Wendung im Leipziger Verfahren – Prof. Dr. Martin Schwab weist zahllose konkrete Impfschäden nach

von Holger Gräf

In der Klage zweier Bundeswehr-Offiziere gegen die Aufnahme der sogenannten Covid-Impfung in das Basis-Impfschema der Bundeswehr (welches automatisch einem Impfzwang für jedes Mitglied der Bundeswehr gleichkäme), gib es nun eine positive Wendung. Nachdem der verhandelnde Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bereits seit dem ersten Prozesstag am 02. Mai 2022 eine zu dünne Datenlage bemängelt hatte, konnte der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin, unser Parteimitglied Prof. Dr. Martin Schwab, dem Gericht nunmehr eine umfangreiche Datengrundlage zur Verfügung stellen. Diese umfasst nicht nur eine traurige und ernüchternde Bilanz über Opfer der Massenimpfung, sondern nimmt auch direkten Bezug auf die Aussagen eines Zeugen der Verteidigung.

Dr. Dirk Mentzer vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte am 07.06.2022, also am zweiten von bisher fünf anberaumten Verhandlungstagen ausgesagt, dass die, im Zusammenhang mit unerwünschten Nebenwirkungen der Covid-Impfung, immer wieder erwähnten Fälle von Myokarditis (Herzmuskelentzündung), in Wirklichkeit nach einem bis fünf Tagen folgenlos abheile. Ob er diese Aussage mit oder wider besseren Wissens getroffen hat, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, doch gelang der Beschwerdeführerin mit ihrer Einlassung vom 01.07.2022 eine eindeutige Widerlegung dieser Verharmlosung.

Prof. Dr. Martin Schwab
Prof. Dr. Martin Schwab

In einem mehrseitigen Schriftsatz führt sie darin zahllose Fälle an, in denen eben diese Myokarditis einen tödlichen oder dauerhaft behindernden Verlauf nahm sowie weitere, schwere Impf-Nebenwirkungen. Auch weist sie die verharmlosende Pauschlaussagen Mentzers zurück und weist anhand allgemein zugänglicher (also auch Mentzer zugänglicher) medizinischer Daten nach, dass bestimmte Formen der Myokarditis, wie etwa die „fulminante lymphozytäre Myokarditis“, die überdurchschnittlich häufig als Impfnebenwirkung gemeldet wird, eine Letalität von bis zu 40% in den ersten vier Wochen nach Auftritt aufweist.

Es bleibt abzuwarten, ob die Beklagte ebenfalls einen Versuch unternimmt, ihren Standpunkt der Harmlosigkeit der Impfung, mit tatsächlichen Daten zu belegen. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie sie das überhaupt anstellen will. Bereits am vorerst letzten Verhandlungstag, am 08. Juni 2022 hatte das Gericht eine deutliche Untererfassung von Impfnebenwirkungen gerügt. Es könnte also durchaus sein, dass sich die Verschleierungstaktik, die die Bundesregierung, allen voran der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, in Sachen Impfnebenwirkungen anwandte, nun nachteilig auf den Prozess auswirken könnte – zumindest für die Beklagte.

Die Bundesregierung hat seit dem Beginn der sogenannten Corona-Pandemie und insbesondere in Hinblick auf die Massenimpfung mit dem experimentellen mRNA-Impfstoff das Ziel verfolgt, Daten, die sich unvorteilhaft auf sie auswirken könnten, erst gar nicht zu erheben. Sie wurde in diesem Vorgehen auch kürzlich erst von der Evaluierungs-Kommission des Bundestages scharf gerügt.

Sollte sich das Gericht weiterhin nicht an dieser unfassbaren und unverantwortlichen Vogel-Strauss-Politik beteiligen wollen, bei der nicht ist, was nicht sein darf (und danach sieht momentan alles aus), dann kann das Urteil eigentlich nur zu Gunsten der Beschwerdeführerin ausgehen. Es bleibt spannend.

Die beiden Schriftsätze, die Prof. Dr. Martin Schwab am 29.06.2022 und am 01.07.2022 eingereicht hat, sind online abrufbar. Zarten Gemütern und Menschen mit einem schwachen Magen sei aber von seiner Sichtung abgeraten.

https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/07/29.6.22-Schriftsatz-Martin-S.-anonymisiert.pdf

https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/07/1.7.22-Schriftsatz-Martin-S.-anonymisiert.pdf

https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/07/beA3Anlage.pdf


 

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