Wenn Emotionen die Gesetze treiben – Der Fall Fernandes

Die Gefahr neuer Eingriffsbefugnisse des Staates

Der sogenannte „Fall Fernandes/Ulmen“ hat innerhalb kürzester Zeit eine politische Dynamik ausgelöst, die exemplarisch zeigt, wie schnell aus einem medial aufgeladenen Einzelfall konkrete Gesetzesverschärfungen entstehen können. Im Zentrum steht die geplante Neuregelung im Bereich der „digitalen Gewalt“ einschließlich neuer Straftatbestände und erweiterter Ermittlungsbefugnisse.

Doch bei genauer Betrachtung geht es um weit mehr als nur Opferschutz. Es geht um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat im digitalen Raum.

Vom Einzelfall zur Gesetzgebung

Ausgangspunkt der Debatte sind schwerwiegende Vorwürfe rund um angebliche Deepfake-Inhalte. Noch bevor diese juristisch abschließend geklärt sind, wurde der Fall politisch aufgegriffen. Innerhalb kürzester Zeit kündigte das Bundesjustizministerium ein Gesetz gegen „digitale Gewalt“ an. Diese Entwicklung wird auch in einer juristischen Analyse auf anwalt.de kritisch eingeordnet. 1

Kritiker sehen hierin ein klassisches Muster. Ein emotional stark aufgeladener Einzelfall erzeugt öffentlichen Druck und dieser Druck soll unmittelbar in die Gesetzgebung umgesetzt werden. Gesetze entstehen nicht mehr primär aus der nüchternen Analyse einer tatsächlichen Regelungslücken, sondern aus medialer Empörung.

Was ist konkret geplant?

Die diskutierten Gesetzesänderungen gehen weit über das hinaus, was man zunächst vermutet und wirken überzogen:

  • Strafbarkeit bereits bei Herstellung von „strafbaren“ Inhalten
    Künftig soll unter Umständen schon das bloße Erstellen bestimmter digitaler Inhalte strafbar sein – selbst dann, wenn sie nie veröffentlicht werden. 2
  • Ausweitung auf vielfältige Formen der digitalen Bearbeitung
    Nicht nur KI-Deepfakes, sondern generell veränderte oder kombinierte Inhalte könnten erfasst werden. 3
  • Unklare und weit auslegbare Tatbestände
    Begriffe wie „erhebliche Ansehensschädigung“ lassen einen großen Interpretationsspielraum für Behörden und Gerichte. 4
  • Geplant sind erleichterte Eingriffe staatlicher Stellen und Ermittlungsmaßnahmen
    Daneben stehen erweiterte Befugnisse im Raum, etwa beim Zugriff auf digitale Geräte und Datenbestände.

Diese Entwicklung verschiebt einen zentralen Grundsatz des Strafrechts:
Nicht mehr nur konkrete Schädigungen werden verfolgt, sondern bereits potenzielle Risiken und sogar rein private Handlungen.

Beitragsbild Der Fall Fernandes

Gefahr für Meinungsfreiheit, Satire und Privatsphäre

Besonders brisant ist die mögliche Reichweite der geplanten Regelungen, denn auch Satire, Memes oder künstlerische Bearbeitungen könnten unter Generalverdacht geraten. Die Grenze zwischen legitimer Meinungsäußerung und strafbarer Handlung wird unscharf und Entscheidungen darüber, was „hinnehmbar“ ist, verlagern sich zunehmend auf staatliche Stellen.

Selbst kritische Beobachter aus dem juristischen Bereich warnen, dass hier Grundrechte berührt werden, insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit. 5 Zugleich wird darauf hingewiesen, dass das bestehende Recht bereits zahlreiche Tatbestände kennt. Diese reichen von Beleidigung über Verleumdung bis hin zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen. 6

Die Frage ist daher nicht nur, ob gehandelt wird, sondern wie verhältnismäßig und zielgenau dies geschieht.

Symbolpolitik statt wirksamer Lösungen?

Ein weiterer Kritikpunkt ist, ob schärfere Gesetze tatsächlich geeignet sind, digitale Gewalt effektiv zu bekämpfen.

Viele Täter agieren anonym, international und häufig ohne Unrechtsbewusstsein. Strafverschärfungen entfalten hier oft nur eine begrenzte Wirkung. Gleichzeitig wird die Komplexität des Problems – von bestehendem Strafrecht bis hin zu technischer Durchsetzbarkeit – in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt.

Das Risiko ist, dass eine symbolische Gesetzgebung den Eindruck von Handlungsfähigkeit erzeugt, ohne die Ursachen tatsächlich zu lösen.

Einordnung durch Prof. Martin Schwab

Diese Entwicklung wird von Prof. Martin Schwab (Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Uni Bielefeld) kritisiert: 7

„Wie schon in der Corona-Zeit beobachten wir hier ein auffällig gleichgerichtetes Vorgehen von Politik und herkömmlichen Medien. Orchestrierte Hysterie soll eine nüchterne Betrachtung der Wirklichkeit und eine differenzierte Suche nach Lösungen für das (real ja tatsächlich vorhandene) Problem der digitalen Gewalt ersetzen.

Das hat weder mit Demokratie noch mit Journalismus etwas zu tun. Es ist der perfide Versuch, mithilfe von Manipulation einen potentiellen Baustein autoritärer Herrschaft zu formen.“

Seine Einschätzung bringt es auf den Punkt:
Nicht das Problem wird bestritten, sondern die Art und Weise, wie politische Entscheidungen zustande kommen.

Grundrechte sind Abwehrrechte – auch im digitalen Raum

Für dieBasis ist klar: Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat – nicht umgekehrt. Gerade in Zeiten digitaler Transformation gilt es, diesen Grundsatz konsequent zu verteidigen.

Was bedeutet das konkret?

Freiheit und Selbstbestimmung dürfen nicht durch präventive Strafbarkeit und Überwachung ausgehöhlt werden. Datenschutz und Privatsphäre sind keine Hindernisse für eine, sondern Voraussetzungen einer freien Gesellschaft. Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt ausdrücklich auch unbequeme, überspitzte oder satirische Inhalte.

Ein Staat, der beginnt, bereits die Erstellung von Inhalten im privaten Raum zu kriminalisieren oder digitale Kommunikation umfassend zu kontrollieren, verlässt den Boden eines freiheitlichen Rechtsstaats.

Mehr Kontrolle bedeutet nicht mehr Sicherheit, sondern oft vor allem mehr Macht für staatliche Eingriffe.

Fazit

Der Schutz vor digitaler Gewalt ist wichtig und notwendig. Doch der Weg dorthin entscheidet darüber, ob wir Freiheit bewahren oder schrittweise abbauen.

Eine Gesetzgebung, die unter dem Eindruck öffentlicher Empörung entsteht, läuft Gefahr, Grundrechte zu relativieren und staatliche Eingriffsbefugnisse dauerhaft auszuweiten.

Deshalb braucht es jetzt vor allem eines, nämlich Sachlichkeit, Verhältnismäßigkeit und die klare Orientierung am Schutz der Bürger vor dem Staat.

Quellen und Links:
  1. Wenn Tränen Gesetze machen: Der Fall Fernandes, § 98d StPO und die Gefahr der Empörungsgesetzgebung ↩︎
  2. Zensur von Satire und Memes: Mit diesem Horror-Gesetz will SPD-Justizministerin Hubig auf den Fall Ulmen-Fernandes reagieren | NIUS ↩︎
  3. s.1. ↩︎
  4. s.1. ↩︎
  5. s.1. ↩︎
  6. Deepfakes: Justizministerium will Strafbarkeitslücken schließen ↩︎
  7. https://www.facebook.com/profile.php?id=100078741588726 oder https://t.me/MartinSchwab/920 ↩︎
 

Kontakt zur Redaktion der Basis: