Verdeckte „Reichensteuer“ – der Solidaritätszuschlag dauert an

Es dürfte kaum jemanden gewundert haben: Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darf die Bundesregierung den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag auch weiterhin einziehen.