Rundfunkbeitrag vor Gericht

Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

von Sven Lingreen

Am 01. Oktober 2025 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein hoffentlich wegweisendes Verfahren statt, dass das Potenzial hat, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland grundlegend zu verändern. Eine Bürgerin hatte gegen die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt – mit der Begründung, sie erhalte dafür kein ausgewogenes, pluralistisches und staatsfernes Programm, wie es der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eigentlich vorsieht.

Vertreten wurde die Klägerin, die selbst nicht anwesend sein wollte, durch Jimmy Gerum, Initiator der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“, sowie durch die Rechtsanwälte Dr. Harald von Herget und Carlos A. Gebauer. Die Richter des zuständigen Senats setzten sich intensiv mit der Frage auseinander, ob der ÖRR zur weiteren Legitimation des Zwangsbeitrags tatsächlich ein ausgewogenes Programm sicherstellen muss. Denn eines wurde in der Verhandlung klar: Es reicht nicht aus, einfach einen Rundfunkbetrieb zu unterhalten, um den Beitrag zu rechtfertigen, sonst würde das Senden eines Testbildes schon ausreichen. Vielmehr ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen die Pflicht, die Meinungsvielfalt der Gesellschaft abzubilden – und nicht einseitig, regierungsnah oder gar propagandistisch zu berichten. So trugen es jedenfalls die Kläger vor.

Zweifel an Kontrollmechanismen und Ordnungsruf im Gerichtssaal

Ein zentrales Thema war die Frage, wie Beitragszahler Gehör finden können, wenn sie das Programm als tendenziös oder unausgewogen empfinden. Die Beklagte – in diesem Fall der Bayerische Rundfunk – verwies auf das Instrument der Programmbeschwerde. Damit, so die Argumentation, stünden den Zuschauern und Zuhörern ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, auf Missstände hinzuweisen und Veränderungen anzustoßen.

Die Vertreterin des Senders, Prof. Wagner, betonte, der Bayrische Rundfunk, der hier stellvertretend für den ÖRR vor Gericht stand, nehme Kritik „sehr ernst“ und bemühe sich, Fehler zu korrigieren. Diese Aussage wurde jedoch im Zuschauerraum mit Geraune und Gelächter quittiert – ein deutliches Zeichen dafür, wie realitätsfern viele Bürger die Selbstdarstellung des Rundfunks empfinden.

Daraufhin sah sich der Vorsitzende Richter gezwungen, einen Ordnungsruf auszusprechen und die Anwesenden darauf hinzuweisen, dass sie nicht zur Meinungsäußerung, sondern zur Beobachtung der dritten Gewalt im Staat – der Justiz – anwesend seien. Diese Reaktion verdeutlichte zweierlei: Einerseits die Bedeutung eines geordneten Verfahrens, andererseits aber auch das tiefe Misstrauen vieler Bürger gegenüber den bestehenden Kontrollmechanismen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

dieBasis: Für unabhängige Medien und echte Meinungsvielfalt

Vor dem Bundesverwaltungsgericht fand begleitend eine Demonstration statt, bei der neben Jimmy Gerum auch Dr. Harald von Herget zum Verfahren sowie der Bundesvorsitzende Sven Lingreen und Michaele Kundermann, dieBasis Hessen, sprachen. In seiner Rede verwies Sven Lingreen auf das Wahlprogramm der Partei, das eine zentrale Forderung enthält: Medien müssen unabhängig, frei und ausgewogen sein. Nur wenn Informationen vielfältig und nicht ideologisch gefiltert zur Verfügung stehen, können Bürger bei Volksentscheiden oder Befragungen fundierte Entscheidungen treffen. Die ideologiefreie Bereitstellung von Medieninhalten ist damit eine wichtige Voraussetzung für basisdemokratische Entscheidungsmechanismen, die die Allmacht der Parteien in der Zukunft ablösen sollen.

dieBasis sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf: Die Fehlentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu einem Instrument der herrschenden Parteien muss beendet werden. Notwendig sind eine umfassende Reform der Kontrollgremien und Verwaltungsräte, damit parteipolitische Einflussnahme zurückgedrängt und die Meinungsvielfalt tatsächlich gewährleistet wird. Zudem müssen Beitragszahler in die Lage versetzt werden, aktiv auf Programmgestaltung und Inhalte Einfluss zu nehmen – denn sie sind es, die diesen Rundfunk finanzieren.

Ausblick: Entscheidung mit Signalwirkung

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird am 15. Oktober 2025 um 14 Uhr verkündet. Sie könnte wegweisend für die zukünftige Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland sein. dieBasis ist überzeugt: Nur eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung im Sinne von Transparenz, Pluralität und Bürgerbeteiligung kann den ÖRR wieder zu dem machen, was er laut Grundgesetz sein soll – ein Medium für alle, nicht das Sprachrohr der politischen Macht.

Gerichtssaal Bundesverwaltungsgericht

Gerichtssaal Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Senat Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Senat Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Prozessbevollmächtigter Dr. Harald von Herget im Interview mit ZDF

Prozessbevollmächtigter Dr. Harald von Herget im Interview mit ZDF

Prozessbevollmächtigter Dr. Harald von Herget un RA Carlos Gebauer im Interview mit Epoch Times

Prozessbevollmächtigter Dr. Harald von Herget und RA Carlos Gebauer im Interview mit ZDF

Jimmy Gerum bei der Demo vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Jimmy Gerum bei der Demo vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

 

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