Heute ist ein besonderer Tag für das Grundgesetz
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 von Bundeskanzler Konrad Adenauer verkündet. Über Jahrzehnte hinweg wurden die Grundrechte (Artikel 1-19), allen voran die Unantastbarkeit der Menschenwürde, als Garant für Demokratie angesehen.
„Die Menschenwürde und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger stehen am Anfang des Grundgesetzes. Sie bilden seinen Kern und sein inneres Selbstverständnis. Wir können uns glücklich schätzen, in einem Land mit einer solch großartigen Verfassung zu leben. Unser Grundgesetz ist Garant für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Tag des Grundgesetzes (1)
Doch seit dem Ausbruch der COVID-Pandemie ist das Vertrauen in genau diese Grundrechte erschüttert.
Heute jährt sich der „Tag des Grundgesetzes“ zum 74. Mal. Die Schöpfer des Grundgesetzes hatten das Ziel, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, die auf der Würde jedes Einzelnen basiert. Die Grundrechte sollen auch in Krisenzeiten geschützt sein. Doch die Ereignisse im Jahr 2020 haben gezeigt, dass noch nie zuvor so massiv in unsere Grundrechte eingegriffen wurde.
Bund und Länder haben unter dem Vorwand des „Kampf gegen Corona“ Maßnahmen beschlossen, die das Leben der Menschen erheblich beeinträchtigten. Viele Kritiker zweifelten daran, ob der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes als Schutz gegen staatliche Willkür taugt. Und tatsächlich mehren sich die Hinweise, dass globale und supranationale Mächte unsere Politik „von oben her“ im Griff haben. (Beispiel WHO)
Anlässlich des „Tag des Grundgesetzes“ finden in zahlreichen Orten Deutschlands Veranstaltungen statt. Ziel ist es, das Grundgesetz zur Verfassung zu erheben und grundlegende Mängel anzugehen. Die Verletzlichkeit des Grundgesetzes ist deutlich geworden, und es ist an der Zeit, unsere Grundrechte zu verteidigen und weiterzuentwickeln.
Quelle: (1) https://www.bmj.de/SharedDocs/Zitate/DE/2023/0522_Tag_Grundgesetz.html