukunft der Kontrolle und gewissen Einschränkungen ausgesetzt ist.

So verschwand das Bargeld aus dem Zahlungsverkehr

Arbeitet man den Gesetzentwurf durch, erkennt man, dass sich die Europäische Kommission mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert sieht: In den letzten Jahren wurde die Bezahlung mit Bargeld in Form von Münzen und Scheinen zunehmend verdrängt.
Viele Bürger des Euroraums empfanden die Nutzung von Karten oder das Bezahlen mit Systemen, die auf dem Handy zu installieren sind, praktisch und modern. Diese Entwicklung wurde jedoch nicht von der EZB forciert, sondern durch eine Verknüpfung von Technologie und Bankenwesen ins Leben gerufen. Die Gesetzgebung der Europäischen Kommission griff dann regulierend ein.

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In den Online-Verfahren entdeckten die Entwickler neue Geschäftsfelder und sprudelnde Einnahmequellen, die sich durch Entgelte für Transferleistungen skalieren ließen. Wahrscheinlich träumen diese Unternehmen heute von einer Herrschaft über die ganze Welt. Die Online-Verfahren liefern jede Menge Daten, die sich direkt in bare Münze verwandeln lassen, indem man sie an Dritte veräußert. Durch gezielte Klassifizierung der Kunden, Bonitäten und Warenangebote lassen sich die Daten auch einträglich weiterverarbeiten. Amazon ist beispielsweise einer der ganz großen Gewinner dieser Entwicklung.
Die Bargeldverdrängung setzte aber nicht erst mit der zunehmenden Akzeptanz des Online-Bankings und anderer digitaler Bezahlmethoden ein.

Eine erste große Welle der Bargeldbeschränkung erfuhren deutsche Geschäftsleute bald nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1990. Wer es in seinem Geschäftsfeld gewohnt war, schnelle, sichere Transaktionen mit Bargeld abzuwickeln – oder wer, beispielsweise noch krasser, im Zuge von Zwangsversteigerungen bei Gericht Sicherheit in Form von Bargeld hinterlegen musste –, wurde alsbald gezwungen, bei seiner Bank eine besondere Vereinbarung zu unterschreiben, die es ihm erlaubte, weiterhin Ein- und Auszahlungen größerer Summen vorzunehmen. Diese Regelung wurde nicht von der Deutschen Bundesbank verlangt, sondern von staatlichen Instanzen, dem Fiskus, der nun überall dort, wo größere Summen Bargeld im Spiel waren, Schwarzgeld und Geldwäsche vermutete. Nur wenig später wurde das sichere Bargeld von bankverbürgten Schecks und Bankbürgschaften abgelöst. Die Gesetze wurden Ende des vergangenen Jahrtausends entsprechend
abgeändert. Von diesem Zeitpunkt an galt Buch – bzw. Giralgeld, auch in der öffentlichen Meinung, als sicherer und unverfänglicher als Bargeld. In sich ist die Sache ein Kuriosum, denn in dem Moment, wo die Bank pleite geht, hat sich alles Buchgeld in Wohlgefallen aufgelöst.
Zusammenfassend kann man feststellen: Die Bargeldverdrängung geschah in zwei Wellen. Die eine wurde durch fiskalische Auflagen ausgelöst, die andere durch unternehmerische Cleverness des amerikanischen technologisch-digitalen Komplexes. Die Europäische Notenbank steht vor einem Scherbenhaufen und muss überdenken, wie sie den Euro über die Runden bringt, ohne dass es zu einem kompletten nationalen und internationalen Zusammenbruch des Geldsystems kommt. Die Notenbank und die Europäische Kommission verschmelzen immer enger. Man kann schon länger beobachten, dass sich die Notenbank die politische Agenda der Kommission zu eigen macht, wie z.B. beim Klimawandel, obwohl – rein rechtlich gesehen – die Notenbank sich nur um die Stabilität des Euro zu kümmern hat.

Das Bargeld wird fest verankert

Erst seitdem die Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes droht, verlangt der Bürger verstärkt die Beibehaltung des Bargeldes. Selbst seine Rundfunkgebühren möchte er wieder mit Bargeld begleichen. Im Bargeldgebrauch hat der Bürger seine Freiheit wiederentdeckt. Infolge dessen musste nun die Europäische Kommission in ihrem Gesetzentwurf vom 28. Juni 2023 klar verankern, dass das neue digitale Zentralbankgeld, der sogenannte digitale Euro, parallel zum Bargeld genutzt werden soll. Beide Formen des Euro sollen jeder Zeit gegeneinander austauschbar sein, so dass man für den digitalen Euro bei der Bank die Herausgabe von Bargeld verlangen kann. Auch sollen beide Formen gleichberechtigte Zahlungsmittel sein, die angenommen werden müssen, sofern nicht andere Vereinbarungen im Vorhinein getroffen wurden. Im Gesetzestext vermisst man dennoch eine Klarstellung, dass auch von öffentlichen Institutionen, beispielsweise für die Begleichung besagter Rundfunkgebühren, Bargeld eingesetzt werden darf und nicht durch Ausreden, wie Bearbeitungskosten, ausgehebelt werden kann. Viele Menschen im Land würde das beruhigen. Die Kommission würde damit glaubhaft machen, dass der Gesetzgeber es mit der Gleichberechtigung ernst meint.

Das Konto für den digitalen Euro

Sollten wir demnächst digitales Zentralbankgeld erhalten, haben wir als Bürger – anders die Banken – kein Konto bei der Zentralbank, sondern immer noch ein Konto bei der Bank. Den digitalen Euro werden wir parallel zu unserem normalen Konto in einem gesonderten Konto führen, das ausschließlich den digitalen Euro enthalten kann. Den anderen Teil unseres Geldes führen wir im alten Konto in Form von Buch- bzw. Giralgeld, über das wir beispielsweise unsere Gehälter erhalten und viele Überweisungen tätigen. Wir können beide Konten verwalten, so dass wir Zentralbankgeld in Giralgeld umwandeln können und umgekehrt. Zentralbankgeld ist dann derjenige Teil unseres Geldes, der als sicher gilt, unangetastet von irgendeiner Pleite oder Zahlungsunfähigkeit der Bank, so als hätte ich die Summe als Bargeld zu Hause.

Apropos Bankenpleite

Unser Giralgeld dürfen wir allerdings nur bis zu einem – im Gesetzentwurf noch nicht genannten – Höchstbetrag in digitales Zentralbankgeld tauschen. Man befürchtet nämlich, dass sonst die Banken einen nicht tragbaren Liquiditätsentzug erleiden müssten. Würden alle Bürger ihr Geld in digitales Zentralbankgeld tauschen, käme das einem „Bankenrun“ gleich, bei dem alle ihre Guthaben in Bargeld abheben möchten. Auch das würde einen Ausfall des gesamten Geldsystems zur Folge haben.
Beide Guthabenarten, sowohl Giralgeld als auch Zentralbankgeld, sollen grundsätzlich als Bargeld abrufbar sein. Leider wurde im Gesetzestext nicht darüber gesprochen, wie groß solche Beträge sein dürfen.

Der digitale Euro soll keinen Zins enthalten

Unser zukünftiges Zentralbankgeld soll keinen Zins enthalten. In dieser Eigenschaft kommt es dem Bargeld gleich. Übrigens, die meisten Bürger nutzen Bargeld offenbar als Wertspeicher. Die Deutsche Bundesbank berichtete zuletzt im Februar, dass in Deutschland Bargeld nur zu einem sehr geringen Prozentanteil (sieben Prozent) zur Bezahlung genutzt wird. Der größte Teil dient als Wertspeicher und wird offenbar im häuslichen Tresor oder unter der Matratze verwahrt. Ein ebenso großer Teil findet außerhalb des Euroraums Verwendung. In Ländern mit hoher Inflation oder geringer Wirtschaftsleistung gilt der Euro, neben dem US-Dollar, als „harte Währung“, mit der besondere, knappe oder werthaltige Güter erworben werden können.

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Quelle: Deutsche Bundesbank

Der digitale Euro soll nicht programmierbar sein

Die Bürger fürchten mit der Einführung des digitalen Euros auch, dass die digitale Währung beliebig manipuliert werden könne. Bestimmte Warenarten oder Mengen könnten dann nicht mehr gekauft oder bestimmten Vorlieben, wie Zigaretten, Alkohol oder Flugreisen, könnte nicht mehr nachgegangen werden. Überhaupt werde das gesamtes Kaufverhalten mit Hilfe von Rechenmaschinen überprüft, ausgewertet und bewertet, um so Einfluss auf das Sozialverhalten zu nehmen. Der Gesetzentwurf schließt ganz klar aus:  Der digitale Euro soll nicht programmierbar sein. Der Gesetzgeber hofft so, viele Hürden zu nehmen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verbessern. Vielleicht hat diese Entscheidung aber auch praktische Gründe. Vielleicht umgeht man an dieser Stelle Kosten, die sich an anderer Stelle besser darstellen lassen.

Die Sache mit der Identität

Wenn so viele Bedenken mit dem Gesetzentwurf beseitigt werden, wo steckt dann die Gefahr für den Bürger? Im 60 Seiten langen Gesetzentwurf habe ich nur einen einzigen kleinen Hinweis auf eine Gefahrenquelle gefunden. Das Stichwort heiß „Identität“.

Die Identität des einzelnen Bürgers ist für große Verwaltungseinheiten, alte Kaiserreiche wie auch modernere Staaten, so fundamental wie das Geld, das den Handel befördert oder die Kriegskasse bildet. An einer Stelle des neuen Gesetzestexts bezeichnet die Europäische Kommission das Bargeld in Abgrenzung zum digitalen Geld selbst als „biblisches Geld“. Das Problem mit der Identität des Bürgers ist ebenfalls biblisch. Die christliche Weihnachtsgeschichte beginnt so. „Es begabt sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde. Und diese Schätzung war die allererste…. Und jedermann ging, dass er sich schätzen ließe, ein jeglicher in seine Stadt…“

Ja, wenn der Kaiser des Römischen Reiches damals unbedingt wissen wollte, über wie viele Menschen und nicht nur Landstriche er herrscht, musste er sich etwas einfallen lassen. Sicher wollte er die Menschen, die von einem Ort zum anderen wanderten, nicht doppelt zählen und auch die nicht mitzählen, die in Gegenden ansässig waren, die nicht zum Römischen Reich gehörten, sondern nur durchreisten. Der Kaiser musste folglich jeden, um ihn zu identifizieren, dorthin schicken, wo er geboren war, wo man seine Eltern kannte. „Das ist der und der, ein Sohn von dem und dem“, einen anderen Begriff von Identität hatte man nicht.

In vielen Teilen der Welt, besonders in Afrika, haben die Menschen noch immer keine urkundlich begründete Identität. Geburtsurkunden oder andere Geburtsregister existieren häufig nicht oder werden nur unzulänglich geführt.

Das dürfte auch der wichtigste Grund sein, weshalb die vom Internationalen Währungsfonds in Nigeria über mehrere Jahre geförderte Einführung des digitalen Zentralbankgeldes Anfang des Jahres scheiterte. Etwa die Hälfte der nigerianischen Bevölkerung besitzt weder ein Bankkonto noch eine Geburtsurkunde. Die meisten, die eine Geburtsurkunde besitzen, haben diese gekauft. Die ländliche, aber auch die ärmere Bevölkerung in den Städten hat dafür kein Geld. Der weitverbreitete Kleinhandel, über den sich die Bevölkerung mit allem Notwendigen versorgt, wird mit Bargeld abgewickelt. Nun machte die Verbreitung der digitalen Zentralbankwährung aber so wenig Fortschritte (vermutlich wollte auch der IWF Erfolge sehen), dass zum Schluss der regierende Amtsinhaber das gesamte Bargeld aus dem Verkehr ziehen ließ. Dies führte zu Aufständen, besonders in den Städten, denn auch die reichere Bevölkerung brauchte zum Selbsterhalt das Bargeld. Daraufhin wurde die Regierung abgesetzt, der Präsident verhaftet und ein neuer Präsident gewählt. Lerne: Biblisches Zentralbankgeld darf von einer Regierung nicht einfach einkassiert werden.

In Deutschland hat seit Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 nahezu jeder Einwohner eine bürokratische Identität. Diese wurde über die Kirchenbücher flächendeckend eingeführt. Jede Hochzeit, jede Geburt, auch Todesfälle wurden dort der Reihe nach verzeichnet. Im Laufe der Zeit wurden spezielle Formulare verbreitet, die Anwendung finden sollten, was im Allgemeinen mehr oder weniger gut funktionierte. Der Staat verlangte später eine regelmäßige Übermittlung der gesammelten Einträge.

Erst mit Ende des Deutsch-Französischen Krieges 1871 und mit Gründung des Deutschen Kaiserreichs unter preußischer Führung wurden Standesämter eingerichtet, wo seither zwingend jede Geburt, Heirat oder Tod urkundlich erfasst wird. Wir haben in Deutschland schon lange Erfahrungen mit einer bürokratischen Identität, so dass wir auch gar nicht an ihrer Notwendigkeit zweifeln. Wir haben einen Personalausweis mit Nummer, Foto, inzwischen auch mit Fingerabdruck, den man früher nur von Straftätern verlangte. Diesen Personalausweis können wir mit einer PIN im Online-Verkehr benutzen. Die Zeit schreitet voran und die Verwaltungen rüsten sich auf ein Ende des nächsten Krieges, der wieder Neuerungen vollenden soll.

Die digitale Identität

In einer neuen bürokratischen Identität wird sich, noch mehr als früher, alles verbergen, was benötigt wird, nicht nur um uns zu zählen und zu identifizieren, sondern vorwiegend, um uns zu kontrollieren. Der digitale Euro soll mit einer digitalen Identität verknüpft sein. Am 29. Juni verkündete die Europäische Kommission deutliche Fortschritte bei der digitalen Identität, die nicht nur ein einzelnes Dokument erfassen soll, sondern eine ganze Brieftasche voller Identitätsnachweise und Identitätsmerkmale.

Von einer solchen digitalen Identität ausgehend, lassen sich wesentlich leichter – und ohne großen Rechenaufwand – Einschränkungen für den einzelnen Bürger vornehmen. Einzeln und ganz konkret könnte man, beispielsweise aus der digitalen Patientenakte heraus, Merkmale legen, die den Erwerb bestimmter Lebensmittel blockieren. Bestimmte Fortbewegungsmittel oder der Besuch bestimmter Länder könnte eingeschränkt werden. Oder der Konsum von Fleisch könnte begrenzt werden, indem der digitalen Identität ein paar Zusätze hinzufügt werden, ähnlich einem Strafregister. Besonderes Wohlverhalten könnte man mit extra Freigaben belohnen… Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Ganz sicher aber werden wir uns mit der neuen Identität nicht nur im nationalen oder europäischen Rahmen behaupten müssen. Die Betreiber des gesamten Prozesses sitzen in der WHO und im IWF. Die Bevölkerung der gesamten Erde soll digital verwaltet werden. Böse Zungen sprechen von Kontrolle.

Der Entwicklungsfortschritt des digitalen Zentralbankgeldes: Kontrolle versus Entmachtung des US-Dollar.

In den vergangenen Jahren hat man in vielen Ländern mit Experimenten zum digitalen Zentralbankgeld begonnen. Die Experimente in China werden uns stets als besonders verwerflich vorgeführt. Was wir von dort über Scoring und ähnliche Einflussnahmen aus dem privaten Umfeld berichtet bekommen, sind bislang nur regionale Experimente in einigen riesigen Städten der Volksrepublik. Man kann dennoch nicht glauben, dass man „von oben“ hehre Absichten für uns verfolgt.

Über angeblich erfolgreiche digitale Währungen wird uns von den Bahamas berichtet. Hier fürchtet sich die Bevölkerung aber vor dem digitalen Geld sehr, weil sie es für eine Kryptowährung hält. Durch den Zusammenbruch von FTX steht die Bevölkerung nun unter Schock.

In Simbabwe will man die digitale Währung mit Gold hinterlegen. Hier treffen wir auf Überlegungen, die den gesamten Welthandel bewegen und dem US-Dollar seine Weltwährungsqualität rauben sollen.

Russland steht in dieser Entwicklung weit vorne, da man das Land, des Ukraine-Krieges wegen, sanktionierte. Indem man dem Land den Zugang zum SWIFT-System verwehrte, konnte man alle internationalen Transfers unterbinden. Am 25. April kündigte Russland die Einführung eines neuen Zahlungssystems an. Die Nutzung digitaler Währungen bei internationalen Zahlungen ist nun völlig uneingeschränkt zugelassen. Das System unterliegt keinen Beschränkungen heißt es, so dass kein anderes Land irgendwelche Zahlungen einfrieren kann.  Schon jetzt ersetzen der Rubel und der Yuan den US-Dollar. Andere Länder schließen sich dem Verfahren an, das Interesse geht weit über die BRICS-Staaten hinaus. Die digitalen Währungen gehören inzwischen zum internationalen Kampf gegen die Vorherrschaft des US-Dollars, der bislang den Amerikanern die Weltherrschaft ermöglichte.

In Europa tut sich als besonders weit fortgeschritten die Schweizer Notenbank hervor. Diese will noch im Verlauf des Jahres ein Pilotprojekt starten. Man will den Transfer von digitalem Notenbankgeld zwischen den Banken testen. Dabei wird echtes Geld verwendet, das den Bankreserven entspricht.

Schlussbemerkung

Ganz gleich, als wie freiheitlich gesinnt uns der digitale Euro auch verkauft werden wird, eine Tatsache darf grundsätzlich nicht übersehen werden: Ein Gleichgewicht zwischen Bargeld und digitaler Währung kann es nicht geben. Beim Bargeld wissen wir heute nicht, wer einen 100-Dollarschein benutzt, oder wer einen solchen hervorzieht, der in Euro notiert. Die Zentralbanken haben bei den digitalen Währungen die absolute Kontrolle über die Regeln und Vorgänge. Man verfügt auch über geeignete Technologien, um diese Kontrolle vollumfänglich auszuüben.

Links:

https://finance.ec.europa.eu/system/files/2023-06/230628-proposal-digital-euro-regulation_en.pdf

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3556

 

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