Presseerklärung
Das Ratifizierungsgesetz zu CETA, dem Handels- und Investitionsschutzabkommen zwischen
der EU und Kanada, wurde von der Ampelkoalition am 7.7. zur 1. Lesung in den Bundestag
eingebracht.
Gegen dieses Abkommen gab es in den Jahren 2014–17 große Proteste. Die Grünen haben
sich damals als entschiedene Gegner von CETA präsentiert. Viele haben darauf vertraut, dass
sie Wort halten würden. Jetzt, wo sie in der Regierung sind, soll dieses umstrittene
Abkommen unter Federführung von Wirtschaftsminister Habeck unterzeichnet werden.
Obwohl das Abkommen durch die vorläufige Anwendung seit 2017 bereits läuft und der
Handel mit Kanada floriert, wird jetzt über das Ratifizierungsgesetz den privaten
Schiedsgerichten zusätzlich der Weg geebnet. Konzernklagerechte im Rahmen von CETA
ermöglichen es ausländischen Investoren, nationale Gerichte zu umgehen und Staaten vor
einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen. Demnach hätte ein dreiköpfiges
Schiedsgericht darüber zu entscheiden, was „legitime politische Ziele“ staatlicher
Gesetzgebung (Regulierung) sind und was nicht. Durch CETA werden z.B. Investitionen in
fossile Energieträger wie Kohle, Gas, Teersandöl und LNG-Gas (durch Fracking gewonnenes
Gas) auf Jahrzehnte hinaus rechtlich abgesichert. Die Schäden für die Umwelt nicht nur in
Kanada sind immens und widersprechen der Klimaagenda der Grünen.
Um die offensichtlichen Missstände bei den Schiedsgerichten etwas abzumildern will sich die
Ampelkoalition für eine sog. Interpretationserklärung einsetzen. Was genau damit gemeint
ist, weiß sie wohl selbst nicht. Und ob Kanada da mitspielt ist eine andere Frage.
Außerdem führt das in CETA vorgesehene System von Ausschüssen dazu, dass diese mit
weitreichenden Entscheidungskompetenzen – auch zur Auslegung und Veränderung des
gesamten Vertrages – ausgestattet sind. Diese Ausschüsse sind von europäischer Seite von
nicht gewählten Vertretern der EU- Administration besetzt. Deren bindende Entscheidungen
sind weder parlamentarisch noch verfassungsrechtlich kontrollierbar. Faktisch kommt das
einer Entmachtung der Parlamente gleich. Bundestagsabgeordnete, die lediglich auf 4 Jahre
gewählt sind, sind nicht dazu berechtigt, ihre vom Wähler, dem Souverän, an sie
übertragenen Rechte an supranationale Gremien abzugeben.
DieBasis lehnt CETA entschieden ab.