Klarstellung zur Wahl des Bundesvorstands im Dezember 2021

von AG Redaktion

Die Basisdemokratische Partei Deutschland steht mit beiden Beinen fest auf dem Boden der demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes dieses Landes. „In unserer Partei ist kein Platz für Rechtsbeugung, Korruption und Machtmissbrauch. Hier hebt sich dieBasis sichtbar von anderen Parteien und Institutionen ab“, bestätigt David Claudio Siber eine nun bekannt gewordene Entscheidung des Berliner Landgerichts.

Anfang Dezember 2021 wurde der Bundesparteitag der Partei dieBasis „online“ durchgeführt. Dabei waren zu Beginn der Veranstaltung lediglich 1.070 Mitglieder online akkreditiert, während sich insgesamt 6.043 Mitglieder für den Parteitag vorakkreditiert hatten. An den Wahlen von Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich als Vorsitzende der Bundespartei beteiligten sich mit ca. 2.800 Mitgliedern die meisten Mitglieder an jenem Wochenende. Im Nachgang des Parteitages fand schließlich eine Briefwahl statt, um das Wahlergebnis des Online-Parteitages zu bestätigen, bei der nur 3.716 Mitglieder befragt wurden.

Juristisches Verfahren abgeschlossen: Vorstandswahlen ungültig

Gegen diese Wahl erklärten viele Mitglieder parteiintern und schriftlich ihre Anfechtung. Ein Mitglied klagte dagegen vor Gericht. Der Klage selbst wurde mit einem Versäumnisurteil am 12.12.2022 stattgegeben. Dagegen hatte der betroffene Vorstand Einspruch eingelegt, sich dann aber nicht weiter darum gekümmert. Weder die beauftragten Anwälte noch der betroffene Vorstand hatten bei Übergabe der Amtsgeschäfte Anfang April 2023 auf das laufende Verfahren hingewiesen.

Im Rahmen der Vorbereitung zur zweiten mündlichen Hauptverhandlung teilte der nun neu zuständige Richter mit, dass aus seiner Sicht die Klage begründet sei und der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg habe. Er regte die Rücknahme des Einspruchs unter Kostengesichtspunkten an. Seiner Einschätzung nach war auch die Schlussabstimmung fehlerhaft und damit unwirksam bzw. nichtig.

Zwei Hauptgründe wurden nun für die Nichtigkeit dieser Wahlen herangezogen: Während des elektronischen Bundesparteitags wurde zu keinem Zeitpunkt das erforderliche Quorum erreicht. „Bereits die Online-Abstimmungen vom 5.12.2021 dürften – jedenfalls in dem hier streitgegenständlichen Umfang betreffend die Vorstandswahlen – schon deshalb unwirksam sein, da entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Beklagten die Versammlung mangels hinreichenden Quorums hätte unterbrochen, vertagt oder beendet werden müssen“, heißt es in dem richterlichen Hinweis.

 „Aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Demokratieprinzips und der sich daraus ergebenden Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl konnte die Schlussabstimmung nicht von besonderen Voraussetzungen – hier der Teilnahme an der zuvor erfolgten Online-Versammlung – abhängig gemacht werden“, heißt es weiter mit Hinweis auf die Ausführungen des Prof. Dr. Martin Morlok. Dieser war bereits im Vorfeld beratend und später mit einem Gutachten über diesen Parteitag hinzugezogen worden. Zuletzt wurde auch auf die eingereichte Stellungnahme des Bundeswahlleiters verwiesen.

David Claudio Siber hatte aufgrund der sichtbaren Formfehler als einzig verbliebenes Mitglied des ersten Bundesvorstands im Februar 2022 einen Notvorstand beantragt. Dieser Antrag wurde mit Verweis auf das ausstehende Urteil in dem hier genannten Verfahren abgewiesen. Für ihn war die Beantragung des Notvorstandes, genauso wie für das klagende Mitglied, ein notwendiger Folgeschritt: „Bei uns wehren sich die Mitglieder gegen korrupte oder illegal zustande gekommene Zustände.“

Insgesamt zeige dies, dass die Mitglieder der Partei dieBasis nicht von demokratischen Werten und Prinzipien abrücken. Damals gab es eine große Welle von Parteiaustritten. 24.000 Mitglieder zählt die siebtgrößte Partei Deutschlands aktuell, seit Gründung wurden insgesamt 37.600 Mitglieder bestätigt.

„Wir möchten diese Mitglieder wieder zurückgewinnen. Weil wir auch für sie diesen Kampf ausgefochten und letztlich auch Recht bekommen haben“, so Siber, der sich gerade zusammen mit vielen anderen Aktiven auf die EU-Wahl vorbereitet. Bundesvorsitzender Sven Lingreen ist froh, dass jetzt Klarheit herrscht und diese einen Teil der Verwerfungen innerhalb der Partei glätten kann. Für Lingreen bestätigt der Verfahrensausgang: „dieBasis steht für die Einhaltung der demokratischen Regeln des Grundgesetzes, der Wahlgesetze und des Rechtsstaates.“

Hinweis der Redaktion: Mit dem Ausgang dieses Verfahrens ist klargestellt worden, dass Dr. Reiner Fuellmich und Viviane Fischer sowie die weiteren im Dezember 2021 zur Onlinewahl angetretenen Kandidaten Thomas Heckmann, Alkje Fontes, Andrea Henning und Doris Lenz zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig als Vorstandsmitglieder im Amt waren.

 

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