Der YouTube-Kanal von dieBasis NRW wurde mehrfach zensiert und schließlich am 15. Juni mit knapp 1.000 Abonnenten komplett gelöscht – ein aus Sicht der Partei völlig inakzeptabler Vorgang.
Im März 2021 war erstmals ein Beitrag mit Prof. Dr. Andreas Sönnichsen in der Serie dieBasis Stimmen von YouTube gelöscht worden. „Unser Team hat deine Inhalte geprüft und leider festgestellt, dass sie gegen diese Richtlinien verstoßen: Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen. Wir haben darum folgende Inhalte von YouTube entfernt …“, so die Meldung dazu von YouTube. Ausschlaggebend für die Löschung des Beitrags war Sönnichsens Aussage, „Impfungen gegen die Corona-Erkrankung sind unzureichend getestet“. Sönnichsen ist Wissenschaftler und Allgemeinmediziner. Von 2019 bis zu seinem Rücktritt am 11. Januar 2021 war er Vorsitzender des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin.
„Unabhängig davon, dass hier eine Expertenmeinung zensiert wird, halten wir es für nicht hinnehmbar, dass internationale Großkonzerne das Meinungsbild in Deutschland maßgeblich bestimmen. In den letzten Wochen bekamen wir für zwei weitere impfkritische Videos aus der dieBasis AG Bewegtbild erneut Verwarnungen, in diesen Fällen allerdings verbunden mit Sperrungen des Kanals: Im ersten Fall war für eine Woche, im zweiten Fall für 14 Tage kein Upload neuer Inhalte möglich. Als am 14. Juni die Sperre des Kanals wieder aufgehoben wurde, versuchten wir die Filme der letzten 14 Tage hochzuladen. Dabei handelte es sich unter anderem auch um vier Mitschnitte der Reden unserer Mitglieder und Landtagswahl-Kandidaten auf unserer zentralen Wahlveranstaltung für Sachsen-Anhalt, die am 29. Mai in Magdeburg stattfand.“
Nathalie Sanchez Friedrich, Vorstandsmitglied von dieBasis NRW und deren Bundestagskandidatin im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II
Auslöser für die finale Löschung des YouTube Kanals von dieBasis NRW war schließlich der Redebeitrag von Dr. Reiner Füllmich in Magdeburg. Als Begründung für die Löschung gibt YouTube an: „Behauptungen über Schutzimpfungen gegen COVID-19, die der übereinstimmenden Expertenmeinung lokaler Gesundheitsbehörden oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) widersprechen, sind auf YouTube nicht erlaubt.“
Sanchez Friedrich sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierten Rechte nach § 5 Grundgesetz. „Mit dieser Maßnahme wird nicht nur die Meinungsfreiheit unserer Mitglieder massiv eingeschränkt. Damit wird auch die Opposition gegen die deutsche Regierung unmittelbar vor der Bundestagswahl mit einer haarsträubenden Begründung erheblich beeinträchtigt, um nicht zu sagen ausgeschaltet.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt mit Beschluss vom 5. April 2021 (1BvR 932/94) der Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf zu Recht unverzichtbare Bedeutung zugemessen. Dort heißt es: „Die Aufgabe der Parteien als Wahlvorbereitungsorganisationen verträgt wegen ihrer Wichtigkeit für den politischen Meinungskampf prinzipiell keine inhaltlichen Reglementierungen. Deshalb dürfen Beschränkungen der Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf grundsätzlich nicht auf einer inhaltlichen Bewertung der Äußerung oder des Trägers der Äußerung aufbauen.“
Der Landesverband von dieBasis NRW prüft nun ein rechtliches Vorgehen gegen die Löschung.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2001/bvg01-046.html