Skandalbeschluss in Stuttgart

Mit einem Skandalbeschluss verurteilt ein deutsches Gericht eine Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsmedikation und Einweisung in die Psychiatrie.

Laut Artikel der Zeitschrift Report 24:

„Vertraute einer in der Ukraine geborenen, in ihrer Heimat berühmt gewordenen Komponistin wandten sich an Report24. Ein Gericht in Stuttgart hat die alte Dame zu einem Jahr Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie verurteilt. Ein Exklusivvideo zeigt: Sie ist weder unzurechnungsfähig, selbst- oder fremdgefährdend. Sie hat einfach nur Angst um ihr Leben.

Wir wissen nicht, was das Gericht in Stuttgart dazu getrieben hat, diesen Beschluss zu erlassen, von dem Frau Zhvanetskaya denkt, dass es ihren Tod bedeutet. Bestellt wurde er offenbar von ihrer Berufsbetreuerin.

Es gibt, nachdem die Pandemie in Deutschland für beendet erklärt wurde und selbst die berufsbezogene Impfpflicht gefallen ist, keinerlei Indikation und Rechtsgrundlage mehr für einen solchen Schritt.“

Quelle:

https://report24.news/morgen-wird-sie-abgeholt-deutsches-gericht-verurteilt-holocaust-ueberlebende-85-zu-zwangsimpfung/?feed_id=26365

Richterhammer - Skandalurteil

Aus dem Beschluss:

Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 06.12.2022:

„Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung wird bis längstens 05.12.2024 genehmigt.

Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme

– Impfung gegen Covid-19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung jeweils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt.

Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen und zu dokumentieren.

Wirkt die zuständige Betreuungsbehörde bei der Zuführung der Unterbringung mit darf sie erforderlichenfalls Gewalt anwenden und zur Unterstützung die polizeilichen Vollzugsorgane heranziehen.

Die Wohnung der Betroffenen darf auch ohne Einwilligung zum Vollzug der Zuführung gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.“

Gerichtsbeschluss:

https://t.me/Prozessbeobachter/3616

Stellungnahme ihres Rechtsbeistandes und Basis-Vorstandes RA Holger Fischer zum aktuellen Stand:

„Es steht noch nicht fest, wie das Schicksal der alten Dame weitergehen wird, die heute untergebracht werden soll. Durch das Rechtsmittel der Beschwerde ist der Beschluss des Betreuungsgerichts zur langfristigen Unterbringung und Zwangsimpfung anfechtbar und wurde angefochten.

Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts steht aus.

Da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses zudem auch ausdrücklich angeordnet ist, müsste das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden. Ansonsten ist der Beschluss tatsächlich jederzeit vollziehbar, wovon jetzt offenbar kurzfristig Gebrauch gemacht wird.“

Vollständige Stellungnahme RA Fischer

https://t.me/HolgerFischerRA/6981 und https://t.me/HolgerFischerRA/6982

Inna Zhvanetskaya bittet darum, dass man ihr ihre Musik, ihre Würde und ihre Ruhe lässt.

Nur die Empörung in der breiten Öffentlichkeit kann sie noch retten.