Gesinnungsprüfung im Buchladen

Warum Wolfram Weimer den Deutschen Buchhandlungspreis absagte

von Peter Scheller

Der Skandal um den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 hat die Kulturszene aufgeschreckt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) ließ drei linke Buchhandlungen – „The Golden Shop“ in Bremen, „Rote Straße“ in Göttingen und „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin – von der Jury-Liste streichen, obwohl eine unabhängige Jury sie ausgewählt hatte. Als Grund wurde angegeben, eine Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach dem sogenannten Haber-Verfahren hätte „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ ergeben. Die Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse sagte Weimer kurzerhand ab. Statt einer Förderung bis zu 25 000 Euro gab es eine Debatte über Zensur, Intransparenz und Kunstfreiheit.

Der Vorfall im Überblick

Seit 2015 zeichnet das Bundeskanzleramt (BKM) engagierte Buchhandlungen aus. 2026 sollten 118 Läden prämiert werden. Weimer intervenierte erstmals in die Jury-Entscheidung und strich drei Buchläden. Öffentliche Details zu den „Erkenntnissen“ des BfV gibt es keine. Andere Quellen sprechen von alten RAF-Verbindungen bei einem Laden und Graffitis wie „Deutschland verrecke“ bei einem anderen. Die Betroffenen erhielten eine Absage-Mail mit der unwahren Aussage, die Jury habe sie nicht nominiert. Nun klagen die Buchläden gegen Weimer und das BfV.

Deutscher Buchhandlungspreis, Gesinnungsprüfung und Überwachung

Ist der Rückgriff auf Verfassungsschutz-Daten zulässig?

Das Haber-Verfahren – benannt nach Ex-Staatssekretärin Emily Haber – erlaubt Behörden eine Ja/Nein-Abfrage beim BfV, ob „Erkenntnisse“ vorliegen. Details werden nicht abgefragt oder übermittelt. Eine Information der Betroffenen erfolgt nicht.

Die Rechtsgrundlage ist umstritten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags warnte bereits 2020 vor verfassungsrechtlichen Bedenken, weil eine klare Ermächtigung fehle. Die bloße Existenz einer „Erkenntnis“ reichte Weimer für die Streichung, ohne eine eigene Prüfung des Inhalts. Das verletzt die informationelle Selbstbestimmung und ist unverhältnismäßig.

Betroffene haben Schutzmöglichkeiten. Sie können – wie hier bereits geschehen – Feststellungsklage vor Verwaltungsgerichten erheben. Weitere Möglichkeiten sind Dienstaufsichtsbeschwerde und Auskunftsansprüche. Letztere werden aber häufig mit dem Argument des Geheimschutzes blockiert.

Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der Kunstfreiheit?

Art. 5 Abs. 3 GG schützt die Kunstfreiheit absolut, und zwar ohne Schranken, solange sie nicht die Verfassung selbst angreift. Hier geht es jedoch nicht um ein Verbot, sondern um die Verweigerung einer Förderung. Juristisch gibt es keinen Anspruch auf Fördergelder des Staates. Der Staat könnte den Preis komplett streichen, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen.

Dennoch wirkt der Ausschluss wie eine Gesinnungsprüfung und berührt den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG. In Fällen linker Buchläden mit mutmaßlich harmlosen oder alten „Erkenntnissen“ riecht es nach Willkür. Die Kunstfreiheit wird politisch bedroht, auch wenn Gerichte vielleicht keinen direkten Verstoß feststellen. Kritiker sprechen von „Gesinnungsschnüffelei“ statt Förderung.

Wie sieht es mit der Transparenz aus?

Man muss sich auf Weimers Wort verlassen. Weder die Öffentlichkeit noch die Betroffenen oder sogar der Minister selbst kennen die genauen Erkenntnisse, sondern nur das „Ja oder Nein“ des BfV. Es gibt keine Akteneinsicht, keine Begründung und keine Anhörung. Das Haber-Verfahren ist bewusst intransparent. Tiefergehende Informationen sind ohne Klage nicht zu erhalten. Das widerspricht rechtsstaatlichen Standards und schafft Generalverdacht gegen alle Kulturbetriebe, die nicht in das Politikverständnis unserer Regierenden passen.

Weimers rechtsradikales Beispiel im Bundeskulturausschuss

Vor dem Kulturausschuss rechtfertigte Weimer den Ausschluss mit einem hypothetischen Szenario: Wäre eine „Nazi-Buchhandlung in Erfurt“ nominiert worden, hätte es Protest gegeben. Deshalb müsse man also auch linke Läden ausschließen. Das ist perfide Gleichsetzung, und man fragt sich, weshalb Weimar für den Ausschluss linker Buchläden auf das Beispiel aus der rechten Szene setzt.

Statt einer sachlichen Prüfung nutzt Weimar einen rhetorischen Trick, der Extremismus von links und rechts moralisch gleichstellt. Das entlarvt eine ideologische Agenda.

Privatwirtschaft und politische Karriere – das Grundsatzproblem für einen Interessenkonflikt?

Weimer gründete 2012 die Weimer Media Group (Magazine wie „Business Punk“, „The European“) mit seiner Frau. Der Verlag veranstaltete Politiker-Events und erhielt Fördergelder. Kritik an Interessenkonflikten war vorhersehbar. Als Kulturstaatsminister ist er für öffentlich-rechtliche Medien und Kulturförderung zuständig. Das ist genau das Feld, in dem sein Unternehmen aktiv war. Er gab zwar Unternehmensanteile an einen Treuhänder ab, um den „Anschein“ zu wahren. Das ändert aber nichts im Kern. Spitzenpolitiker kommen oft aus der Wirtschaft und bleiben dennoch abhängig. Weimer ist insoweit kein Einzelfall.

Was qualifiziert Weimer für das Amt des Kulturstaatsministers?

Weimar studierte nach allgemeinen Angaben Geschichte, Germanistik, Politik und VWL. Er war FAZ-Korrespondent, Chefredakteur bei der „Welt“ und dem „Focus“ und Gründer von „Cicero“. Er ist ein konservativer Medienmacher mit Unternehmererfahrung aber ohne jede Erfahrung in Kulturverwaltung oder Kunstförderung. Seine Ernennung durch Friedrich Merz im Jahr 2025 war umstritten und es gab Petitionen gegen ihn. Das Amt verlangt Neutralität und Sensibilität für die Kunstfreiheit. Weimer liefert stattdessen Verfassungsschutz-Checks und rhetorische Eskalation. Wie so oft drängt sich der Verdacht auf, dass es bei der Postenvergabe eher auf parteipolitische Loyalität als fachliche Eignung ankommt.

Ein politischer Eklat mit System

Weimers Vorgehen ist kein Versehen, sondern ein Symptom. Intransparente Gesinnungsprüfung, selektive Kritik von Extremismus und mangelnde Qualifikation prägen das Bild. Die Kunstfreiheit leidet und die Kulturpolitik wird zum Kulturkampf. Die Klagen der Buchhandlungen kann vielleicht Klarheit schaffen. Bis dahin bleibt aber ein bitterer Nachgeschmack. Deutschland braucht Förderung von Kunst und keine staatliche Überwachung.


Quellen

Tagesschau: „Wie es zum Wirbel um den Buchhandlungspreis kam“ – https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/weimer-buchhandlungen-verfassungsschutz-100.html

Verfassungsblog.de: „Weimerer Verhältnisse“ (juristische Analyse) – https://verfassungsblog.de/buchhandlungspreis-kunstfreiheit-extremismus

Offizieller BKM-Lebenslauf – https://kulturstaatsminister.de/staatsminister-und-sein-amt/lebenslauf

Lobbypedia-Eintrag zu Wolfram Weimer / Weimer Media Group – https://lobbypedia.de/wiki/Wolfram_Weimer

 

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