Wir sind live beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dabei. Alle News finden Sie hier.
Die Hintergründe:
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen zwei Offiziere der Bundeswehr gegen die Aufnahme der sogenannten Covid-Impfung in das Impf-Schema der Bundeswehr. Einer der Prozessbevollmächtigten ist unser Parteimitglied, der Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Martin Schwab.
Der Prozess, der am 02. Mai 2022 begonnen hatte und eigentlich nur für einen Prozesstag angesetzt war, geht heute bereits in die vierte Runde. Das Gericht hatte vor allen Dingen eine zu dünne Datenlage angerügt und die Parteien aufgefordert, valide Daten beizubringen. Der Vertreter der Beschwerdeführers hatte zuletzt zwei Schriftsätze mit hunderten Beweisen für schwerwiegende Impfschäden eingereicht. Wir berichteten darüber.
Die mündliche Verhandlung beginnt um 10:00 Uhr
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07:30 Uhr
Noch keine neue Nachricht. Das Gericht tagt ab 10:00 Uhr.
09:51 Uhr
Die Beteiligten wurden von einem Fahrdienst des Gerichts abgeholt und betreten das Gerichtsgebäude jetzt durch einen Nebeneingang.
11:30 Uhr
Gerade wurde die Befragung einer Mitarbeiterin des Paul-Ehrlich-Instituts beendet. Zugeschaltet (also nicht persönlich im Sitzungssaal anwesend) war Frau Dr. Franziska Oberle. Sie bezog sich in ihrer Aussage auf die Sicherheitsstatistik des Paul-Ehrlich-Instituts in Verbindung mit den Covid 19-Impfstoffen. Frau Oberle hatte dabei offensichtlich Schwierigkeiten, sich (für Laien) verständlich auszudrücken. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil es sich bei den Richtern des Bundesverwaltungsgericht selbstverständlich nicht um Mediziner handelt. Es kam daher zu häufigen Rückfragen seitens der Richter und der Beschwerdeführer.
Der Sitzungssaal selber ist mit rund 70 Plätzen fast vollständig besetzt. Die Prozessbeobachter verfolgen den Prozess aufmerksam und es kommt hin und wieder zu einem Raunen.
Bisher gilt der Prozess noch als völlig offen.
13:20 Uhr
Es wurde ein weiterer Zeuge befragt. Es handelt sich dabei um Herrn Dr. Wagner, ebenfalls vom Paul-Ehrlich-Institut und dort Leiter des Fachgebiets für Virusimpfstoffe und Experte für Chargenprüfung. Er sagte u.a. aus, dass gängige Impfstoffchargen zwischen 140 – 160 Liter Impfstoffe umfassen könnten. Er gab zu Protokoll, dass es sich bei der Chargenprüfung, die durch das PEI durchgeführt wird, lediglich um eine minimale Prüfung handele. U.a. werde auf Verfärbung. Diese, so Wagner, sollte im Bereich weiß bis weißgrau liegen. Ansonsten prüfe man nur noch, ob die, im Impfstoff enthaltene RNA die richtige Länge habe und die Zusammensetzung des Impfstoffes in sich konsistent sei bzw. ob die Menge der enthaltenden Lipide stimme. Ansonsten verlasse man sich auf die Angaben des jeweiligen Herstellers. Dabei würden die Hersteller selber stichprobenartige Untersuchungen vornehmen und diese an das PEI übermitteln.
Auf Nachfragen von Prof. Bergholz, ob man wisse, dass die Impfstoffe Graphenoxid enthalten, gab man zur Antwort, so etwas werde gar nicht geprüft. Die Studien im Zusammenhang mit Graphenoxid wies man als „wissenschaftlich unhaltbar“ zurück.
Wann immer es zu konkreten Fragen um die einzelnen Chargen ging, zog sich Dr. Wagner auf das Geschäftsgeheimnis der Hersteller zurück.
Professor Bergholz stellte mehrere Fragen, die die unmittelbare Qualitätssicherung betrafen und bekam teilweise befriedigende, d.h. ausreichende Antworten.
Vom BionTech Impfstoff Comirnaty sollen ca. 700 Impfstoff-Chargen freigegeben worden sein. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Freigabe einer Charge in einem EU-Land, dies unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte EU hat. Dadurch ist nicht ausgeschlossen, dass in Deutschland Impfstoff-Chargen auf den Markt kamen, die gar nicht von einer Deutschen Behörde geprüft worden waren.
Rückstellproben, so Dr. Wagner, halte das PEI selber gar nicht vor. Diese würden nur von den Herstellern gesammelt. Auch wenn es bei bestimmten Chargen zu vermehrten Meldung käme, müsste die, dazu gehörige Rückstellprobe im Zweifelsfall beim Hersteller angefordert werden.
Der vorsitzende Richter zeigt sich, angesichts ausschweifender Fragerunden und Fachsimpelei, zunehmend genervt.
15:45 Uhr
Nach der Mittagspause hat das Gericht die Beweisaufnahme abgeschlossen. Es folgten die Plädoyers der Klageseite. Hier wurden drei Plädoyers gehalten, wobei das Plädoyer des Rechtsprofessors Prof. Dr. Martin Schwab als besonders beeindruckend gewertet wurde.
Sehr ausführlich hat auch einer der beiden beschwerdeführenden Bundeswehroffiziere selber Stellung genommen.
Das Plädoyer der Beklagten fiel hingegen mit ca. drei Minuten eher kurz aus. Der Anwalt der Beklagten nutze seine Zeit maßgeblich dafür, die gesamte Beweisführung der Beschwerdeführer pauschal zurück zu weisen und als irrelevant bzw. unwissenschaftlich darzustellen.
Das Gericht berät zur Zeit. Mit einem Urteil oder weiterer Vertagung ist gegen 18:00 Uhr zu rechnen.
18:10 Uhr
Das Gericht hat entschieden, das Urteil zu auf den morgigen Tag gegen 11 Uhr zu vertagen.
Es bleibt sehr spannend.
07.07.2022 11:20 Uhr
Das Gericht weist die Klage zurück. Hier geht es zur Urteilsbegründung