Gastbeitrag von Peter Scheller
Der Deutsche Journalisten-Verband schlägt Alarm. Der AfD-Politiker Ulrich Siegmund hatte ZDF-Reporter Fabian Köster gefragt, ob er sich schon einen neuen Job gesucht habe, falls die AfD den Medienstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt kündigen sollte. Von „purer Einschüchterung“ sprach der DJV und davon, dass eine rote Linie überschritten sei.
Politiker sollten Journalisten nicht wegen kritischer Berichterstattung mit beruflichen Konsequenzen drohen dürfen. Pressefreiheit und freie Berichterstattung gehören zu den Grundlagen einer Demokratie. Es stellt sich aber die Frage, wer die Bürger vor der Macht der Medien schützt.
Auch Medien können einschüchtern. Das erfolgt nicht mit staatlichen Zwangsmitteln, sondern durch Reichweite, Etikettierung und gesellschaftliche Ausgrenzung. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt über enorme Reichweite, institutionelle Absicherung, gesicherte Finanzierung und eine besondere Autorität im politischen Diskurs.
Wenn ein Politiker einen Journalisten unter Druck setzt, sprechen Berufsverbände sofort von Einschüchterung. Wenn Bürger oder politische Minderheiten dagegen über längere Zeit mit Begriffen wie „Querdenker“, „Impfgegner“, „Verschwörungstheoretiker“, „Extremist“ oder anderen politischen Etiketten belegt werden, gilt das schlicht als journalistische Einordnung.
Auch das ist nicht folgenlos. Wer einmal öffentlich mit einem solchen Begriff verbunden ist, muss nicht mehr nur sein Argument verteidigen. Er muss sich gegen Diffamierung, Framing und soziales Abseits wehren.
Corona als Lehrstück
Gerade die Corona-Zeit hat gezeigt, wie stark solche Mechanismen wirken können. Natürlich gab es Falschinformationen, Verschwörungsmythen und sich radikalisierende Gruppen. Aber es gab eine große Anzahl von Menschen, die einzelne Maßnahmen kritisierten, Zweifel an bestimmten Impfempfehlungen hatten, eine Impfpflicht ablehnten oder Grundrechtseingriffe hinterfragten.
Medien haben zwischen diesen Gruppen weder sauber unterschieden, sondern unterschiedliche Positionen unter gemeinsamen negativen Etiketten zusammengefasst. Dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung Probleme mit der damaligen Berichterstattung hatte, ist dokumentiert.
Die Mainzer Langzeitstudie zum Medienvertrauen zeigte für 2020 zwar insgesamt hohes Vertrauen. Gleichzeitig vermissten 26 Prozent Informationen, rund ein Viertel hielt die Corona-Berichterstattung für übertrieben und 40 Prozent meinten, über das Thema werde zu viel berichtet. 2022 war das Vertrauen in die Corona-Berichterstattung deutlich gesunken. Es zeigt, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung die Berichterstattung als unvollständig, überzogen oder nicht ausgewogen wahrnahm.
Journalistische Etikettierung hat einfach die argumentative Auseinandersetzung ersetzt. Kritische Stimmen wurden entweder totgeschwiegen oder verunglimpft.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt besondere Verantwortung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht irgendein Medium. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich betont, dass Rundfunk der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen und die Vielfalt bestehender Meinungen möglichst breit abbilden soll. Gerade wegen seiner Breitenwirkung und Suggestivkraft verlangt der Gerichtshof in Karlsruhe deshalb Staatsferne und plural zusammengesetzte Aufsichtsgremien.
Wer aus verpflichtenden Beiträgen finanziert wird und einen öffentlichen Auftrag besitzt, muss unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven berücksichtigen. Das bedeutet nicht, jeder Meinung dasselbe Gewicht geben zu müssen. Es bedeutet aber, Minderheitenpositionen nicht allein durch Etikettierung aus dem legitimen Diskurs zu verbannen.
Medien entscheiden nicht nur darüber, was berichtet wird. Sie entscheiden auch, wer eingeladen wird, welche Experten zu Wort kommen, welche Begriffe verwendet werden und welche Sichtweise als seriös oder randständig erscheint. Diese Auswahlmacht prägt gesellschaftliche Wahrnehmung.
Einschüchterung ist keine Einbahnstraße
Der aktuelle Fall zeigt deshalb eine interessante Asymmetrie. Journalisten verfügen über Pressefreiheit, Redaktionen, und Berufsverbände und hinter ihnen stehen Rechtsabteilungen. Wenn sie politisch unter Druck geraten, entsteht eine öffentliche Debatte und Medien nutzen dann ihre Macht über die Medien. Der normale Bürger hat diese institutionelle Macht nicht.
Natürlich kann sich ein Bürger gegen falsche Tatsachenbehauptungen in langen juristischen Verfahren wehren. Doch gegen Framing, Themenauswahl oder politische Etikettierung ist Rechtsschutz fast unmöglich. Ein falscher Satz lässt sich korrigieren. Eine jahrelange einseitige Darstellung gesellschaftlicher Gruppen ist fast nie zu korrigieren.
Die Folge kann Selbstzensur sein. Menschen sagen dann nicht mehr offen, was sie denken, nicht weil es verboten wäre, sondern weil sie soziale oder berufliche Nachteile fürchten.
Man sollte nicht nur fragen, wie Journalisten vor Einschüchterung durch Politiker geschützt werden können. Ebenso wichtig ist die Frage, wie Bürger davor geschützt werden, durch reichweitenstarke Medien vorschnell politisch oder gesellschaftlich aus dem sozialen Leben ausgeschlossen zu werden.
Stärkere gesellschaftliche Kontrolle, pluraler besetzte Rundfunkräte, eine transparentere Auswahl von Experten und Gästen bei Talkshows und wirksamere Beschwerdeverfahren sind erforderlich. Eine journalistische Kultur, die Kritik an Medienmacht nicht reflexartig als Angriff auf Pressefreiheit behandelt, sollte Standard sein.
Quellen
Deutscher Journalisten-Verband, 10. Oktober 2026, „Siegmund (AfD) droht ZDF-Reporter mit Jobverlust“ – https://www.djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/siegmund-afd-droht-zdf-reporter-mit-jobverlust/
Deutschlandfunk, 10. Oktober 2026, „Journalisten-Verband verurteilt AfD-Drohung gegen ZDF-Reporter Köster“ – https://www.deutschlandfunk.de/journalisten-verband-verurteilt-afd-drohung-gegen-zdf-reporter-koester-102.html
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. März 2014 – 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11, Zur Vielfaltsicherung, Staatsferne und besonderen Breitenwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Langzeitstudie Medienvertrauen, Welle 2022, Zum Rückgang des Vertrauens in die Corona-Berichterstattung – https://medienvertrauen.uni-mainz.de/forschungsergebnisse-der-welle-2022/
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