Cum-Ex Untersuchungsausschuss abgelehnt – die Union tobt

von Holger Gräf

Es sei „das allererste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass parlamentarisches Recht ausgehebelt werde“, lässt sich CSU Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in der Tagesschau zitieren. Die Union kocht vor Wut und droht mit Verfassungsklage.

Was war geschehen?

Die Ampelkoalition hatte ihren Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema Cum-Ex – Affäre abgelehnt. Ein pikantes Detail dabei: Bundeskanzler Olaf Scholz, selber Teil der Ampelkoalition, stünde im Fokus der Ermittlungen, wenn es sie denn gäbe. Nun fühlt sich die Union in ihrer Rolle als Oppositionspartei übergangen, spricht von zentralen Minderheitenrechten, die bei der Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelten würden und behauptet, so etwas habe es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben.

Cum-Ex Untersuchungsausschuss

Wirklich nicht, Herr Dobrindt und Herr Schnieder? Wie war das denn noch gleich mit den mannigfaltigen Versuchen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema Corona-Maßnahmen einzurichten? Der erste Versuch wurde am 30. Oktober 2020 abgelehnt und der vorerst letzte am 19. April 2023. Das ist noch gar nicht so lange her und man sollte an der Gedächtnisleistung der Unionspolitiker zweifeln, wenn sie sich daran nicht mehr erinnern können.

Vielleicht lag es ja daran, dass die Anträge von einer anderen Oppositionspartei gestellt worden sind und man als Union selber mit auf der Anklagebank gesessen hätte.

Was sich hier zeigt, ist eines der größten Probleme unserer repräsentativen Demokratie. Unsere Repräsentanten sind durch Art. 46 GG vor Strafverfolgung geschützt und dies betrifft alles, was sie im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit tun. Selbstverständlich aber würde das nicht für einen Olaf Scholz gelten, wenn ihm die Beteiligung an den Cum-Ex – Geschäften nachgewiesen werden könnte.

Wenn sie eine strafbare Handlung begangen haben, gründen sie sozusagen ihre eigene Gerichtsbarkeit, den Untersuchungsausschuss… oder eben nicht, wenn es wirklich brenzlig wird.

Im Ergebnis bedeutet das fast immer, dass Bundestags- und Landtagspolitiker straffrei ausgehen. Selbst wenn sie so etwas tun, wie das Grundgesetz und die darin verankerten Grundrechte zu missachten.

Es ist genau dies der Grund, warum dieBasis die Säule der Machtbegrenzung geschaffen hat. Denn was hier beschrieben wird, ist nichts anderes als Machtmissbrauch. Wer für seine Taten nicht belangt werden kann, weil er einer Verhandlung über seine Taten erst zustimmen muss, neigt natürlich dazu, das Recht mit Füßen zu treten.

Viele haben sich die berechtigte Frage gestellt, warum die Politik so offensichtlich dreist handelt und keine Angst hat, irgendwann dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Hier finden sie die Antworten.

Geschaffen wurde der Grundgesetzartikel übrigens in dem guten Glauben, dass er beispielsweise Oppositionspolitiker vor Strafverfolgung durch die Regierung schützt oder auch umgekehrt. Er selbst (Art. 46 GG) ist auch nicht die eigentliche Ursache des Übels. Die wahre Ursache sind korrupte Politiker, die sich in den vergangenen Jahrzehnten über verschiedene zusätzliche Bundes- und Landesgesetze nahezu unantastbar und gleichzeitig unabdingbar gemacht haben. Sie loszuwerden, funktioniert nur über das demokratische Mittel der Wahl.

 

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