von Holger Gräf
Das hatten sich die Grünen rund um Robert Habeck und Anton Hofreiter sicherlich ganz anders vorgestellt. Nachdem man sich endlich koalitionsintern auf einen einheitlichen Fahrplan geeinigt hatte, wollte man das höchst umstrittene Heizungsgesetz am Freitag, dem 07. Juli 2023, im Hauruckverfahren durchbringen. Danach sollte sich auch gleich der Bundesrat damit befassen.
Und während die gesamte Opposition lautstark dagegen wetterte, sah ein einziger (!!) CDU-Mandatsträger sein Mitbestimmungsrecht bei dieser Abstimmung beschnitten, da die Beratungszeit zu kurz war, um sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen zu können. Thomas Heilmann, so sein Name, klagte daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag und bekam nun Recht. So zumindest die offizielle Lesart der Mainstream-Medien. Tatsächlich hätten sich aber noch weitere Abgeordnete der AfD dem Antrag angeschlossen, twitterte Alice Weidel am 5. Juli und gibt später auf Nachfrage bekannt, dass es sich um elf Abgeordnete der AfD handele.
Mit fünf Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen untersagten die Karlsruher Richter der Bundesregierung, das Gesetz bereits am Freitag zu beschließen. Einen neuen Termin legten sie dabei jedoch nicht fest.
Nun kommt der Ampelregierung die bald startende Sommerpause höchst ungelegen. Vorher wird es nichts mehr werden und vielleicht sind nachher ja nicht mehr alle auf Linie.
Das Urteil ist ein absolutes Novum in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Noch nie zuvor hat das Bundesverfassungsgericht in einem derartig emotional aufgeladenen Thema ein so schnelles und eindeutiges Urteil gefällt.
Wir erinnern uns noch gut daran, als es um ein anderes Gesetz ging, nämlich das sogenannte Infektionsschutzgesetz (IfSG). Auch das hatte seinerzeit vor der Überprüfung durch die Karlsruher Richter gestanden. Und obwohl es etwas enthielt, was nach Ansicht des früheren Verfassungsgerichts-Präsidenten Hans-Jürgen Papier völlig unmöglich war – nämlich die Aussetzung und/oder Einschränkung diverser Grundrechte –, wurde es seitens des Bundesverfassungsgerichts durchgewunken.
Papier sagte seinerzeit:
Nach dem Grundgesetz können die Grundrechte auch in einer Notstandssituation nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Rechtslage unter dem Grundgesetz unterscheidet sich ganz grundlegend von der Weimarer Verfassung. Dort konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. In unserer Verfassung, dem Grundgesetz, ist das bewusst nicht so geregelt worden. Es gilt immer der Grundsatz: in dubio pro libertate.
Hans-Jürgen Papier
ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts
im Interview mit der Berliner Zeitung, 13.09.2021
Lag es vielleicht daran, dass der Unsinn dieses Heizungsgesetzes den Richtern mehr einleuchtete als der Unsinn, unter dem Deckmantel einer nicht vorhandene Pandemie Grund- und Menschenrechte auszusetzen? Konnten sie sich so viel Verderbtheit und politisches Kalkül bei unseren Volksvertretern vielleicht gar nicht vorstellen? Sie dürften inzwischen dazugelernt haben.
Jetzt schon zu jubeln, könnte allerdings verfrüht sein. Aufgeschoben ist ja bekanntlich nicht aufgehoben. Zudem sollte es uns etwas sagen, wenn nur ein einziger Oppositionspolitiker in der Lage war, den grünen Unsinn (vorerst) zu stoppen. Da fragt man sich schon, wo eine Sahra Wagenknecht gerade war, als es buchstäblich um die Wurst ging. Und wo waren all die anderen Abgeordneten der AfD?