„Lieber nicht“ – Wie Karl Lauterbach die rückwirkende Evaluierung der Coronamaßnahmen sabotiert

von Holger Gräf

Viel zu viele Menschen betrachten das, was die Regierung über die Gefährlichkeit der sogenannten „Corona-Pandemie“ sagt bzw. was sie als „notwendige Gegenmaßnahmen“ anordnet, als wissenschaftlich fundiert. Doch das ist es nicht. Nein, es handelt sich bei der letzteren Aussage keinesfalls um eine sogenannte „Verschwörungstheorie“, sondern wurde von Beginn an auf diese Weise kommuniziert.

So heißt es beispielsweise in §5 Absatz 9 des umgestalteten Infektionsschutzgesetzes:

„Der Gesetzgeber hat […] festgelegt, dass das Bundesministerium für Gesundheit eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in § 5 IfSG und in den Vorschriften der §§ 5a, 20a, 20b, 28 bis 32, 36 und 56 IfSG im Rahmen der nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit beauftragt.

Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der auf Grundlage der genannten Vorschriften getroffenen Maßnahmen untersuchen.

Sie soll durch unabhängige Sachverständige erfolgen, die jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag benannt wurden.“

Das ist ein, durchaus beachtlicher Gesetzeszusatz, der nicht mehr und nicht weniger aussagt, als dass nichts von dem, das die Politik bisher getan hat, auf wissenschaftlicher Evidenz beruhte oder beruht. Vielmehr stützen sich alle eingeleiteten Maßnahmen, wie Abstandsregeln, Maskenpflicht, Ausgangssperren, Quarantänemaßnahmen, Schul- und Geschäftsschließungen, sowie auch die Massenimpfung mit einem experimentellen Medikament, auf nicht mehr und nicht weniger, als bloßen Annahmen. Die Regierung geht hier nach dem Motto vor, dass es besser sei, im bloßen Verdachtsfall überzureagieren, als im Fall einer echten Pandemie nicht zu reagieren.

Ob all diese Maßnahmen angemessen oder überhaupt gerechtfertigt waren, sollte eigentlich ein unabhängiges Expertengremium herausfinden. Dann kämen diese Erkenntnisse zwar zu spät, doch wenn dabei herauskäme, dass nichts von dem, was politisch angeordnet worden war, tatsächlich notwendig gewesen ist, dann hätten Geschädigte zumindest ein Recht auf Entschädigung und (wichtiger noch) man müsste diesen Umstand bei zukünftigen Ausnahmezuständen berücksichtigen.

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Es wäre die lang ersehnte, „Offenbarung“, dass wir alle einer übergriffigen, politischen Willkür ausgesetzt waren, die nicht im Entferntesten in unserem Interesse handelte, sondern welche die Situation ausnutzte, um Grund- und Freiheitsrechte massiv zu beschneiden, die Demokratie auszuhöhlen und eine Form der Diktatur schuf, die wir in Deutschland so ganz sicher nicht für möglich gehalten hätten.

Diese Evaluierung ist also ein wichtiges Instrument, um den, schwer beschädigten, Rechtsstaat wiederherzustellen, insbesondere nachdem das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe nicht nachgekommen war und sich bei seinem Urteil u.a. auf die Ernsthaftigkeit der Situation bezog. Eben diese Ernsthaftigkeit zu bestätigen oder widerlegen, wäre Aufgabe der Evaluierungskommission. Mit anderen Worten: Stellt diese Kommission fest, dass an der Pandemie in Wirklichkeit gar nichts dran war, ist automatisch auch das Urteil des BVerfG obsolet und sein Präsident, der CDU-Politiker Stefan Harbarth, bis auf die Knochen blamiert.

Da wundert es kaum, dass sich eben diese Evaluierung nun schon seit Monaten hinzieht und der Bundesgesundheitsminister keinerlei Anstalten macht, ein solides, belastbares Ergebnis zu erhalten. Zuerst sollte der Bericht im Dezember 2021 vorliegen; dann wurde er auf März 2022 verschoben. Als er auch dann noch nicht vorlag, wurde als, bislang letzter, Termin der 30. Juni vorgesehen. Dieser Termin steht nun unmittelbar bevor und es erhärten sich die Verdachtsmomente, dass man ihn neuerlich verstreichen lassen wird.

Zuerst war man sich intern nicht einig geworden. Christian Drosten, von dem man mit Fug und Recht behaupten kann, dass er Interessenskonflikte haben muss, der aber dennoch Mitglied des Expertenrates war, stieg daraufhin aus. Doch nun fehlt es an Daten. Wie man sich unschwer vorstellen kann, kann eine nachträgliche Evaluierung nur auf Grundlage einer ausreichenden Datenlage erfolgen. Verantwortlich für deren Bereitstellung wäre das Bundesgesundheitsministerium, also Karl Lauterbach. Doch der denkt gar nicht daran, diese Daten überhaupt zu erheben.

Es kann nicht einmal ausgeschlossen werden, dass eine abschließende Evaluierung GAR nicht möglich sein wird, weil die Regierung (wie auch schon ihre Vorgängerin) es versäumt hat, entsprechende Daten überhaupt zu sammeln. Frei nach dem Motto: Besser man weiß es nicht so genau, dann kann man hinterher nicht nachweisen, dass man falsch gehandelt hat.

Der Vorgang ist ungeheuerlich und zeugt einmal mehr von der Einstellung der Politik zur derzeitigen Situation und der Situation seit März 2020. Es scheint völlig gleichgültig, ob man richtig oder falsch gehandelt hat und wie groß die verursachten Schäden sind. Hauptsache, man darf weiter machen. Und das darf man offensichtlich, denn die einzige Macht, die eine derartige Politik stoppen könnte, wäre das Volk. Ein einfaches „NEIN“ würde reichen, eine einfache Weigerung, Übergriffigkeiten hinzunehmen, sich Freiheiten rauben zu lassen. Doch dies ist leider nur ein Traum der wenigen, die um unser aller Freiheit kämpfen.

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