Monat August 2025

Lernen zu Hause – keine Kindeswohlgefährdung!

Heimunterricht ist keine Kindswohlgefährdung

Das Familiengericht in Kiel stellte ein Verfahren ein und das Jugendamt scheiterte. Nicht selten führte ein Eingriff des Jugendamtes bezüglich einer angeblichen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB durch den Unterricht zu Hause bisher zu einer Inobhutnahme – das heißt einer Herausnahme des Kindes aus der Familie.

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