Verfassungsrichterwahl – Was keiner fragt, aber was zu hinterfragen  wäre

Das ganze Theater um die Besetzung der vakanten Stellen am Bundesverfassungsgericht ist zwar noch nicht abgeschlossen, wirft aber weitere Fragen und Verwunderung auf.

Dabei soll gar nicht auf die Personalie der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf [1] eingegangen werden, zumal die Dame ihre Kandidatur ja bekanntlich am 7. August 2025 zurückgezogen hat.

Vielmehr geht es um die Methodik der Berufung zu diesem Amt und die Problematik, die durch die mediale Aufmerksamkeit heutzutage zwangsläufig entstehen.

Beitragsbild - Wie unabhängig sind Verfassungsrichter?

Gewaltenteilung – die Basis für eine funktionierende Demokratie

Es wird kaum jemand die Notwendigkeit einer strikten Gewaltenteilung in einer funktionierenden Demokratie anzweifeln. Die Legislative (in Deutschland auf Bundesebene Bundestag und Bundesrat) sollte scharf von der Judikative (also der Gerichtsbarkeit) abgegrenzt sein. Dass die Richter für das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, von eben diesen beiden Verfassungsorganen bestimmt werden, ist zwar Usus und gesetzlich klar definiert, führt aber letztlich doch zu einer Unschärfe in der Trennung der Gewalten.

Die Kandidaten für das Richteramt am Verfassungsgericht werden von den Parteien vorgeschlagen und letztendlich von deren Vertretern auch gewählt, sollen aber dann genau deren „Arbeit“ – sprich die Gesetze und Verordnungen – auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung beurteilen. Kann ein Richter hier vollkommen neutral urteilen?

Aus Sicht der Partei dieBasis sollten die Richter von einer absolut autarken Instanz bestimmt werden, z.B. einer bundesweit aufgestellten juristischen Fakultät, deren Mitglieder aus Volljuristen bestehen, die geeignete Kandidaten für Richterposten aus ihren Reihen selbstständig bestimmen, ähnlich wie bei dem Nobelkomitee.

Das ist sicher nicht einfach und schnell zu ändern, aber die bisherige Handhabung ist eben stark verbesserungswürdig, wie sich aktuell zeigt.

Die Rolle der Medien

Ein weiteres Problem ist die zunehmende mediale Aufmerksamkeit für diesen Personenkreis, aktuell zu sehen an den jüngst kontrovers diskutierten Kandidatenvorschlägen. Deshalb versucht die SPD momentan die Namen möglicher neuer Kandidaten geheimzuhalten.

Wenn es sich bei den Kandidaten um Personen handelt, die bereits durch Publikationen oder erst recht durch Interviews oder Auftritte in Talkshows und dergleichen aufgefallen sind, wird es problematisch. Manch einer hat vielleicht das Bedürfnis, einmal im Rampenlicht zu stehen und seine Überzeugungen zu verbreiten – aber ein angehender oder aktiver Verfassungsrichter?
Dieser kleine, aber auserwählte Kreis hat wenig bis gar nichts in der Öffentlichkeit zu suchen. Sonst passiert eben das, was bei Frau Brosius-Gersdorf geschehen ist: Das publikumswirksame Gezerre um die Kandidatin schadet dem Ansehen des Verfassungsgerichts insgesamt.

Unabhängigkeit der Justiz sicherstellen

Das Wort „Hinterzimmer“ weckt zwar unschöne Assoziationen, aber eigentlich sollten unsere obersten Richter bei den wirklich wichtigen Entscheidungen für unser aller Zusammenleben diese genau dort treffen: in Ruhe im kleinen Kreis und nicht in der Öffentlichkeit breit diskutierend. Dass die Richter dann auch oft Mitglied einer Partei sind, ist natürlich nicht verboten, darf aber keinen parteipolitisch motivierten Einfluss auf die Arbeit haben.

dieBasis fordert, wie auch in unserem Wahlprogramm dargestellt, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz. So müssten Richter vollkommen unabhängig und ein Wechsel zur Staatsanwaltschaft ausgeschlossen sein – und umgekehrt.

Ferner sollten Richter durch einen im Losverfahren bestimmten Ausschuss bestellt, abberufen und befördert werden. Und sie sollten sich nicht politisch oder unternehmerisch betätigen dürfen. Das ist mit einem Richteramt nach Auffassung der Partei dieBasis nicht vereinbar. Wir fordern Transparenz hinsichtlich möglicher Einflussnahme auf Richter.
Ebenso sollten auch die Staatsanwälte unabhängig von externen Weisungen agieren und bei deren Bestellung und Abberufung ähnliche Modalitäten wie beim Richteramt gelten.

Details hierzu finden Sie in unserem Wahlprogamm.


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Frauke_Brosius-Gersdorf

 

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