Wenn der Staat vor Bürgerinitiativen warnt

Das Münchner Urteil und die politische Heuchelei im Klassenzimmer – Das Verwaltungsgericht München hat ein für den Staat bemerkenswert bequemes Urteil gefällt. Er darf in Gestalt der Polizei in Schulen vor einer Bürgerinitiative warnen, wenn vermutet wird, dass hinter einem Bildungsangebot in Wahrheit parteipolitische Einflussnahme steht.





















