Aufforderung zu einer Bundesratsinitiative gegen die Verlagerung Berliner Vergesellschaftungskosten
Offener Brief des Landesverbands Brandenburg an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke
Strausberg, den 22.09.2026
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Woidke,
das Ergebnis der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 hat die Möglichkeit einer von der Partei Die Linke geführten Landesregierung eröffnet. Zu deren zentralen Vorhaben gehört die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer privater Wohnungsunternehmen.
Berlin kann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung eigene politische Entscheidungen treffen und auch seine Enteignungs- und Vergesellschaftungsfantasien verfolgen. Berlin darf jedoch nicht erwarten, dass die finanziellen Folgen solcher Entscheidungen über den Finanzkraftausgleich (FKA), Bundesergänzungszuweisungen oder spätere Hilfen auf die Steuerzahler anderer Länder abgewälzt werden.
Die Größenordnung ist erheblich. Für das 2021 zur Abstimmung gestellte Vorhaben hatte der Berliner Senat Entschädigungskosten von 28,8 bis 36 Milliarden Euro zuzüglich weiterer Erwerbsnebenkosten geschätzt. Andere Berechnungen liegen niedriger. Unabhängig vom gewählten Modell bleibt es bei einer Belastung in zweistelliger Milliardenhöhe. Dabei entsteht durch die Übertragung vorhandener Wohnungsbestände zunächst keine einzige zusätzliche Wohnung. Es wechselt lediglich der Eigentümer.
Der mögliche Einwand, Mittel aus dem Finanzkraftausgleich könnten einem bestimmten Berliner Projekt nicht unmittelbar zugeordnet werden, würde zu kurz greifen. Gerade weil die Mittel nicht zweckgebunden sind, erweitern sie den gesamten finanziellen Handlungsspielraum Berlins. Im Jahr 2025 erhielt Berlin rund 4,2 Milliarden Euro als Zuschlag im Finanzkraftausgleich und weitere rund 1,9 Milliarden Euro als allgemeine Bundesergänzungszuweisung.
Wenn diese Mittel andere laufende Ausgaben des Berliner Haushalts decken, werden eigene Einnahmen für Zinsen, Tilgung, Garantien, Kapitalzuführungen oder Verlustausgleiche frei. Auch eine Finanzierung über Anleihen oder eine landeseigene Gesellschaft trennt das Vorhaben deshalb nicht vom Landeshaushalt. Risiken, Zinslasten und mögliche Defizite verbleiben am Ende bei der öffentlichen Hand. Die finanzielle Verbindung zum bundesstaatlichen Ausgleichssystem ist damit nicht unmittelbar zweckgebunden, aber haushaltswirtschaftlich real.
Brandenburg ist unmittelbar betroffen
Beide Länder bilden einen eng verflochtenen Wirtschafts-, Wohnungs- und Verkehrsraum. Entscheidungen Berlins wirken sich unmittelbar auf Pendler, Unternehmen und Gemeinden in Brandenburg aus.
Ein besonders deutliches Beispiel neben zahlreichen anderen Projekten ohne gesicherte Finanzierung ist die S-Bahn-Linie S1 nach Oranienburg. Seit der Wiederinbetriebnahme der Verbindung zwischen Frohnau und Hohen Neuendorf im Jahr 1992 sind 34 Jahre vergangen. Dennoch besteht dort weiterhin ein eingleisiger Engpass. Nach Planungen des gemeinsamen Infrastrukturprojekts i2030 ist mindestens ein teilweiser zweigleisiger Ausbau der Strecke Frohnau–Oranienburg erforderlich, um einen stabilen Zehn-Minuten-Takt zu ermöglichen. Hinzu kommt die notwendige Entflechtung von Regional- und S-Bahnverkehr in Birkenwerder.
Dieses Vorhaben verbessert die Mobilität, schafft zusätzliche Verkehrskapazität und nutzt Berlinern und Brandenburgern gleichermaßen. Pendler, die nach Brandenburg gezogen sind, entlasten den Berliner Wohnungsmarkt. Trotzdem befindet es sich weiterhin nur in der Planung. Eine verbindliche Gesamtfinanzierung und ein belastbarer Fertigstellungstermin stehen seit Jahrzehnten aus.
Bevor Berlin zweistellige Milliardenbeträge langfristig für den Erwerb bereits bestehender Wohnungen bindet, muss deshalb zumindest sichergestellt werden, dass sein Anteil an vereinbarten gemeinsamen Infrastrukturvorhaben wie dem Ausbau der S1 finanziert wird. Der Erwerb vorhandener Wohnungen schafft keinen zusätzlichen Wohnraum. Der Ausbau der S1 schafft dagegen einen dauerhaften Mehrwert für die gesamte Hauptstadtregion.
Brandenburg ist selbst Empfängerland im Finanzkraftausgleich. Gerade deshalb besitzt Brandenburg eine besondere Glaubwürdigkeit, wenn es die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz dieses Solidarsystems verteidigt. Ein solidarischer Ausgleich kann auf Dauer nur bestehen, wenn er notwendige staatliche Aufgaben ermöglicht, nicht aber die finanziellen Risiken freiwilliger milliardenschwerer Großexperimente auf andere Länder überträgt.

Unsere Aufforderung: Bundesratsinitiative für eine Eigenverantwortungsklausel
Wir fordern die Landesregierung Brandenburg auf, einen Gesetzentwurf über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und dafür insbesondere die Geberländer des FKA Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg als Unterstützer zu gewinnen.
Die Initiative soll folgende Regelungen umfassen:
1. Ergänzung des Artikels 107 Absatz 2 Grundgesetz
Das Grundgesetz soll um eine Ermächtigung ergänzt werden, nach der finanzielle Belastungen aus freiwilligen, außergewöhnlichen und großvolumigen Vergesellschaftungs-, Enteignungs- oder Erwerbsmaßnahmen eines Landes nicht auf andere Länder oder den Bund verlagert werden dürfen.
Das Bundesrecht muss für solche Fälle Kürzungen oder Verrechnungen bei Zuschlägen aus dem Finanzkraftausgleich und bei allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen vorsehen können. Die Regelung muss allgemein, für alle Länder gleichermaßen und für künftig eingegangene Verpflichtungen gelten.
2. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Maßstäbegesetzes
Die jährliche Nettohaushaltsbelastung aus solchen Maßnahmen muss bestimmt und auf die Ausgleichsansprüche des betreffenden Landes angerechnet werden. Einzubeziehen sind insbesondere:
- Zins- und Tilgungsleistungen,
- in Anspruch genommene Garantien und Bürgschaften,
- Kapitalzuführungen an landeseigene Gesellschaften,
- Verlustausgleiche und Betriebsdefizite,
- Verwaltungs- und Transaktionskosten sowie
- sonstige mittelbare Belastungen des Landeshaushalts.
Zurechenbare Einnahmen und Erträge sind gegenzurechnen. Entscheidend muss die tatsächliche Belastung des Landes sein, unabhängig davon, ob sie im Kernhaushalt, in einem Sondervermögen oder in einer landeseigenen Gesellschaft ausgewiesen wird.
3. Vollständige Transparenz und Konsolidierung
Schulden, Garantien und Zahlungsverpflichtungen landeseigener Gesellschaften dürfen nicht außerhalb des Haushalts verborgen werden. Alle mittelbaren und unmittelbaren Verpflichtungen aus einem solchen Vorhaben müssen jährlich vollständig veröffentlicht und in die finanzpolitische Bewertung des Landes einbezogen werden.
4. Erweiterung der Kontrolle durch den Stabilitätsrat
Soweit erforderlich, sind die Artikel 109 und 109a des Grundgesetzes sowie das Stabilitätsratsgesetz zu ergänzen. Der Stabilitätsrat muss bei außergewöhnlichen milliardenschweren Landesvorhaben eine langfristige Tragfähigkeitsprüfung vornehmen können.
Selbst verursachte Belastungen aus solchen Vorhaben dürfen später weder als Begründung für eine Haushaltsnotlage noch für Sanierungshilfen, zusätzliche Bundesmittel, Garantien oder eine gemeinsame Schuldenübernahme herangezogen werden.
5. Verursacherprinzip für politische Großprojekte
Die Regelung darf sich nicht nur auf Berlin und nicht nur auf Vergesellschaftungen beziehen. Sie muss als allgemeines finanzverfassungsrechtliches Prinzip ausgestaltet werden:
Ein Land, das aus eigener politischer Entscheidung ein außergewöhnliches Großprojekt ohne zusätzliche Infrastruktur- oder Versorgungskapazität durchführt, muss dessen finanzielle Folgen selbst tragen. Freiheit der politischen Entscheidung und Verantwortung für deren Finanzierung gehören untrennbar zusammen.
6. Verbindliche Finanzierung gemeinsamer Infrastruktur
Parallel dazu soll Brandenburg von Berlin eine verbindliche Finanzierungs- und Realisierungsvereinbarung für den Ausbau der S1 zwischen Frohnau, Hohen Neuendorf und Oranienburg einschließlich der Entflechtung in Birkenwerder verlangen.
Die Landesregierung Brandenburg soll hierfür einen belastbaren Zeitplan, klar bezifferte Finanzierungsanteile und konkrete Meilensteine einfordern. Gemeinsame Infrastruktur darf nicht weiter zurückgestellt werden, während Berlin gleichzeitig neue Verpflichtungen in zweistelliger Milliardenhöhe plant.
Wer bezahlen soll, muss mitentscheiden
Der Berliner Volksentscheid von 2021 und das Ergebnis einer Berliner Abgeordnetenhauswahl können politische Entscheidungen innerhalb Berlins legitimieren. Sie können jedoch keine demokratische Legitimation dafür schaffen, deren finanzielle Folgen den Steuerzahlern in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Brandenburg und den übrigen Bundesländern aufzuerlegen.
Die Menschen dieser Bundesländer hatten bei der Berliner Abstimmung keine Stimme. Sie konnten weder über die Vergesellschaftung noch über deren Kosten, Finanzierung und Risiken entscheiden. Trotzdem müssten sie mittelbar für die Folgen einstehen, sobald Berliner Haushaltsprobleme über den Finanzkraftausgleich, Bundesergänzungszuweisungen oder spätere Hilfsprogramme aufgefangen werden.
Aus basisdemokratischer Sicht gilt deshalb ein einfacher Grundsatz:
Wer entscheidet, muss auch bezahlen. Wer bezahlen soll, muss mitentscheiden können.
Das bundesstaatliche Solidarsystem dient der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Finanzierung notwendiger staatlicher Aufgaben. Es ist kein Blankoscheck für ideologische Großprojekte einzelner Landesregierungen.
Wir fordern Sie daher auf,
- die dargestellte Bundesratsinitiative unverzüglich durch das Brandenburger Kabinett vorbereiten zu lassen,
- das Vorhaben auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz und der Finanzministerkonferenz zu setzen,
- Gespräche mit den abschlagspflichtigen Ländern aufzunehmen und
- gegenüber Berlin auf einer verbindlichen Finanzierung gemeinsamer Infrastrukturprojekte zu bestehen.
Bitte teilen Sie uns innerhalb von vier Wochen schriftlich mit, ob die Landesregierung Brandenburg eine entsprechende Initiative ergreifen wird, welches Ressort mit ihrer Ausarbeitung beauftragt wird und in welchem zeitlichen Rahmen mit einer Einbringung in den Bundesrat zu rechnen ist.
Es muss gehandelt werden, bevor Berlin irreversible finanzielle Verpflichtungen eingeht und anschließend andere Länder und den Bund mit den Folgen konfrontiert.
Mit freundlichen Grüßen
Beate von Zweedorff
Landesvorsitzende
Sven Lingreen
Landesvorstand Medien und Kommunikation
Zur Kenntnis und mit der Bitte um Mitwirkung:
- Daniel Keller, Minister der Finanzen – finanz- und haushaltspolitische Ausarbeitung
- David Kolesnyk, Bevollmächtigter des Landes Brandenburg beim Bund – Koordinierung einer Bundesratsinitiative
- Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und Landesplanung – gemeinsame Infrastrukturprojekte Berlin-Brandenburg
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