Es dürfte kaum jemanden gewundert haben: Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darf die Bundesregierung den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag auch weiterhin einziehen. Sechs FDP-Politiker hatten geklagt. Bereits im Jahr 2023 stufte der Bundesfinanzhof den sogenannten Soli als verfassungsgemäß ein. 1
Wie die letzten Urteile bereits eindrucksvoll belegen, haben die Richter des BVerfG Verständnis für die Nöte der alten und neuen Regierung. Die Finanzhilfen des Bundes für die neuen Bundesländer waren schon 2019 abgelaufen. Dennoch halten die Richter auch weiterhin einen finanziellen Mehrbedarf aufgrund der Wiedervereinigung für möglich. 2 Seit 2019 müssen jedoch nur noch „Besserverdiener“, Kapitalanleger und Kapitalgesellschaften den Soli zahlen, sodass es sich hierbei um eine mehr oder weniger verdeckte „Reichensteuer“ handelt. Nach Auffassung des Gerichts sei dies jedoch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

So bleiben der Regierung aus dem Soli weitere Milliarden im zweistelligen Bereich erhalten (12,7 Milliarden im Jahr 2024) 3, die nun nicht zweckgebunden gemeinsam mit dem Hunderte Milliarden schweren Schuldenpaket großzügig ausgegeben werden können. Nachdem jahrzehntelang die Infrastruktur und Bundeswehr auf Verschleiß gefahren wurden und die Kosten für die Unterbringung Hunderttausender Migranten durch die Decke gegangen sind, wecken diese Summen allerorts Begehrlichkeiten. Nicht zuletzt bei den Medien und NGOs, welche die Arbeit der Regierung in großer Zahl wohlwollend begleiten.
Die Bundesregierung ist – auch vom Verfassungsgericht – angehalten, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Mehrbedarf für die ostdeutschen Bundesländer weiter besteht. Also könnte sie den Solidaritätszuschlag irgendwann komplett einstellen. Aber die Erfahrung lehrt uns, dass eine Regierung Derartiges nicht mehr aus der Hand gibt, so wie auch die Schaumweinsteuer von 1902 noch immer Bestand hat.
Die stetig steigende Steuer- und Abgabenquote in diesem Land würgt Investitionen ab – ca. 60 % des Soli-Aufkommens werden von Unternehmen gezahlt – und verhindert die Zuwanderung von Hochqualifizierten („Besserverdienern“) in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Dass die CDU/CSU ihre Wahlversprechen hinsichtlich möglicher Steuererleichterungen nicht einzuhalten gedenkt, wundert niemanden mehr, nachdem sie aktuell anscheinend alle ihre Wahlversprechen bricht und der Koalition mit der SPD unterordnet.
dieBasis versteht unter ihrer Säule der Freiheit auch die möglichst weitgehende Freiheit von Steuer- und Abgabenzwängen. Ein gemästeter, aufgeblähter Staatsapparat hat zu keiner Zeit in der Weltgeschichte etwas Gutes hervorgebracht. Die Balance zwischen Sozialstaat und Marktwirtschaft ist in Deutschland gehörig aus dem Gleichgewicht gebracht, und es ist zu fürchten, dass sich daran in der aktuellen Legislaturperiode nichts ändern wird.
Links
- https://urteile.news/BVerfG_2-BvR-150520_Solidaritaetszuschlag-ist-verfassungsgemaess~N34929 ↩︎
- https://www.nzz.ch/der-andere-blick/nach-dem-urteil-des-deutschen-verfassungsgericht-muss-jetzt-die-politik-handeln-sie-sollte-den-soli-abschaffen-ld.1877241 ↩︎
- https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/solidaritaetszuschlag-bleibt-auch-sparer-muessen-weiterzahlen,UgY2KXP ↩︎