Nachlassangelegenheit – Transparenz für die Spender
Am 01. August 2023 jährt sich der Tod unseres Gründungsmitglieds Sascha Moll zum zweiten Mal. Sascha (El Chancho) verstarb bei der Demonstration am 01. August 2021 in Berlin.
Nachruf 2021 Landesverband NRW: https://nrw.diebasis.nrw/nachruf-el-chancho/
Beitrag 2022 Bundespartei: https://diebasis-partei.de/2022/08/du-wirst-uns-fuer-immer-fehlen-heute-vor-einem-jahr-starb-unser-gruendungsmitglied-sascha-el-chancho-moll/
Neben unserer Trauer im Landesvorstand NRW, dem Sascha bis Januar 2021 und zur Gründung des KV Euskirchen angehört hatte, trieb uns damals allerdings auch die Sorge um Saschas damals 16-jährigen Sohn A. und die hinterlassenen Verbindlichkeiten um.
Der Gründungsvorstand NRW schloss daher einen Treuhandvertrag mit RA Sattelmaier aus Köln, um die finanziellen Angelegenheiten rund um den Nachlass zu regeln, und rief bundesweit und öffentlich zu einer Unterstützungsaktion für seinen hinterbliebenen Sohn auf. (https://t.me/dieBasisNRWfunkt/904)
Dem Aufruf folgte eine großartige Spendenbereitschaft der Mitglieder der dieBasis, aber ganz sicher auch von vielen außerhalb der Partei, und vielen, die heute nicht mehr Mitglieder der Partei sind.
Heute, nach 2 Jahren, ist es Zeit erneut Danke zu sagen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes grob Rechenschaft abzulegen:
Auf das Treuhandkonto gingen bis zum 15. Oktober 2022 insgesamt 156.317,36 € ein.
Von diesem Geld wurden seither
- die Kosten der Privatsektion
- die Bestattungskosten
- der Ausgleich sämtlicher Verbindlichkeiten
- sämtliche sonstigen Nachlasskosten (Gericht etc.)
- das monatliche Hausgeld für die Immobilie
- sowie das monatliche Taschengeld an den Sohn zur Unterstützung während seiner Ausbildung
bezahlt.
Das Eigentum an der Immobilie wurde zwischenzeitlich an den Sohn übertragen.
Die monatlichen Zahlungen (Haus- und Taschengeld) gehen seit Jahresbeginn direkt an Saschas Sohn, da er mittlerweile volljährig ist. Gemäß Treuhandvertrag ist geplant, dass diese Zahlungen noch bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres erfolgen. Außergewöhnliche Ausgaben, wie beispielsweise Ausgaben zum Erhalt des Hauses oder Ausgaben für seine Ausbildung, werden mit dem Treuhänder und dem Landesverband NRW abgestimmt. Kommt nichts Unvorhergesehenes dazwischen, ist der Unterhalt für die Zeit bis zum Ablauf des Treuhandvertrages bzw. seinem 21. Geburtstag gesichert.
Uns berührt dieses großartige Zeichen „praktischer“ Menschlichkeit, auch wenn es einen außerordentlich traurigen Anlass dafür gab. Ohne eure Unterstützung wäre das alles nicht möglich gewesen.
Für den Gründungsvorstand dieBasis Landesverband NRW
Sandra Fröhlingsdorf und Nathalie Sanchez Friedrich