Gastbeitrag von Klaus Sauerland: Ein Basismitglied und Vater eines schulpflichtigen Kindes berichtet zum Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 OWi 123Js62539/24 (174/24)
Im Jahr 2024 wurde gegen meinen Sohn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Masernimpfpflicht eingeleitet. Die Hauptverhandlung fand vor dem zuständigen Amtsgericht statt.

Bereits zu Beginn wurde deutlich, dass die rechtliche Lage nicht so eindeutig war, wie häufig behauptet wird: Die Richterin erklärte offen, dass sie sich erst in das Thema einarbeiten müsse und vertagte das Verfahren. Ein zufällig anwesender Anwalt aus Peine, der nach uns einen eigenen Prozess hatte, zeigte großes Interesse an unserem Fall. Nach der Verhandlung sprach er mich an und lobte ausdrücklich unsere gründliche Vorbereitung – insbesondere, dass wir ohne anwaltliche Vertretung sachlich und fundiert auftraten.
Auf seinen Hinweis hin luden wir unsere Familienangehörigen als Zeugen. Mein Sohn schilderte bei der zweiten Verhandlung überzeugend, dass er sich selbstständig mit dem Thema Masernimpfung beschäftigt hatte. Er stellte fest, dass bei rund 700.000 geimpften Kindern jährlich etwa 118 schwere Nebenwirkungen auftreten, während in den letzten Jahren nur 20–25 Masernerkrankungen jährlich registriert wurden. Nach der WHO-Definition gilt die Krankheit damit als nahezu ausgerottet.
Die Richterin machte deutlich, dass sie die medizinischen Details nicht im Einzelnen prüfen wolle, aber anerkenne, dass die Entscheidung meines Sohnes reflektiert und eigenständig war. Daraufhin stellte sie das Verfahren ein – ohne Bußgeld oder Gerichtskosten.

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, Fragen zu stellen, sich zu informieren und mutig für die eigene Überzeugung einzutreten.
Er macht deutlich, dass es – auch im juristischen Rahmen – Raum für Aufklärung, Diskussion und eigenverantwortliche Entscheidungen gibt. Als Vater und Mitglied der Basis sehe ich es als unsere gemeinsame Aufgabe, diese Erfahrungen zu teilen und aufzuklären – für die Rechte unserer Kinder und die Wahrung der Entscheidungsfreiheit in medizinischen Fragen.
Zur Hilfestellung hier ein Auszug aus meinem Einspruch.