DieBasis ist gegründet auf den Grundsätzen der Menschenwürde, der Freiheit des Einzelnen, der Suche nach Wahrheit auf friedlichem Wege und dem achtsamen Umgang miteinander. Diese Werte, die in unserer Satzung verankert sind, leiten uns auch im Umgang mit der Verurteilung von Reiner Fuellmich.
Die Verurteilung von Dr. Fuellmich zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verursacht das, was Reiner Fuellmich sowohl in der Bewegung als auch in unserer Partei dieBasis seit jeher bewirkt hat: Sie polarisiert. Sie trennt die Menschen, die Verständnis für ein Urteil haben, in dem es einzig und allein um die Bestrafung einer Untreue-Handlung geht, von denjenigen, die darin ausschließlich die politische Verfolgung eines „Opfers“ sehen.
Die Meinungsvielfalt ist Ausdruck unseres basisdemokratischen Selbstverständnisses und wird ausdrücklich geschützt. Unsere Mitglieder und Unterstützer sind eingeladen, sich frei und eigenständig eine Meinung zu bilden.
Als Partei sind wir aus dem tiefen Wunsch, unsere Meinung kundzutun hervorgegangen, ohne dafür verurteilt und angefeindet zu werden. Jedoch haben wir aber auch die Verpflichtung, uns gegen Anmaßung zu stellen, wenn die Meinung eines Einzelnen als die Meinung der gesamten Partei dargestellt wird.
Wir bedauern, dass in den Medien – und hier vorrangig in den alternativen Medien – immer wieder ein Bezug zur Partei dieBasis und da zum vermeintlichen (ehemaligen) Vorsitz von Reiner Fuellmich hergestellt wird. DieBasis ist tatschlich nicht in den Strafprozess involviert, doch wird sie mit Untreuevorwürfen in Zusammenhang gebracht, die rein gar nichts mit der Partei zu tun haben. Diese Vorwürfe wurden ausschließlich zwischen den Anwälten des Corona-Ausschusses thematisiert und endeten letztlich in Beschuldigungen, Beleidigungen und Strafanzeigen. Fakt ist: Die Wirtschaftsprüfer der Partei dieBasis haben in den letzten Jahren keine Hinweise auf Untreue festgestellt, weshalb wir dies für die Partei ausschließen können.

Zum Prozess
Wir sind keine Richter. Eine vollständige rechtliche Bewertung steht uns nicht zu. Fest steht jedoch: wenn jemand als Vorsitzender eines Taubenzüchtervereins in die Kasse greift und Mittel zweckentfremdet verwendet, kann er zur Verantwortung gezogen werden. Wenn ein derartiges „Fehlverhalten“ im Zusammenhang mit dem Corona-Ausschuss gerichtlich erkannt wurde, darf dieses weder verschwiegen noch beschönigt werden. Gleichzeitig erscheint uns die Härte der Verfolgung politisch motiviert und unverhältnismäßig.
Unsere Aufgabe ist es, strukturelle Missstände zu benennen: etwa die ungleiche Anwendung von Recht, unverhältnismäßige Sanktionen und die Gefährdung der Grundrechte durch politische Einflussnahme auf die Justiz. Denn: dieBasis steht für Rechtsstaatlichkeit – unabhängig von Sympathien. Wir denken dabei beispielsweise an alle diejenigen, die sich an „Maskendeals“ bereichert haben oder auch den Cum-Ex-Kanzler, der durch „Erinnerungslücken“ dabei half, veruntreute Milliarden nicht zurückzuholen, und weder in Untersuchungshaft kam, noch in Handschellen vorgeführt wurde. Und wir wissen auch, dass dieselbe Justiz Ärzte verfolgt, die Maskenatteste ausstellten.
Ein System, das die Verfassungsbrüche während der Corona-Restriktion mit willfähriger Justiz schützt, das aber gleichzeitig diejenigen bestraft, die sich mit echter Zivilcourage im eigentlichen Wortsinn gewehrt haben, offenbart die reale Gefahr eines Abgleitens in ein totalitäres System.
Wenn man betrachtet, wie dieser Prozess gegen Reiner Fuellmich initiiert wurde, kann man Indizien für eine politische Motivation nicht leugnen. Die Art und Weise, wie man seiner in Mexiko habhaft wurde, um ihn nach Deutschland zu bringen, zeigt ein hohes Interesse der Staatsanwaltschaft (und Politik?), ihn auszuschalten.
Die Umstände seiner Untersuchungshaft haben wir als Partei im November 2024 im Rahmen eines Auskunftsersuchens kritisch hinterfragt und beim Landgericht Göttingen unter anderem vorgeschlagen, dass man die Untersuchungshaft in eine mildere Form umwandeln möge, wie zum Beispiel das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Hierzu wurde uns vom Gericht mitgeteilt, dass die elektronische Fußfessel für Untersuchungshäftlinge in Niedersachsen nicht zur Verfügung steht. Außerdem haben wir darauf hingewiesen, dass während der Untersuchungshaft die Unschuldsvermutung gilt und die Untersuchungshaft deshalb keinen strafenden Charakter haben darf. Wir glauben, dass sich auch durch unsere Intervention die Haftbedingungen danach (etwas) verbessert haben.
Dass der Prozess durch die Verteidigung ausgedehnt wurde, um möglichst viele Argumente und Verteidigungsstrategien einzubringen, erscheint verständlich. Wir halten es für ungerechtfertigt, dass das Gericht nun fünf Monate der Untersuchungshaft nicht anrechnen will. Diese Entscheidung verstärkt den Verdacht einer politischen Motivation.
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob das Verhalten von Reiner Fuellmich vor Gericht dazu beigetragen hat, eine mildere oder härtere Strafe zu bewirken. Unabhängig von dem Eindruck vieler Prozessbeobachter, wonach er die Verhandlungstage hauptsächlich zur Selbstdarstellung genutzt haben soll, lag die Verhandlungsleitung ausschließlich beim Gericht. Dieses Gericht hatte das Recht, Fristen für Beweisanträge zu setzen und unvernünftige Anträge zurückzuweisen. Es ist Aufgabe eines Gerichts, den Sachverhalt zügig aufzuklären und das Recht auf Anhörung des Verurteilten zu gewährleisten. Wenn Reiner Fuellmich von seinem Anhörungsrecht ausschweifend Gebrauch gemacht haben sollte, weil dem keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Gerichts entgegenstanden, kann ihm aus unserer Sicht auch kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Insofern sehen wir die Verantwortung für etwaige Verzögerungen beim Gericht selbst, das keine Ordnungsmittel bzw. geeignete Maßnahmen ergriff, obwohl es dazu rechtlich in der Lage gewesen wäre. Die Ursache für die Verzögerung liegt also beim Gericht, und nicht bei dem Beklagten.
Auch denken wir, dass es im Rahmen einer basisdemokratischen Wahrheitsfindung richtig und wichtig gewesen wäre, die vermeintlich „betrogenen“ Spender vor Gericht anzuhören.
Fazit: Eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten erscheint uns als Strafmaß sehr lang und hart. Hieraus könnte man ableiten, dass die Justiz mit einem wichtigen Kritiker der staatlichen Corona-Restriktionen nicht zimperlich und gnädig umgehen möchte.
Richtigstellungen
Wir müssen an dieser Stelle auch noch einmal klarstellen, dass es Reiner Fuellmich und Viviane Fischer trotz ihrer juristischen Ausbildung und ihrer Einflussnahme auf die politische Ausrichtung der Partei nicht gelang, sich rechtswirksam als Vorstand wählen zu lassen. Das Landgericht Berlin erkannte im Oktober 2023, dass der elektronische Parteitag im Dezember 2021 zu einer unwirksamen Wahl führte. [1] Der damalige Vorstand war ebenfalls nie als Parteivorstand beim Bundeswahlleiter eingetragen.
Wir weisen an dieser Stelle auch darauf hin, dass Reiner Fuellmich bei der Bundestagswahl 2025 nicht für dieBasis angetreten ist. Tatsächlich war er unabhängiger Einzelkandidat in Wuppertal. Wir wünschen uns an dieser Stelle eine sorgfältigere Berichterstattung.
Wir sind enttäuscht
Es ist bedauerlich, dass sich die Protagonisten des Corona-Ausschusses, die für viele Menschen in der sehr, sehr schweren Zeit der Corona-Restriktionen Anker und Hoffnung waren, selbst um ihre Reputation beim Streit um die Millionen der Spender gebracht haben.
Bereitwillig wurde Geld gespendet, um Aufklärungsarbeit zu leisten, was zweifellos erfolgt ist, aber auch, um Prozesse zu führen, die nicht geführt wurden. Wir meinen, dass sich keiner der Anwälte des Corona-Ausschusses mit den gegenseitigen Beleidigungen und Beschimpfungen mit Ruhm bekleckert hat. Der Widerstandsbewegung, die sich gegen die Einschränkung unserer Freiheitsrechte wehren möchte, haben sie damit jedenfalls einen Bärendienst erwiesen.
Summary
Wir solidarisieren uns nicht mit einzelnen Personen, sondern mit den Prinzipien von Freiheit, Gerechtigkeit, Menschenwürde und fairen Verfahren. Wir rufen dazu auf, sich des eigenen Verstandes zu bedienen und sich nicht von Personenkult, Vorverurteilungen, Meinungslenkung oder emotionalen Verzerrungen leiten zu lassen. Freiheit und Gerechtigkeit müssen für alle gelten – auch dort, wo sie unbequem sind.
Wir bedauern, wenn ein Parteimitglied für eine Straftat verurteilt wird, auch wenn es mit uns als Partei nichts zu tun hat. Reiner Fuellmich muss jetzt die Konsequenzen seines Handelns und seiner Entscheidungen tragen. Wir sind uns sicher, dass ihm sehr viele Mitglieder dafür Kraft und Durchhaltevermögen wünschen.
Der Bundesvorstand
[1] https://diebasis-partei.de/2023/11/klarstellung-zur-wahl-des-bundesvorstands-im-dezember-2021/
Auskunftsersuchen bei Gericht: https://diebasis-partei.de/wp-content/uploads/2025/04/Anfrage-Gericht-Goettingen-Haftbedingungen-RF.pdf
Antwort des Landgerichts Göttingen zum Auskunftsersuchen: https://diebasis-partei.de/wp-content/uploads/2025/04/Antwort-Gericht-Goettingen_20241205.pdf