Fluch oder Segen?
Gastbeitrag von Hermann Gampe (Diplom-Sozialpädagoge)
Lange hat man es vorbereitet, das Selbstbestimmungsgesetz der deutschen Ampelkoalition. Es geht darin um die Erleichterung einer Geschlechtsänderung. Am 12.04.2024 wurde es vom Deutschen Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll zum 1.11.2024 in Kraft treten, die Anmeldung beim Standesamt sogar schon zum 1.8.2024 möglich sein. 1 2
Mit diesem Gesetz, das das Transsexuellengesetz von 1980 ablöst, sollen nun Geschlechtsänderungen erleichtert werden durch eine einfache Erklärung beim Standesamt. Auch Jugendliche ab 14 Jahren werden dann Vornamen und Geschlecht selbständig ändern können. Hierfür ist die Zustimmung der Eltern nötig. Wenn allerdings die Eltern dagegen sind, entscheidet das Familiengericht zum „Wohle des Kindes“. Und da zu erwarten ist, dass dies i.d.R. gegen den Willen der Eltern urteilt, bedeutet das neue Gesetz eine massive Beschneidung der Elternrechte.
Wir kommen nicht umhin, auch das Umfeld dieses Gesetzes anzuschauen: Zum Beispiel die Liste von angeblich 72 Geschlechtern 3 und die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ nach Uwe Sielert 4. All diese Kampagnen haben eines gemeinsam: Sie richten sich gegen heterosexuelle Männer und Frauen, die auf natürlichem Weg Kinder zeugen und aufziehen wollen. Solche Familien werden zunehmend an den gesellschaftlichen Rand gedrängt. Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ nach Uwe Sielert sieht Kinder nur noch als „sexuelle Wesen“. Was ein Kind sonst noch ausmacht, seine Fähigkeiten und Talente, seine Empathie, seine Liebe zur Natur, das scheint nur noch eine untergeordnete Rolle zu spielen. In der Pädagogik an vielen deutschen Kindergärten und Regelschulen geht es kaum noch darum, den Kindern zu helfen, sich so anzunehmen, wie sie sind, und sich zurechtzufinden in der Rolle als Mädchen oder als Junge. Ganz im Gegenteil: Jede Unzufriedenheit mit sich selbst, vor allem mit dem eigenen Geschlecht, wird eher verstärkt und es werden Lösungen angeboten von einer reinen Änderung des Namens über Hormontherapien bis hin zu späteren Genitaloperationen. Sexualität wird heute in der westlichen Welt überbetont. Kinder werden nicht mehr danach gefragt, ob sie das Thema Sex überhaupt interessiert. Es wird ihnen aufgezwungen mit allen Spielarten und mit vielem, was man wirklich nicht wissen muss.
Betrachten wir nun, was es bedeutet, sein Geschlecht zu ändern und welche Folgen das hat. Es beginnt also nach dem neuen Gesetz mit der Erklärung beim Standesamt: Ich heiße ab sofort nicht mehr Hermann, sondern Hermine. Und wehe, meine Familie und meine Freunde akzeptieren das nicht. Ich werde sie wegen Diskriminierung anzeigen!
Eine Erklärung macht mich aber noch nicht vom Mann zur Frau, auch nicht, wenn ich jetzt Röcke und lange Haare trage und mich schminke.
Also gehe ich zum Arzt und lasse mir eine Hormontherapie verschreiben.
Die vielen Östrogene bewirken wahrscheinlich, dass meine tiefe Stimme zurückgeht, ebenso der Bartwuchs. Dafür werden die Brüste wachsen.
Bin ich jetzt endlich eine Frau? Obenrum vielleicht ja, unten nein. Da ich aber das Männliche an mir ablehne, suche ich einen guten Chirurgen und lasse mich kastrieren. Mit der modernen Medizin ist das kein Problem. Und es ist auch nicht neu. Schon die Römer haben manche ihrer Sklaven kastriert. Hermine, bist du jetzt vollständig weiblich? Leider nein, denn ich werde immer noch keine Kinder bekommen können.
Wäre ich eine Frau, die zum Mann mutieren möchte, ginge der Weg umgekehrt: Ich könnte mit männlichen Hormonen eine tiefere Stimme annehmen und mir die Gebärmutter herausoperieren lassen, aber ein vollständiger, zeugungsfähiger Mann, das kann ich nicht werden, trotz aller medizinischer Möglichkeiten.
Was sind also Transgender? Menschen, die sich irgendwo zwischen „männlich“ und „weiblich“ befinden, je nachdem wie weit sie gehen.
Und wenn sie später die Hormontherapien und Genitaloperationen bereuen? Das ist dann wohl kaum noch rückgängig zu machen. Wie sollen wir die genitalen Operationen nennen: Operationen zur Geschlechtsangleichung oder doch eher Operationen zur Geschlechtsverstümmelung? Und welcher Ethik folgen Chirurgen, die solche Eingriffe vornehmen?
Wir brauchen nun konkrete Fakten. Wie viele „geschlechtsangleichende“ Operationen gibt es in Deutschland? Matthias Brandt von statistika.com schreibt, dass im Jahr 2021 knapp 2600 Menschen eine solche Operation vornehmen ließen 5. Und das Deutsche Ärzteblatt lässt am 17.8.2023 in Bezug auf Hessen verlauten: „Zwischen 2018 und 2022 sind in Hessen 718 Operationen zur Umwandlung von Genitalorganen durchgeführt worden. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Alexandra Walter hervor.
Bei 512 dieser Genitalorganumwandlungen wurde von weiblich zu männlich verändert, bei 201 Operationen von männlich zu weiblich. Drei der Operierten waren laut Sozialministerium unter 18 Jahre alt. Der Großteil der Personen – rund 57 Prozent – war zwischen 18 und 29 Jahre alt.“ 6
Das neue Selbstbestimmungsgesetz wirft seine Schatten voraus.
Jeder Mensch – auch jeder Transgender – hat Respekt verdient, egal welche Wege er oder sie einschlägt. Dennoch sind die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die gesamte Gesellschaft eine ernste Sache. Regierungen, die eine Geschlechtsumwandlung fördern, rütteln meiner Ansicht nach bereits an den Grundpfeilern unserer Zivilisation, an der sexuellen Identität und den natürlichen Wegen der Fortpflanzung. Zwei Fragen gibt es, die sich jeder kritische Zeitgenosse stellen kann: Wohin führt es uns, wenn immer mehr Menschen irgendwo zwischen „männlich“ und „weiblich“ stehen und ihre Fruchtbarkeit verlieren? Und vor allem: Wer profitiert davon?
Sie werden sicher Antworten finden.
Quellen:
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332 :„Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten“. ↩︎
- https://www.nzz.ch/international/deutschland/selbstbestimmungsgesetz-der-deutsche-bundestag-sagt-ja-ld.1826120 ↩︎
- https://nibi.space/liste_nichtbin%C3%A4rer_identit%C3%A4ten ↩︎
- https://elternaktion.com/sexualpaedagogik-der-vielfalt/ ↩︎
- https://de.statista.com/infografik/26187/anzahl-der-geschlechtsangleichenden-operationen-in-deutschland/ ↩︎
- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/145322/Hunderte-geschlechtsangleichende-Operationen-in-Hessen ↩︎