Berlin nimmt dieBasis in „Geiselhaft“ und verbietet Wahlveranstaltung einer demokratischen Partei

Update 27.08.2021 22:00: Das Verbot der Veranstaltungen wurden nach Intervention unserer Anwälte inzwischen aufgehoben! Aber der skandalöse Versuch, dieBasis-Wahlkampfveranstaltungen aus politischen Motiven zu verbieten, bleibt bestehen.

Jeder kann zu unseren Wahlveranstaltungen kommen und mit unseren Kandidaten ins Gespräch kommen! Wir freuen uns auf viele interessierte Besucherinnen und Besucher!


Für den 28.08.2021 und 29.08.2021 wurde durch die Basisdemokratische Partei Deutschland in Berlin auf dem Potsdamer Platz eine Wahlveranstaltung für 500 Teilnehmer angemeldet, auf der sich die inzwischen mit über 25.000 Mitgliedern neuntgrößte Partei den Wählerinnen und Wählern vorstellen wollte. Diese Veranstaltung, die am 3. August angemeldet wurde, wurde von der „Versammlungsbehörde der Polizei Berlin“ am 26. August verboten mit Begründungen wie: Auf irgendwelchen sogenannten „Querdenker“-Demos in verschiedenen Städten hätten Personen z. B. im Jahr 2020 keine Masken getragen.

dieBasis wird gegen diesen Skandal durch den direkten Angriff auf das Grundgesetz Artikel 8, 20, 21 und das Parteiengesetz mit allen Mitteln vorgehen.

„Außerdem werden wir in Kontakt zur OECD treten, da wir eine Gefährdung der Bundestagswahl befürchten müssen. Wir müssen auch prüfen, ob dadurch die Bundestagswahl anfechtbar wird, wenn eine zu dieser Wahl zugelassene Partei derart benachteiligt wird“, erläutert Dr. Andreas Baum, Bundesvorsitzender von dieBasis.

„Das ist ein unglaublicher Skandal und ein beispielloser Vorgang. Das ist ein direkter Angriff auf unser Grundgesetz, mindestens in den Artikeln 8 und 20, sowie auf das Parteiengesetz. Es ist eine neue Form der Eskalation erreicht, wenn eine Wahlveranstaltung einer zur Bundestagswahl zugelassenen demokratischen Partei in Deutschland verboten wird“, empört sich Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier, selbst Direktkandidat, der in Köln gegen den umstrittenen Karl Lauterbach antritt. „Wir werden sämtliche Rechtsmittel einlegen. Das wollen und das dürfen wir uns als Basisdemokraten nicht gefallen lassen.“

In dem 22-seitigen Absage-Bescheid, der an dieBasis übermittelt wurde, wird auf Seite 5 plötzlich behauptet, „Querdenken“-Demos ab 2020 in verschiedenen Städten hätten gezeigt, dass Personen der „Querdenker-Szene“ keine Masken tragen würden. Das wäre ein erhebliches Gesundheitsrisiko.

Was das mit einer Wahlkampfveranstaltung der Partei dieBasis für die Bundestagswahl und die Wahl für das Abgeordnetenhaus in Berlin zu tun haben soll, zu der 500 Teilnehmer auf dem ausreichend weitläufigen Potsdamer Platz angemeldet wurden, erschließt sich nicht. Das wäre so, als würde man Fans von Hertha BSC aus dem Stadion verbannen, weil Fans vom FC Union Bengalos gezündet hätten. Die Polizeibehörde konstruiert eine Deckungsgleichheit, die es schlicht nicht gibt.

Geplant waren Auftritte mehrerer Kandidaten für den Bundestag, die mit ihrem Engagement Wähler gewinnen wollten. „Wir sind als junge Partei auf den Straßenwahlkampf angewiesen“, so David Claudio Siber, Mitglied im Bundesvorstand und Sprecher der Partei. „Während die Altparteien Millionen-Budgets für den Wahlkampf auffahren, haben wir aus der Parteienfinanzierung genau Null Euro. Wir müssen mit allen ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern zum Wahlkampf auf die Straße. Das kostet nur Engagement und Mitgliederspenden für die Flyer. Wenn das jetzt untersagt wird, verbietet man uns den Wahlkampf“, ergänzt Siber.

Die Polizei verweist auf eine angebliche Studie eines Aerosol-Forschers, die eine Ansteckung auch im Freien nachweisen soll. Der angegebene Link ist ebenso „verboten“ wie die Veranstaltung.

Berlin nimmt dieBasis in „Geiselhaft“ und verbietet Wahlveranstaltung einer demokratischen Partei - Zugriff Verboten

Gleichzeitig verweist die Polizei darauf, dass die Studie von Dr. Scheuch, in der nachgewiesen wird, dass eine Ansteckung im Freien kaum möglich ist, nichts anderes aussagen würde. Es ist aber sicherlich nicht Aufgabe der Polizei, einen wissenschaftlichen Disput zu entscheiden. Keinesfalls kann man an diesen strittigen Fragen ein Verbot aufgrund einer Gesundheitsgefährdung festmachen. Die Polizei weiß auch im Vorfeld nicht, wie viele Teilnehmer der Veranstaltung zur Gruppe der Geimpften oder Genesenen gehören wird. Ein Verbot kann nur auf Fakten basieren, nicht auf Hypothesen, Vermutungen und unbewiesenen Narrativen.

Diese konkrete und faktische Gefährdung kann die Polizei an keiner Stelle beweisen. Es muss bei der Abwägung das Faktische gelten. Weder beweist sie es mit Zahlen von explosionsartig gestiegenen Infektions- und Todesfallzahlen nach den ganzen aufgezählten „Querdenker“-Veranstaltungen, noch gab es derartige Ausbrüche nach Großveranstaltungen wie „Black Lives Matter“ auf dem Alexanderplatz, dem kürzlich sehr freizügigen CSD mit zehntausenden feiernden Menschen, die zu guten Teilen nicht die widersinnigen Masken- und Abstandspflichten mitmachten oder die EM-Fußballspiele europaweit, die ebenfalls nicht zum Massensterben oder zu überlasteten Krankenhäusern führten. DAS sind die Fakten nach Großveranstaltungen.

Es sei auch auf das Faktische der jährlichen Mai-Krawalle hingewiesen. Selbst da ringt sich ein SPD-Innensenator Geisel mit SED-Vergangenheit nicht durch, diese linksextremen Umtriebe zu verbieten, sondern gefährdet Leib und Leben der Polizeikräfte im Einsatz gegen Personen, die sogar Gehwegplatten von Häusern auf Polizisten werfen. DORT könnte man mit Art. 2 GG zum Schutz der Polizisten argumentieren, vermeidet es aber tunlichst.

Im Wissen, dass es keinen beweisbaren Grund für das Verbot der Wahlkampfveranstaltung einer demokratischen Partei gibt, wird vorsätzlich und unter offensichtlichem Machtmissbrauch versucht, eine Gefahr herbeizureden und einen politischen Konkurrenten auszubooten. Durch offenkundiges Zusammenwirken des SPD-Innensenators Geisel mit der Polizeipräsidentin Slowik, die über SPD-Kontakte aus dem Bundesinnenministerium ins Amt geholt wurde, formt sich das Bild der politischen Einflussnahme.

Dazu bemüht man ausgerechnet Art. 2 GG mit der kruden Behauptung, man müsse Leib und Leben der Bürger schützen und ihnen deshalb die freiwillige Teilnahme an einer Wahlveranstaltung verbieten. Mit der gleichen Begründung könnte man jede Wahlveranstaltung der Altparteien ebenfalls verbieten, weil man nicht ausschließen kann, dass dort auch „Querdenker“ teilnehmen.

Der Direktkandidat für den Wahlkreis 58 Oberhavel/Havelland, Sven Lingreen, schrieb dazu auf Twitter: „Begründung der Berliner Polizei ist Art. 2 GG (Abs. 2 Satz 1). DAMIT kann man alles verbieten! Den Fernsehturm in Berlin (könnte aufs Rote Rathaus fallen), die Berliner S-Bahn, potenziell tödlich, wenn man raus auf die Stromschiene fällt, den CSD sowieso. Schluss mit GEISEL-Haft!“

Die erneute Verlängerung einer angeblichen epidemischen Notlage erscheint somit zusätzlich auch im Verdacht, dadurch das Wahlgeschehen behindern zu können, wenn man z. B. an Zutrittseinschränkungen für Wahllokale wegen angeblicher Gefährdungslagen denkt. Nur, wer direkt am Wahltag in sein Wahllokal geht, kann bis zum Schluss auf mögliche politische Ereignisse reagieren.

dieBasis kämpft für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Es darf keine unterschiedliche Behandlung von Ungeimpften und Geimpften geben, es darf keinen Unterschied geben, wofür Demokraten demonstrieren wollen. Und es darf keine Verbote von Wahlkampfveranstaltungen geben, die dem noch amtierenden Innensenator politisch nicht gefallen.

Denn für alle gilt das unteilbare Grundrecht nach Art. 3 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich … Niemand darf wegen [seiner] … politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“