Dramatische Zahlen, fragwürdige Praxis und die Forderung nach Überprüfung

In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Zehntausend Kinder und Jugendliche durch die Jugendämter teilweise oder dauerhaft aus ihren Familien genommen. Die Zahlen steigen rasant; von 45 400 Fällen im Jahr 2020 auf 74 600 Fälle im Jahr 2023. Ein großer Teil dieses Anstiegs wird auf die Einreisen unbegleiteter minderjähriger Migranten und Flüchtlinge zurückgeführt. Bei den übrigen Inobhutnahmen sind die häufigsten Gründe Überforderung der Eltern, Vernachlässigung, körperliche Misshandlungen und sexuelle Gewalt.

Rechtliche Grundlage: Wann darf der Staat eingreifen?

Die rechtliche Begründung für eine Inobhutnahme ist die dringende Gefahr für das Wohl des Kindes, also die sogenannte Kindeswohlgefährdung. Sie ergibt sich aus § 42 SGB VIII, § 1666 BGB und dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII. Das klingt auf den ersten Blick schlüssig. Doch in der Praxis zeigen sich erhebliche Probleme.

Beitragsbild Inobhutnahme

Kritik an der aktuellen Praxis: Nicht immer nachgewiesene Gefährdung

Nicht immer sind Vernachlässigungen oder Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor einer Inobhutnahme eindeutig nachgewiesen. Eltern werden teilweise nicht über ihre Rechte aufgeklärt. Hilfen zur Erziehung, die das Ziel haben, die Familie zusammenzuhalten, werden oft nicht oder nur unzureichend angeboten. Vor Familiengerichten fühlen sich viele Elternteile plötzlich vom Opfer zum Täter gemacht. Gutachten, die eine Kindeswohlgefährdung feststellen, wirken auf Betroffene häufig nicht nachvollziehbar.

Besonders bedenklich ist, dass mit Beginn der Corona-Maßnahmen Fälle bekannt wurden, in denen Jugendämter Kinder allein wegen Verletzung der Schulanwesenheitspflicht aus den Familien nahmen. Betroffene Eltern mussten teils langwierige Prozesse führen oder sogar auswandern, um ihre Kinder behalten zu können.

Durch diese Praxis hat sich ein ganzes Netzwerk aus mit Steuergeldern subventionierten Einrichtungen und Hilfsmaßnahmen entwickelt, das dringend einer unabhängigen Überprüfung bedarf.

Ein dramatischer Erfahrungsbericht: drohende Inobhutnahme in eine stationäre Einrichtung

Die Geschichte beginnt mit der Trennung der leiblichen Eltern. Als der Junge M. in der Grundschulförderklasse Auffälligkeiten zeigte, wurde ein Kooperationslehrer der SBBZ Soziales und Emotionales Lernen hinzugezogen. Trotz gemeinsamen elterlichen Sorgerechts wurde der Vater weder von der Schule informiert noch über massive Probleme seines Sohnes in Kenntnis gesetzt, und das, obwohl er den Jungen regelmäßig freitags abholte.

Der Kooperationslehrer empfahl schließlich einen Platz in einer Förderschule. Der Vater lehnte ab, weil er aus eigener Erfahrung überzeugt war, dass sein Sohn in einem stabilen häuslichen Umfeld durchaus eine Regelschule schaffen könnte. Er beantragte vor dem Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was folgte, war ein zermürbendes Verfahren. Das Jugendamt schaltete sich ein, eine Verfahrensbeiständin wurde bestellt. Beim ersten Gerichtstermin im August 2024 wurde der Antrag des Vaters nicht einmal verhandelt, und zwar mit der Begründung, Unterlagen seien zu spät eingereicht worden. Stattdessen wurde der Vater massiv unter Druck gesetzt, der Förderschule zuzustimmen. Seine eigene Anwältin riet ihm dazu, sonst drohe ihm der Entzug des Sorgerechts.

Ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile und eine ADHS-Untersuchung beim Jungen wurden angeordnet. Das Gutachten kam zu einem vernichtenden Ergebnis. Die Gutachterin empfahl – obwohl dies gar nicht ihr Auftrag war –, den Jungen mindestens sechs Monate in einer stationären Einrichtung unterzubringen, bevor er zum Vater ziehen dürfe. Die Verfahrensbeiständin schloss sich diesem Vorschlag an. Eine Inobhutnahme und damit die Trennung von beiden Elternteilen schien unausweichlich.

Erst als der bisherige Richter erkrankte und ein Vertreter den Fall neutral behandelte, kam es zur Wende. Die Eltern einigten sich auf den Wohnortwechsel zum Vater. Die Gutachterin revidierte ihren Vorschlag nach Vorlage der ADHS-Diagnose. Heute besucht M. seit Ostern 2025 erfolgreich die neue Schule am Wohnort des Vaters, erhält Unterstützung und baut langsam Freundschaften auf.

Stellungnahme der AG Kinder, Jugend und Familie der dieBasis

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Solche oder ähnliche Geschichten ereignen sich jährlich hundert- bis tausendfach in Deutschland. Deutschland ist weltweit führend bei den (zeitweisen) Inobhutnahmen von Kindern aus Familien. Fast ein Drittel der betroffenen Familien sind Alleinerziehende, dabei oft Mütter. Kontakt zu den Eltern wird häufig wochenlang unterbunden. Die Unterbringung in Einrichtungen wird teilweise von den Eltern mitfinanziert.

Klare Forderungen der Partei dieBasis:

  • Ein unabhängiges, nichtstaatliches Expertengremium muss die derzeitige Praxis der Inobhutnahmen dringend überprüfen.
  • Politisch Verantwortliche, Vorgesetzte von Jugendämtern und Jugendamtsmitarbeiter müssen bei wissentlichen oder grob fahrlässigen Fehlentscheidungen, die dem Kindeswohl abträglich sind, strafrechtlich haftbar gemacht werden können.
  • Das grundgesetzlich verankerte natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder darf der Staat nur als Wächteramt ausüben. Eine Inobhutnahme darf ausschließlich bei nachgewiesener körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt erfolgen.
  • Kindeswohlgefährdungen durch staatliche Anordnungen (z. B. in Schulen) müssen ebenfalls geahndet werden.
  • Die Praxis der Begutachtungen durch Familiengerichte muss neu geregelt und wirklich unabhängige Gutachter sichergestellt werden.
  • Der Begriff „Kinderschutz“ und „Kindeswohlgefährdung“ (§ 1666 BGB) muss klarer definiert werden, um Missbrauch zu verhindern.
  • Der finanzielle Anreiz für Gutachter durch die bloße Anzahl erstellter Gutachten gehört eingedämmt.

Aufruf

Sind Ihnen ebenfalls Fälle bekannt, in denen Kinder aus ihrem familiären Umfeld gerissen wurden, obwohl sie zu Hause besser aufgehoben gewesen wären? Schreiben Sie uns unter:

Hier finden Sie den vollständigen Beitrag der AG Kinder, Jugend und Familie
Quellen und Links

Statistisches Bundesamt – Kinder- und Jugendhilfestatistik https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe-Jugendhilfe/_inhalt.html
Destatis – Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe-Jugendhilfe/Tabellen/inobhutnahmen.html
U.S. Department of Health and Human Services – AFCARS Report https://www.acf.hhs.gov/cb/research-data-technology/statistics-research/afcars
UK Department for Education – Children looked after in England statistics https://explore-education-statistics.service.gov.uk/find-statistics/children-looked-after-in-england-including-adoptions
Norwegian Directorate for Children, Youth and Family Affairs https://www.bufdir.no/en/statistics_and_analysis/child_welfare/
Statistisches Bundesamt – Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_454_225.html
Deutsche Gesellschaft für Psychologie – Qualitätsstandards für familienrechtliche Gutachten https://www.dgps.de/fachgruppen/rechtspsychologie/

 

Kontakt zur Redaktion der Basis: