RSV: ein neues „Killervirus“?
Nun gab es ein neuerliches Ereignis, das wie die Vorbereitung einer neuen Orchestrierung wirkt. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde am 15. Juni 2023 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert. Bei den künftig meldepflichtigen Krankheitserregern wurde das "Respiratorische Synzytial-Virus" (RSV) eingetragen.
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