Selbstbestimmungsgesetz statt Selbstfindung

Stellungnahme der AG Kinder, Jugend und Familie

Mit dem jüngst vom Bundestag beschlossenen sogenannten Selbstbestimmungsgesetz können nun unter Umständen auch bereits Minderjährige ab 14 Jahren ohne Zustimmung der Eltern beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Dazu sind keine weiteren Nachweise oder medizinische Gutachten vonnöten.

Die Änderung des Geschlechtseintrages und damit auch des Vornamens kann demnach ohne jede Voraussetzung geschehen. Es finden keine Überprüfungen durch neutrale Instanzen, etwa von medizinischen oder psychologischen Experten, oder zumindest eine Beratung statt. Damit unterliegt die Änderung eines amtlichen Dokumentes nun der Beliebigkeit.

Selbstbestimmungsgesetz: mehr Sicherheit für Frauen und Mädchen!

Jugendliche verändern ihre Einschätzungen zu ihrer eigenen Identität noch bis zum Erwachsenenalter. Experten schätzen, dass sich bei zu 90% der Jugendlichen im Laufe der Pubertät das Verhältnis zu ihrem natürlichen Geschlecht wieder stabilisiert, sollte es zuvor unsicher gewesen sein.

Einige internationale Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass bei Jugendlichen, die eine Geschlechtsanpassung angestrebt haben, komplexe psychologische Hintergründe bis hin zu traumatischen Kindheitserfahrungen bestehen, die zuerst therapiert werden sollten, bevor irreversible Schritte vollzogen werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz setzt nun einen letzten Schritt, die amtliche Änderung des Geschlechtseintrages, der am Ende einer langen, medizinisch und psychologisch begründeten Entwicklung stehen sollte, an die erste Stelle und untergräbt die elementaren Naturgesetze und das Gefüge von Mann und Frau, das Familienleben und trägt zur Verunsicherung von Jugendlichen bei, die sich während ihrer Pubertät in einer Orientierungsphase befinden.

Es gibt nur zwei biologische Geschlechter und dem geringen Anteil der Menschen, die tatsächlich im falschen Körper geboren wurden, bringt dieses Gesetz keine Hilfe.

Ein bedenkenswerter Nebeneffekt dieses Gesetzes ist vielmehr, dass Frauen nun in ihren eigenen Schutzräumen im öffentlichen Raum aufgesucht werden können. Beispiele dafür konnten wir unter anderem bei den Olympischen Spielen in Paris oder auch bereits in deutschen Schulen beobachten.
Bei den Olympischen Spielen in Paris haben Männer, die sich als Frauen definieren, an Wettkämpfen für Frauen teilgenommen und erwartungsgemäß die Wettkämpfe dominiert. Eine italienische Boxerin wurde von einem solchen Teilnehmer regelrecht verprügelt. Sie sollte sich am Ende für ihren Protest beim Täter entschuldigen, weil seine Selbstdefinition als Frau über ihrem natürlichen, weiblichen Geschlecht stehen sollte.

Wenn Jugendliche mit diesen Optionen für Übergriffe in unseren Schulen „ausgebildet“ werden, werden die natürlichen Geschlechter ad absurdum geführt. Die Opfer einer solchen Entwicklung sind dann auch unbeteiligte Frauen und Mädchen.

Deshalb fordert die AG Kinder, Jugend und Familie der Partei dieBasis eine sofortige Abschaffung des Gesetzes.

 

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