Ein Diskussionsbeitrag von Hans U. P. Tolzin, Medizin-Journalist,
Wenn ich König von Deutschland wäre und hätte die Macht, das Gesundheitswesen so zu reformieren, wie ich es für richtig halte, was würde ich dann konkret ändern? Diese an mich selbst gerichtete Frage ist der Ausgangspunkt für den nachfolgenden Artikel. Ich bitte zu beachten, dass die hier von mir vorgestellten Analysen und Vorschläge nicht als offizielle Stellungnahme oder gar als Parteiprogramm der Partei dieBasis zu sehen ist, sondern als Diskussionsbeitrag eines einfachen Mitglieds, das sich in seiner Eigenschaft als Medizin-Journalist seit vielen Jahren mit der Frage beschäftigt, was in unserem Gesundheitswesen eigentlich falsch läuft. In diesem Sinne würde ich mich sehr über konstruktive Kritik an meinen Vorschlägen freuen.
Haben wir wirklich ein effizientes Gesundheitswesen?
Unsere Gesundheitspolitiker und Funktionäre loben unser deutsches Gesundheitssystem immer wieder als eines der angeblich besten und effizientesten der Welt. Ich möchte nicht bestreiten, das dies in Teilbereichen sogar der Fall sein mag, aber auf jeden Fall ist es eines der teuersten der Welt:
Soweit ich zurückdenken kann, steigen die Gesundheitsausgaben in Deutschland kontinuierlich an. 2013 überstiegen die Kosten für das Gesundheitssystem erstmals mit 315 Mrd. Euro den Bundeshaushalt, also jenen Haushalt, über den der Bundestag zu entscheiden hat. 2020 lagen die Ausgaben laut destatis.de bei etwa 440 Mrd. Euro. Das ist durch schleichende Inflation allein nicht erklärbar.
Was mich irritiert: Wie kann es sein, dass wir bei einem angeblich so effizienten Gesundheitssystem Jahr für Jahr immer mehr Geld ausgeben? Müssten die Menschen unter dem Strich nicht immer gesünder werden und müssten dann die Ausgaben nicht ständig sinken, statt anzusteigen?
Gleichzeitig hören wir seit Jahren von einem Pflegenotstand in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das Pflegepersonal wird schlecht bezahlt, ja sogar regelrecht ausgebeutet, so hören wir Betroffene klagen. Wenn das zutrifft, wäre dies eine Erklärung für die hohe Fluktuation und den Druck auf die Mitarbeiter, den entstehenden Personalmangel durch persönlichen Mehraufwand zu stopfen.
Wenn doch die menschliche und fachliche Zuwendung ein wesentliches Schlüsselelement für die Genesung eines Patienten ist, wo fließt dann das ganze Geld hin, wenn es nicht in eine angemessene Bezahlung der Mitarbeiter und personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen fließt?
Und drittens nehmen die chronischen Krankheiten trotz des angeblich so effizienten Gesundheitswesens ständig zu. Wie kann unser Gesundheitswesen wirklich effizient sein, wenn die Zahl der angeblich unbehandelbaren oder gar unheilbaren Krankheiten nicht rückläufig ist, sondern seit Jahren stagniert oder gar zunimmt? Laut statista.de leiden ca. 45 % aller befragten Menschen in Deutschland unter einer chronischen Krankheit. Fast jedem Zweiten kann unser effizientes Gesundheitssystem bei seinen Gesundheitsproblemen also offenbar nicht helfen.
Lobbyisten des Großkapitals und ihr Einfluss auf die Gesundheitspolitik
Seit ich Mitte der 1990er Jahre erstmals medizinkritische Literatur zu lesen begann, wurde mir das Ausmaß des Einflusses der Pharmaindustrie und ihrer Lobbyisten in allen Bereichen der Gesundheitspolitik und des Gesundheitswesens immer bewusster. Man muss sich fragen, was das wahre Ziel unserer Gesundheitspolitik ist: Die sogenannte Volksgesundheit oder vielmehr der Profit des Großkapitals?
Nicht zuletzt die künstliche aufgebauschte Coronakrise und die Bereitwilligkeit der Politik, den Impfstoffherstellern zahllose Milliarden für nutzlose, ja sogar schwer gesundheitsschädigende, Medikamente und Impfstoffe in den Rachen zu werfen, zeigt, dass hier einiges im Argen liegt. Sogar Massenmedien agieren als wären sie gleichgeschaltet in ihrer bedingungslosen Zustimmung.
Hatte ein – inzwischen offensichtlich völlig resignierter – Horst Seehofer 2005 noch versucht, die Geldströme in Richtung Pharmaindustrie zu begrenzen, so regt es heute keinen mehr auf, wenn medizinisch völlig unbedarfte Pharma-Lobbyisten wie ein Jens Spahn oder ein scheinbar ständig unter Drogen stehender Lauterbach das Amt des deutschen Gesundheitsministers bekleiden.
Zeigt die Soziale Dreigliederung die Lösung?
In unserem Gesundheitswesen haben ganz offensichtlich in erster Linie wirtschaftliche Interessen das Sagen und nicht der Wunsch, die Volksgesundheit zu verbessern. Die Lösung müsste also darin bestehen, dass das Gesundheitswesen nicht nur dem Einfluss des Großkapitals, sondern auch der Politik entzogen wird. Doch wie soll das funktionieren?
Ich hatte lange herumgerätselt, bis mir schließlich die soziale Dreigliederung nach Rudolf Steiner einen möglichen Ausweg zeigte. Steiner ordnete nämlich das Gesundheitswesen dem Geistesleben zu. Dem Geistesleben wiederum ordnete er den Wert „Freiheit“ zu.
Nun, wie frei bin ich denn in unserem Gesundheitssystem? Ich bin als Angestellter oder Arbeiter zwangsweise krankenversichert und zahle monatlich Hunderte von Euro in die Versicherung ein.
Dafür kann ich aber leider nicht ohne weiteres den Arzt oder Heilpraktiker meines Vertrauens und auch nicht die Therapie meiner Wahl in Anspruch nehmen! Wer und was erstattet wird, wird mir stattdessen von meiner gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschrieben, so, als wären alle Menschen gleich und als gäbe es keine Notwendigkeit für spezifisch auf das Individuum abgestimmte Gesundungswege.
Den Krankenversicherungen wiederum wird das Spektrum dessen, was sie erstatten dürfen, erstatten müssen oder eben nicht erstatten dürfen, vom sogenannten „Gemeinsamen Bundesausschuss“ vorgeschrieben. Das ist ein im Sozialgesetzbuch Fünf festgeschriebenes Gremium aus Gesundheitspolitikern, Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenversicherungen.
Der Arzt muss also unter Umständen abrechnungsmäßig tricksen, wenn er seinem Patienten auf Versicherungskosten (also eigentlich als Gegenleistung für seine enormen monatlichen Beiträge) eine seiner Meinung nach effektive Therapie zukommen lassen will.
Über zahllose Leitlinien wird ihm allerdings vorgeschrieben, mit welcher Methodik er bei welcher Symptomatik eine Diagnose stellen darf und welche Therapien nach der Diagnosestellung in Frage kommen und welche nicht.
Statt nun den ganzen Menschen im Rahmen einer ganzheitlichen Anamnese zu betrachten, wird der Arzt damit gezwungen, seinen Patienten auf einen Laborwert, z. B. den umstrittenen PCR-Test, zu reduzieren. Folgt der Arzt den Richtlinien und zahllosen Gesetzen und Verordnungen nicht, wird er in Haftung genommen. Oder, wie wir während der letzten zwei Jahre gesehen haben, mit Razzien, Entzug der Kassenzulassung, Approbationsentzug oder gar Strafverfolgung bedroht.
Darüber hinaus muss ein Kassenarzt seine Patienten mehr oder weniger im Fünftminutentakt durch die Praxis schleusen, wenn er und seine Praxis finanziell über die Runden kommen wollen, denn inzwischen bekommt er je Patient nur noch eine kleine Quartals-Pauschale von 20 bis 30 Euro. Das reicht noch nicht einmal für eine sorgfältige Erstanamnese, die bei seriösen Naturheilärzten durchaus zwei Stunden dauern kann. Also ist nicht nur der Patient und Krankenversicherte unfrei, sondern auch der Kassenarzt.
Darüber hinaus hängt wie bereits erwähnt die Krankenversicherung ebenfalls im Würgegriff des Gemeinsamen Bundesausschusses. Da hilft es auch nicht, dass der Verwaltungsrat der gesetzlichen Krankenversicherungen eigentlich im Rahmen der Sozialwahlen von den Versicherten gewählt wird. Selbst wenn sie das wollten, könnten sie die Erstattungspolitik ihrer Versicherung kaum verändern, da der gesetzliche Spielraum immer enger wird.
Gleichzeitig ist seit Jahrzehnten zu beobachten, dass insbesondere über die EU immer mehr bewährte Naturheilmittel durch immer grotesker werdende Auflagen wegreguliert werden und sich teilweise nur noch halten können, indem sie offiziell nicht mehr als Heilmittel deklariert werden.
Die körperliche Unversehrtheit eines Menschen ist laut Grundgesetz ein unmittelbarer Ausdruck seiner unantastbaren Würde, in die niemand (ich buchstabiere: N.I.E.M.A.N.D.) eingreifen darf. Jede medizinische Handlung ist ein Eingriff in diese körperliche Unversehrtheit und bedarf der mündigen Einwilligung, erst dadurch verliert sie ihre Eigenschaft als potenzielle Körperverletzung.
Jeder Zwang und jede Nötigung zu einer bestimmten gesundheitlichen oder medizinischen Maßnahme stellt eine Einschränkung der Freiheit dar, verfremdet die mündige Einwilligung und verletzt die unantastbare Würde des Menschen. Die Realität in unserem Gesundheitssystem widerspricht somit dem Geist des Grundgesetzes. Und sie widerspricht auch dem Geist der sozialen Dreigliederung.
Es geht also in erster Linie darum, die Freiheit der gesundheitlichen Entscheidung wiederherzustellen – und damit um die unantastbare Würde des Menschen.
Wenn ich König von Deutschland wäre
Die Frage, die ich mir also gestellt habe, war: „Was würde ich tun, wenn ich keine Rücksicht auf irgendwelche Interessengruppen oder Koalitionsabsprachen im Bundestag nehmen müsste, wenn ich z. B. König von Deutschland wäre oder, etwas weniger mächtig, Bundeskanzler oder auch nur deutscher Gesundheitsminister mit einer gesetzgeberischen Bundestagsmehrheit im Rücken?“
Nun, als Anhänger einer ganzheitlichen Medizin für Geist, Seele und Körper könnte ich jetzt natürlich auf die Idee kommen, einfach alle Therapien und Medikamente, die ich als schädlich ansehe, zu verbieten. Dazu würden u. a. Impfungen, Antivirustatika oder Chemotherapien zählen. Doch da gibt es ein „kleines Problem“:
Denn nicht nur ich als Vertreter einer medizinischen Mindermeinung habe das Recht, meine Gesundheit so zu pflegen, wie ich es für richtig halte. Das Gleiche gilt auch für denjenigen, der aus lauter Angst vor unsichtbaren und allgegenwärtigen Viren unbedingt jede Impfung mitnehmen will, die ihm angeboten wird. Und das Gleiche gilt auch für denjenigen, der sich bei einer Krebsdiagnose für die Chemotherapie entscheidet statt z. B. für hochdosierte Vitamin-C-Infusionen oder eine Psychotherapie oder Ursachenforschung nach der Hamer‘schen Neuen Medizin.
Die Unantastbarkeit der Würde und die Freiheit der Entscheidung über den eigenen Körper bedeutet in letzter Konsequenz, dass jeder Mensch das Recht hat, sich jederzeit aus diesem Leben zu verabschieden. Denn niemand (ich buchstabiere nochmals: N.I.E.M.A.N.D) hat das Recht, über Leben oder Tod eines anderen Menschen zu bestimmen.
Natürlich mag es Grenzfälle geben, z. B. bei Minderjährigen oder psychisch Labilen, aber diese sind als Ausnahme anzusehen, welche die Regel bestätigen, und entsprechend sorgsam zu behandeln.
Wenn ich also als ein gütiger deutscher König die Macht und das Ziel hätte, die Selbstverantwortlichkeit und persönliche Reife der Menschen zu fördern, sozusagen nicht als selbstherrlicher Herrscher, sondern als Erster unter Gleichen, dann muss ich den Menschen diese Selbstverantwortlichkeit wohlwollend zugestehen und ihnen die Konsequenzen aus ihren Entscheidungen zumuten. Auch und gerade wenn es um gesundheitliche Entscheidungen geht.
Wenn ich aber meine Untertanen stattdessen behandle wie unmündige kleine Kinder, werden sie ewig unmündig bleiben und in Abhängigkeit verharren. Das widerspricht jedoch der Idee einer freiheitlichen Demokratie, die von der Annahme ausgeht, dass Wähler grundsätzlich mündige Bürger sind.
Wie also kann ich unser Gesundheitswesen vom Kopf auf die Füße stellen, ohne dabei die Freiheit derer zu beschneiden, die andere gesundheitliche Wege gehen möchten als ich?
1. Umstellung der Arztabrechnung auf Zeiteinheiten
Als erste Maßnahme würde ich dafür sorgen, dass Ärzte nicht mehr nach irgendwelchen Pauschalen abgerechnet werden, seien es Diagnosepauschalen oder Quartalspauschalen, sondern entsprechend ihrem zeitlichen Aufwand, so wie dies ja Privatärzte und Heilpraktiker seit jeher können.
Nimmt sich also ein Arzt zwei Stunden Zeit für die Erstanamnese, muss er diese Zeit so abrechnen können, dass er damit seinen Praxisbetrieb aufrechterhalten und seine Familie gut ernähren kann, ohne sich dabei völlig zu verausgaben und bis Mitternacht noch an der Abrechnung zu sitzen. Denn ein erschöpfter Arzt ist ebenso wie eine erschöpfte Pflegekraft kein Gewinn für den Patienten bzw. Betreuten.
Ich habe vom Grundsatz her kein Problem damit, dass ein Arzt überdurchschnittlich verdient, denn immerhin hat er in der Regel mehr als eine Dekade seines Lebens in der Ausbildung verbracht, länger also als die allermeisten anderen Berufsanfänger.
Wenn nun ein bisher rein schulmedizinisch orientierter Kassenarzt plötzlich jede Zeit der Welt für seine Patienten hätte, was wären dann die Folgen? Auf der einen Seite könnte man sich vorstellen, dass dies eine kurzfristige Kostensteigerung bedeuten würde, denn nach 5 Minuten Patientengespräch eine Schachtel Schmerzmittel oder Fiebersenker zu verschreiben, wäre natürlich zunächst finanziell weniger aufwändig.
Allerdings wäre in der Regel das gesundheitliche Problem des Patienten nur aufgeschoben, nicht aber gelöst. Langfristig bedeutet dies eine zunehmende medikamentöse Abhängigkeit und zusätzliche gesundheitliche Belastungen durch die entstandenen Nebenwirkungen. Diese wiederum würden durch weitere medikamentöse Behandlung unterdrückt oder sie führen gleich zu stationären Behandlungen – bei denen in der Regel ebenfalls nicht die Ursache einer Krankheit, sondern die Folgen behandelt werden.
Wird nun der klassische Schulmediziner durch das Abrechnungssystem dazu ermuntert, sich Zeit für den Patienten zu nehmen, kann er den Patienten viel intensiver wahrnehmen und mit ihm mögliche Alternativen der Behandlung diskutieren. Medikamentennebenwirkungen könnten so viel leichter als solche erkannt werden. Das Abrechnungssystem muss dann natürlich auch den Zeitaufwand für die Meldung der Nebenwirkungen abdecken, sodass wir uns vom oft beklagten Spontanmeldesystem immer mehr in Richtung Vollerfassung der Nebenwirkung bewegen.
Viele Schulmediziner würden bei einem zeitbasierten Abrechnungssystem innerhalb kurzer Zeit ihr Diagnose- und Verschreibungsverhalten ändern und zwar in Richtung nebenwirkungsfreie natürliche und ganzheitliche Medizin. Meines Erachtens wäre das unvermeidlich, denn sie hätten ja nun Zeit und damit die Chance, durch jeden ihrer Patienten dazuzulernen. Schon allein diese Maßnahme würde meines Erachtens eine grundlegende Reform in Gang bringen und innerhalb weniger Jahre die Gesundheitskosten deutlich senken.
Nicht umsonst geht ein Großteil der Lobbyarbeit der Pharmaindustrie in die Beeinflussung der Ärzteschaft. Aus ihrer Sicht ist der ideale Arzt jemand, der nach „Schema F“ diagnostiziert und behandelt. Das Ziel dabei ist, den ärztlichen Spielraum so klein wie nur möglich zu halten, sodass der Arzt zum Fließbandverschreiber und der Patient zum Dauerpatienten wird. Für die Pharmaindustrie ist das eine wahre Gelddruckmaschine.
Wir wollen also nicht nur die Patienten, sondern auch die Ärzte befreien, damit sie künftig wieder nach bestem Wissen und Gewissen behandeln können, statt sich ständig mit Haftungsfragen zu beschäftigen und sich vor Gesundheitsämtern, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenversicherungen rechtfertigen zu müssen.
Die Höhe des ärztlichen Stundensatzes wäre zwischen Arzt und gesetzlicher Krankenversicherung oder aber von ihren jeweiligen Verbänden direkt zu klären. Der Staat hat sich hier grundsätzlich nicht einzumischen – es sei denn, er würde von beiden Seiten als Mediator bei schwierigen Verhandlungen angefragt.
Es wäre auch denkbar, dass eine Krankenversicherung einen Erstattungshöchstsatz pro Stunde festlegt und wenn ein Arzt, aus welchen Gründen auch immer, mehr verlangt, die Differenz vom Patienten zu tragen ist.
2. Direktabrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen
Vor vielen Jahren hatte ich meine damalige gesetzliche Krankenversicherung gefragt, welche Kosten sie denn im Vorjahr für mich erstattet hatte. Die überraschende Antwort war, dass sie das nicht sagen könnten, denn sie hätten meine Daten gar nicht: Diese Daten würden bei den kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der jeweiligen Bundesländer liegen. Man müsse erst dort anfragen. Dazu müsse man wissen, in welchen Bundesländern ich in diesem Abrechnungsjahr beim Arzt gewesen bin.
Es ist schon unglaublich, wie sehr in Deutschland der Geldfluss von der eigentlichen Gesundheitsleistung entfremdet wurde. Gehe ich zum Heilpraktiker oder Privatarzt, weiß ich, was er pro Stunde verlangt oder handle mit ihm eine Pauschale aus. Ich bekomme eine Rechnung in die Hand gedrückt und lege ihm das Geld entweder direkt auf den Tisch oder ich überweise es.
Auf jeden Fall habe ich als Patient die volle Kontrolle, ob das, was auf der Rechnung steht, mit der tatsächlichen Leistung übereinstimmt. Das sind wir übrigens auch jetzt schon von den Zahnärzten gewohnt, da die Krankenkassen nur einen Teil der zahnärztlichen Leistungen übernehmen.
Anders beim Kassenarzt: Die Rechnung des Arztes bekomme ich gar nicht zu sehen und sie wird auch nicht an meine Krankenversicherung gestellt, sondern an die KV des jeweiligen Bundeslandes. Der abgerechnete Betrag wird der Krankenversicherung von der KV auch nicht direkt als Einzelbetrag, sondern als allgemeine Quartalspauschale zugewiesen.
Ich finde das geradezu pervers: Ich werden Monat für Monat gezwungen, mein schwer verdientes Geld für meine Krankenversicherung abzudrücken, habe aber nicht den geringsten Einfluss auf seine Verwendung und über welche Wege es schließlich zu meiner Versicherung fließt?
Das gibt den Lobbyisten natürlich zahlreiche Möglichkeiten, die wichtigsten Entscheidungsträger im System in ihrem Sinne zu beeinflussen – also letztlich Druck auf die Ärzte auszuüben.
Was spricht eigentlich dagegen, dass auch Kassenärzte ihren Patienten eine Rechnung stellen und sie diese bei ihrer Kasse einreichen? Das wäre eine erste effektive Maßnahme zur Vermeidung von Abrechnungsbetrug und bringt Arzt und Patient auf Augenhöhe.
Zudem hätte die gesetzliche Krankenversicherung sämtliche statistischen Daten zur Verfügung, um Auswertungen über die Effektivität der Ärzte und bestimmter therapeutischer Maßnahmen zu erstellen. Daraus ließen sich Erkenntnisse und Maßnahmen ableiten, die Gesundheit der Versicherten noch besser zu fördern. Zeigt z. B. die Statistik einen eindeutigen Vorteil der Homöopathie bei Krebs gegenüber der Chemotherapie, kann die Versicherung dies ihren Mitgliedern mitteilen und sogar bestimmte Ärzte empfehlen.
Die Direktabrechnung hätte aus meiner Sicht nur Vorteile. Der einzige Nachteil beträfe jene Versicherten, die weiterhin ihre Selbstverantwortung mit dem Vorlegen ihrer Versichertenkarte abgeben wollen.
Die KV wären meiner Ansicht nach damit überflüssig und ihre nicht unbeträchtlichen Vermögenswerte könnten an die KV-Mitglieder verteilt werden. Mit dem Wegfall der KV würde auch die Notwendigkeit einer Kassenzulassung und ein Teil des Druckes auf die Kassenärzte wegfallen, ihre Praxis auf fremdbestimmte Weise zu führen.
Für die Abdeckung auch von ländlichen Gebieten mit einem ausreichend dichten ärztlichen Netzwerk braucht es eigentlich keine KV, sondern hier wären Kommunen und Landkreise gefragt, entsprechende Anreize für Ärzte zu schaffen, sich dort niederzulassen.
3. Auflösung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Nicht nur die KV sind im Grunde überflüssig, sondern auch der Gemeinsame Bundesausschuss, der den Gesetzlichen Krankenversicherungen genau vorschreibt, was sie zu erstatten haben und was nicht. Jeglicher medizinischer Fortschritt muss damit erst die Köpfe eines kleinen Gremiums von Funktionären und Lobbyisten passieren, bevor er im Gesundheitswesen Fuß fassen kann.
Wenn wir den Gemeinsamen Bundesausschuss komplett aus dem Sozialgesetzbuch Fünf streichen, können die Kassen wieder selbst entscheiden, was sie erstatten und was nicht. Und da sie die Ärzte in erster Linie nach Zeitaufwand bezahlen, völlig unabhängig davon, welche konkrete Therapie angewendet wird, können neue und effektivere Therapieformen wesentlich schneller Fuß fassen als bisher. Ein echter medizinischer Fortschritt würde dadurch nicht wie bisher maximal blockiert, sondern effektiv gefördert.
Der Wegfall gesetzlicher Erstattungseinschränkungen würde den Kassen erlauben, nach eigenem Dafürhalten auch Heilpraktiker-Leistungen zu erstatten. Ich würde sogar so weit gehen, dass die Kassen, wenn sie das für gut und richtig halten, die Leistung von Geistheilern oder Kaffeesatzlesern erstatten. Denn Hand aufs Herz: Ich denke, dass die Überlebensraten von Krebspatienten, die zu einem Kaffeesatzleser mit guter Menschenkenntnis gehen, deutlich besser aussehen also bei Patienten, die eine typische Chemotherapie durchlaufen.
Was es dazu braucht, auch exotisch anmutende Gesundheitsdienstleister zu erstatten, läge dann im Ermessen des jeweiligen Verwaltungsrates der Kasse. Und der setzt sich aus gewählten Vertretern der Versicherten zusammen. Der Staat hätte – entsprechend der Dreigliederung – hier keinerlei Mitspracherecht.
Ich vermute, dass dieser Vorschlag bei vielen Lesern Widerspruch erzeugt, aber sei’s drum: Wenn wir von der unantastbaren Würde des Menschen ausgehen und seiner Freiheit, über seine Gesundheit selbstverantwortlich zu entscheiden, dann kann es rechtlich gesehen einfach keine Einschränkung geben. Die einzige Einschränkung könnte von den Krankenversicherten selbst kommen, nämlich über ihre gewählten Vertreter im Verwaltungsrat.
Erst dann, wenn den Kassen wieder ihre Tarif- und Erstattungspolitik freigestellt wäre, könnte man von einem echten Wettbewerb unter den Gesetzlichen Krankenversicherungen sprechen. Dann mag es durchaus eine Kasse geben, die sich weigert, naturheilkundliche Ärzte zu bezahlen, während andere ausschließlich auf Schulmedizin setzen und wieder andere beides erstatten und wieder andere auch exotische Methoden wie das Kaffeesatzlesen oder Geistheilen unter bestimmten Umständen bezahlen.
Wobei der Gesetzgeber auch die Möglichkeit hätte zu verfügen, dass Kassen grundsätzlich jeden niedergelassenen Arzt völlig unabhängig von seiner Methodik erstatten.
Als Versicherungspflichtiger müsste ich bei einem echten Wettbewerb meine Krankenversicherung wesentlich bewusster auswählen als bisher.
Und für mich als König von Deutschland oder als Gesundheitsminister wäre es wirklich spannend, die anonymisierten Daten der verschiedenen Kassen jährlich auswerten zu lassen und zu sehen, was im Sinne der Volksgesundheit effektiv ist und was nicht. Und diese Auswertungen wären jährlich für alle Versicherten zugänglich zu machen.
4. Abrechnung der Krankenhäuser
Nicht nur die Abrechnung der Kassenärzte, sondern auch die der Kliniken muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Ich weiß nicht, ob das frühere System der Tagespauschalen das beste denkbare Abrechnungssystem darstellt, aber es war auf jeden Fall deutlich besser als das gegenwärtige System der Diagnose-Abrechnung, welches zu einer zunehmenden Pervertierung des Gesundheitswesens beiträgt.
Ich plädiere deshalb für eine Rückkehr zur Tagespauschale, und zwar völlig unabhängig von den Therapien, die jeweils zur Anwendung kommen.
Auch dies dürfte den Einfluss des Großkapitals auf das Gesundheitswesen zurückdrängen und „artgerechteren“ und in der Regel wesentlich kostengünstigeren Methoden neue Chancen bieten. Die Tagespauschalen sollten natürlich auch in den Kliniken eine ausreichende Personaldecke und eine angemessene Bezahlung ermöglichen, sodass ausgeruhte und motivierte Mitarbeiter nicht mehr mit dem Gefühl des Mangels, der Erschöpfung und des Ausgebeutetseins ringen müssen, sondern sich ausgiebig den Patienten widmen können.
5. Das Ende einer pharmanahen Ausbildung
Dass die Pharmaindustrie über die sogenannten Drittmittel zunehmend Einfluss auf die Ausbildung junger Ärzte nimmt und sich inzwischen sogar ganze Professuren „einkauft“, dürfte Allgemeinwissen sein. Das geht aus meiner Sicht gar nicht: Der Einfluss der Industrie auf die ärztliche Ausbildung muss rigoros eingedämmt werden.
Wie genau das zu erreichen wäre, dazu habe ich im Moment allerdings keine konkreten Vorschläge, da ich selbst den universitären Betrieb nicht von innen kenne. Vielleicht besteht die Lösung darin, dass der Staat die Universitäten ausreichend finanziert und so ihre Unabhängigkeit von der Industrie sicherstellt. Andererseits sollte sich der Staat laut Dreigliederungskonzept aus dem Gesundheitswesen heraushalten. Es wäre deshalb denkbar, den Einfluss der Krankenversicherungen auf die Ausbildung zu stärken, was auch ein gewisses finanzielles Engagement bedeutet.
Oder: Warum sollten Krankenversicherungen oder Ärzte- oder Patientenverbände nicht ihre eigene Universitäten gründen können? Das würde sicherstellen, dass Forschungsaufträge weniger fremden Gewinninteressen, sondern der Praxis dienen.
6. Das Großkapital hat im Gesundheitswesen nichts verloren
Gewinninteressen und eine gute Volksgesundheit sind nicht nur nicht deckungsgleich, sondern widersprechen sich sogar weitgehend. Deshalb plädiere ich dafür, finanzielle Interessen aus dem gesamten Gesundheitssystem herauszudrängen. Wobei man hier sicherlich differenzieren muss, ob z. B. eine Privatklinik einer Unternehmerfamilie mit medizinischem Hintergrund gehört oder aber einer internationalen Kapitalgesellschaft.
Letzteren würde ich grundsätzlich nicht mit Wohlwollen begegnen, da sie mit ihren immensen Finanzmitteln für sehr ungute Verzerrungen sorgen können. Das Gleiche gilt übrigens auch für Stiftungen und sogenannte NGOs (Nichtregierungsorganisatoren), die letztlich die gleichen Ziele verfolgen wie die „Global Player“.
7. Zwischenschritt: Aufwertung der Sozialwahlen
Diese sechs Punkte sind sicherlich nicht als vollständig anzusehen, wenn es um eine grundlegende Reform unseres Gesundheitswesens geht, aber ich halte sie immerhin für zentral. Doch die nächste Frage ist natürlich, ob sie jemals umsetzbar sein werden. Das hängt davon ab, ob es im Deutschen Bundestag für solche Reformen jemals ausreichende Mehrheiten geben wird.
Im Moment scheint es nicht so auszusehen. Ein Teil der AfD-Fraktion und einzelne Bundestagsabgeordnete der Altparteien mögen für diese Art von Reform empfänglich sein, aber sie stellen eine kleine Minderheit dar.
Selbst wenn dieBasis bzw. deren Bundestagskandidaten sich meine Vorschläge auf ihre Fahnen schreiben würden, ist erst einmal die aktuell noch gültige 5-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag zu überwinden. Hier ist möglicherweise enorme Ausdauer von Seiten der Mitglieder gefragt.
Als Zwischenschritt bieten sich die Sozialwahlen an. Für die kommenden Sozialwahlen 2023 ist es bereits viel zu spät, Wahllisten aufzustellen, aber für die Sozialwahlen 2029 könnte man jetzt schon beginnen, die Krankenversicherten der verschiedenen Kassen innerhalb der Partei zu organisieren
Bei den Sozialwahlen werden von den gesetzlich Krankenversicherten u. a. auch die Verwaltungsräte der Kassen gewählt. Diese haben trotz aller gesetzlichen Einschränkungen die Personalhoheit, d. h. sie stellen den Vorstand ein und entsenden Delegierte in die Spitzenverbände der Kassen bis hin zum Gemeinsamen Bundesausschuss. Ich finde, es wäre ein lohnenswertes Ziel, Kandidaten unseres Vertrauens in die Verwaltungsräte zu delegieren und dort auf diese Weise den Einfluss politischer und industrieller Interessen zurückzudrängen.
Als „König von Deutschland“ würde ich darüber hinaus erwägen, die Abstände zwischen den Sozialwahlen von 6 Jahren auf 2 Jahre zu reduzieren, um mehr personelle Dynamik in die gesetzliche Krankenversicherung zu bringen. Schlimmer als es jetzt ist, kann es kaum noch werden. Und doch wird es das, wenn sich nichts ändert.
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