Meinungsvielfalt vor Gericht

Am 1. Oktober 2025 um 10 Uhr richtet sich der Blick nach Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht wird öffentlich die Frage behandeln, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) in seiner zentralen Aufgabe – der Sicherung von Meinungsvielfalt – strukturell versagt hat (Az. BVerwG 6 C 5.24).