Richtigstellung zur Verfassungsbeschwerde der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Pressemitteilung

Meldung über Ablehnung des Hauptantrags der Verfassungsbeschwerde von RA Dr. Lipinski zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist falsch! Nur Eilantrag betroffen – Hauptverfahren weiterhin in Karlsruhe anhängig.

Kürzlich erschienen zu der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impflicht Presseartikel (Journalistenwatch (1), Junge Freiheit (2) und Tichys Einblick (3)), die den Eindruck erwecken, dass alle Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden seien. Dies ist nicht der Fall und bedarf einer korrekten Darstellung, um dieses Missverständnis richtigzustellen, da die Verunsicherung bei den betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern sehr groß ist.

Wichtig ist es zu wissen, dass über die Beschwerde noch nicht in der Hauptsache entschieden wurde. Diese ist nach wie vor anhängig. Nur der Eilantrag wurde abgelehnt. In diesem wurde bis zur Entscheidung im Hauptverfahren beantragt, das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie aufgrund offensichtlicher, hilfsweise aufgrund überwiegend wahrscheinlicher Verfassungsverstöße gegen die Grundrechte der Beschwerdeführer aus Artikeln des GG vorläufig außer Vollzug zu setzen. (Siehe detaillierten Schriftsatz „Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ (5)).

Zwar verweist der Artikel auf Tichys Einblick auf den Eilantrag, nennt jedoch versehentlich das falsche Aktenzeichen, nämlich 2 BvR 2649/21 statt 1 BvR 2649/21. Aber auch wenn die Überschriften vermuten lassen, dass die Hauptsache nun ebenfalls abgelehnt wurde, so ist dies nicht der Fall. Hierzu ist die Pressemitteilung des BVerfG zur Ablehnung des Eilantrages heranzuziehen (4). Die Beschwerdeführer haben auf Impfkomplikationen und Impfschäden bis hin zum Tod hingewiesen und das Gericht hat dies auch in der Ablehnung mit aufgeführt. „Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können.“

Also muss das BVerfG in den Ablehnungen zu anderen Verfahren behauptet haben, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, nicht aber bei der Ablehnung vom 10.02.2022.
Zitat aus dem Tichy-Artikel: „Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht: Denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben.

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Es ist zwar korrekt, dass die meisten Argumente der Beschwerdeführer nicht gewürdigt wurden, jedoch die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richterinnen und Richtern des 1. Senats angekommen. Ausführliche Informationen zum aktuellen Stand der Verfassungsbeschwerde gibt RA Lipinski in dem kürzlich veröffentlichten Interview
bei „Tichys Einblick“ (6).

Quellen:

  1. https://journalistenwatch.com/2022/05/04/bundesverfassungsgericht-verfahren-impfpflicht/
  2. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/einrichtungsbezogene-impfpflicht-karlsruhe-lehnt-alle-verfahren-ab/
  3. https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/nichtannahme-von-verfassungsbeschwerden-gegen-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht/
  4. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html
  5. https://docs.google.com/document/d/12jEjHfnnWXKM3WKblxTuKjCeJHuk2jBnlhSCzpxUmAA/edit
  6. https://www.tichyseinblick.de/interviews/dr-uwe-lipinski-verfassungsbeschwerde-einrichtungsbezogene-impfpflicht/

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