Grundrechte der Natur – ein Angriff auf das Grundgesetz?

Bericht zum Politischen Frühschoppen der AG Strategische Impulse vom 19.07.2026

Beitrag der AG Strategische Impulse

Im Politischen Frühschoppen diskutieren die Teilnehmer das Verhältnis von Mensch, Natur und Grundgesetz.

Kann die Natur Träger eigener Grundrechte sein? Oder würde eine solche Entwicklung das Fundament unseres Grundgesetzes sprengen? Mit dieser grundsätzlichen Frage beschäftigte sich die Teilnehmer des Politischen Frühschoppens der AG Strategische Impulse am 19. Juli 2026. Referent Frank Bothmann stellte die These auf, dass die derzeit in Teilen der Umweltbewegung diskutierten „Grundrechte der Natur“ weit über klassischen Naturschutz hinausreichen und grundlegende Fragen zum Menschenbild, zum Rechtsstaat und zur Demokratie aufwerfen. Bereits die Einladung machte deutlich, dass es nicht um ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben ging, sondern um eine politische und gesellschaftliche Grundsatzdebatte über die Weiterentwicklung des Grundgesetzes.

Beitragsbild Politischer Frühschoppen - Grundrechte der Natur

Vom Wolf zur Verfassungsfrage

Den Einstieg fand der Referent über ein konkretes Beispiel. Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland werde gesellschaftlich sehr unterschiedlich bewertet. Während Naturschutzverbände die Entwicklung überwiegend positiv beurteilen, betrachten viele Landwirte, Weidetierhalter und Jäger diese kritisch. Gerade daran zeige sich, wie unterschiedlich Natur aus städtischer und ländlicher Perspektive wahrgenommen werde.

Anschließend griff Frank Bothmann den Fall des Goldschakals auf Sylt auf. Dort seien durch Angriffe auf Schafherden wirtschaftliche Existenzen bedroht worden. Der Referent stellte die Frage, ob bei solchen Konflikten der Schutz von Arten ausreichend gegen die Grundrechte betroffener Menschen – etwa die Berufsfreiheit oder den Schutz ihrer wirtschaftlichen Existenz – abgewogen werde.

Aus dieser Überlegung entwickelte sich die zentrale Fragestellung des Vortrags:

Was geschieht, wenn künftig nicht mehr allein Menschen Träger von Grundrechten sind, sondern auch die Natur selbst?

Die Natur als Rechtssubjekt?

Im Mittelpunkt des Vortrags stand eine Initiative, die fordert, der Natur eigene Grundrechte einzuräumen und sie damit rechtlich zu einem eigenständigen Rechtssubjekt zu machen. Vorgestellt wurden entsprechende Formulierungsvorschläge für Änderungen des Grundgesetzes, nach denen die „Würde der Natur“ ausdrücklich geschützt werden und Eigentum künftig auch dem Wohl der „natürlichen Mitwelt“ dienen solle.

Frank Bothmann bewertete diese Entwicklung kritisch. Aus seiner Sicht stelle sich bereits die praktische Frage, wer die Natur überhaupt rechtlich vertreten solle. Ebenso bleibe offen, welche Teile der Natur eigene Rechte erhalten sollen und wie Konflikte zwischen unterschiedlichen Arten oder zwischen Menschen und Natur künftig gelöst werden können. Der Referent vertrat die Auffassung, dass das Grundgesetz historisch als Ordnung einer menschlichen Gesellschaft entstanden sei. Würde die Natur selbst Grundrechtsträger, verschiebe sich dieser Ausgangspunkt grundlegend.

Menschenbild, die eigentliche Kernfrage

Im Verlauf des Vortrags wurde deutlich, dass es letztlich weniger um Umweltpolitik als um das zugrunde liegende Menschenbild ging. Frank Bothmann stellte die These auf, dass hinter den Forderungen nach Grundrechten der Natur häufig ein anti-humanistisches Weltbild stehe, das den Menschen primär als Verursacher von Schäden betrachte. Dem stellte er eine menschenzentrierte Sichtweise gegenüber, in der der Mensch als vernunftbegabtes und verantwortliches Wesen verstanden wird, das seine Umwelt gestaltet und zugleich Verantwortung für sie trägt.

Zur Vertiefung verwies der Referent auf das Buch „selbst bestimmt jetzt!“ des Wissenschaftsphilosophen Michael Esfeld. Dort werde Freiheit als grundlegende Voraussetzung menschlicher Selbstbestimmung beschrieben. Diese Werteorientierung sei nach Auffassung des Referenten auch für die Auslegung des Grundgesetzes von zentraler Bedeutung.

Die Diskussion weitete den Blick

Die anschließende Diskussion griff zahlreiche Aspekte des Vortrags auf und führte sie weiter. Mehrere Teilnehmer wiesen darauf hin, dass sich Naturschutz zunehmend zu einem komplexen Verwaltungs- und Regulierungssystem entwickelt habe. Es wurde die Frage gestellt, ob neue Rechtsinstrumente nicht auch neue administrative Strukturen und zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten schaffen würden. Dabei fiel mehrfach der Begriff der Instrumentalisierung zur Machtausübung.

Ein weiterer Diskussionsbereich beschäftigte sich mit dem Verhältnis von Stadt und Land. Aus Sicht verschiedener Teilnehmer wird Natur von Menschen in urbanen Räumen häufig völlig anders gesehen als von Menschen, die täglich mit Landwirtschaft oder Landschaftspflege zu tun haben. Die zunehmende Entfremdung vieler Stadtbewohner von natürlichen Lebensräumen könne politische Bewertungen beeinflussen.

Auch historische und philosophische Fragen wurden angesprochen. Diskutiert wurde, ob sich der Naturbegriff im Laufe der Geschichte verändert habe und welche Natur überhaupt geschützt werden solle – die heutige Kulturlandschaft, frühere Landschaftsformen oder gar ursprüngliche Ökosysteme. Ein Teilnehmer brachte dies mit einem augenzwinkernden Hinweis auf einen möglichen „Mammutschutz“ auf den Punkt.

Zwischen Verantwortung und Demokratie

Im weiteren Verlauf verlagerte sich die Diskussion auf grundsätzliche Fragen politischer Entscheidungsprozesse. Mehrere Teilnehmer betonten, dass weder ein rein menschenzentrierter noch ein ausschließlich naturzentrierter Ansatz den komplexen Interessenkonflikten gerecht werde. Stattdessen müsse es um einen verantwortungsvollen Ausgleich unterschiedlicher Interessen gehen. Wiederholt wurde die Frage aufgeworfen, wie mehr basisdemokratische Entscheidungsverfahren helfen könnten, solche Zielkonflikte transparenter und ausgewogener zu lösen.

Ein Teilnehmer verwies darauf, dass das Grundgesetz in erster Linie einen Wertekanon für das Zusammenleben der Menschen darstelle. Gleichzeitig sei Achtsamkeit – eine der vier Säulen der dieBasis – weit mehr als bloße Rücksichtnahme gegenüber der Natur. Vielmehr gehe es um eine verantwortungsbewusste Haltung gegenüber Mensch, Gesellschaft und Umwelt gleichermaßen.

Weitere Wortmeldungen beschäftigten sich mit dem Begriff der Mündigkeit des Menschen. Demokratie könne nur funktionieren, wenn Bürger in der Lage seien, unterschiedliche Interessen abzuwägen und eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Schlagworte oder moralische Etiketten wären hierfür wenig hilfreich.

Mehr Fragen als fertige Antworten

Der Politische Frühschoppen zeigte, dass die Diskussion über „Grundrechte der Natur“ weit über Umweltpolitik hinausreicht. Sie berührt grundlegende Fragen nach dem Menschenbild, der Funktion des Grundgesetzes und der Rolle demokratischer Entscheidungsprozesse.

Ein gemeinsamer Konsens entstand nicht. Deutlich wurde jedoch, dass viele Teilnehmer die eigentliche Herausforderung weniger in einzelnen Naturschutzmaßnahmen sehen als in der Frage, wie unterschiedliche Interessen künftig legitim, transparent und demokratisch gegeneinander abgewogen werden können.

Gerade darin lag der eigentliche Erfolg der Veranstaltung. Es ging weniger um fertige Antworten als um eine Debatte darüber, wie Freiheit, Verantwortung, Naturschutz und Grundrechte in einer demokratischen Gesellschaft künftig miteinander in Einklang gebracht werden können.

Quellen

„Grundrechte der Natur“? Die nächste totalitäre Finte – https://www.achgut.com/artikel/grundrechte_der_natur_die_naechste_totalitaere_finte

Michael Esfeld, Selbstbestimmt jetzt! – Der Weg zur Gestaltung der Zukunft – https://shop.achgut.com/products/selbstbestimmt-jetzt-der-weg-zur-gestaltung-der-zukunft

 

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