Wie wehre ich mich gegen Bußgeldbescheide?

Jeden Montag, aber auch an anderen Wochentagen, gehen mittlerweile in ganz Deutschland tausende Menschen vor Ort auf den Straßen spazieren.

Paragraphenzeichen verchromtEtliche Gremien in Deutschland haben als Reaktion darauf eine Allgemeinverfügung gegen Spaziergänger erlassen, so beispielsweise auch die Polizeiinspektion Magdeburg.

Unsere Antwort darauf? Wehrt euch mit rechtsstaatlichen Mitteln!

Wie zuvor schon in Sachsen, halten wir diese Bußgeldbescheide bereits formal für rechtswidrig. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte diese einstellen werden.

Umgang mit dem Bußgeldbescheid

Ein Widerspruch, eine Klage oder ein Eilantrag kann immer nur von demjenigen eingereicht werden, dessen Rechte betroffen sind. So kann zum Beispiel dieBasis (als Partei) diesen Rechtsweg nicht stellvertretend für euch beschreiten. Aber unsere Anwälte informieren euch gern über euer Recht.

Jeder, der sich gegen die Allgemeinverfügung wenden will, muss selbst Widerspruch einlegen.

Nun stellt euch vor, dass einige tausend Menschen Widerspruch einreichen, Akteneinsicht fordern und/oder die Begründung der Allgemeinverfügung einsehen wollen – die Polizeiinspektionen wären damit gut beschäftigt.

Ganz wichtig: wer als sogenannter „Spaziergänger“ identifiziert wurde oder wegen der Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung oder Missachtung der Auflagen einen Bußgeldbescheid erhält, der sollte zwingend fristgerecht einen Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung einlegen, damit diese Allgemeinverfügung gegenüber der betroffenen Person nicht unanfechtbar wird.

Nutzt hierfür gerne unsere im Folgenden gelisteten Musterschreiben

Musterschreiben

Ein Professor der Rechtswissenschaft hat für euch folgende Dokumente als Vorlage erstellt. Nutzt diese Musterschreiben, um Widerspruch einzulegen – aber individualisiert eure Texte, denn dann müssen die Sachbearbeiter sich mit jedem einzelnen Antrag auseinandersetzen und können keine Standardantworten verschicken.

Fazit

  • Widersprecht der Allgemeinverfügung!
  • Widersprecht Bußgeldbescheiden!
  • Lasst Euch nicht einschüchtern!

Denkt immer daran: ihr könnt euch wehren – nehmt eure Rechte in Anspruch!