Johanna F. – Erklärung des Bundesvorstands

Mit Bedauern hat der Bundesvorstand der Partei dieBasis das Teilgeständnis von Johanna F. zur Kenntnis genommen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesvorstand gemeinsam für eine Beendigung ihrer Mitgliedschaft ausgesprochen.

Johanna F. wurde in einem Brief gebeten, selbst aus der Partei auszutreten und damit Verantwortung zu übernehmen. Eine Rückmeldung seitens Johanna F. ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt.

Mit dem Eintritt in die Partei dieBasis bekennt sich jedes Mitglied zur Satzung und verpflichtet sich, nach dieser zu handeln.

Auszug aus der Präambel:

„Die Partei Basisdemokratische Partei Deutschland vereinigt Menschen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung, geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit, mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und oder gewalttätige Bestrebungen jeder Art lehnt die Partei Basisdemokratische Partei Deutschland entschieden ab.“

Satzung der Partei dieBasis

Über die Vorwürfe gegenüber Johanna F. zeigte sich der Landesverband Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 25.05.2023 fassungslos. Es wurde ursprünglich daran erinnert, dass jeder Mensch als unschuldig gilt, bis seine Schuld bewiesen ist.

Zitat aus dieser Mitteilung: „Als dieBasis stehen wir ein für Rechtsstaatlichkeit auf dem Boden des Grundgesetzes. Daher lehnen wir jede Form von Extremismus als Basisdemokraten strikt ab, wie wir es in unserer Satzung als Grundsatz verankert haben.“

Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.12.23 geht hervor, dass Johanna F. selbst folgendes Teilgeständnis abgelegt hat:

„24: dd) Die Erkenntnisse zu den Beteiligungshandlungen der Angeschuldigten beruhen im Wesentlichen auf ihren teilgeständigen Angaben und durch die Auswertung aufgefundener Asservate gewonnenen Erkenntnissen. So hat die Angeschuldigte bestätigt, an mehreren Treffen der Gruppierung teilgenommen zu haben, was durch den Inhalt ihres Fahrtenbuchs, durch Observationsmaßnahmen und die Angaben des Mitangeschuldigten F. gestützt wird. Ferner hat sie eingeräumt, selbst ein Treffen mit Mitgliedern der Vereinigung beim gesondert verfolgten Bu. organisiert zu haben, auf dem dieser dem Mitangeschuldigten P. einen Bargeldbetrag in Höhe von 150.000 € übergeben habe. Korrespondierend hierzu haben die Finanzermittlungen ergeben, dass der gesondert verfolgte Bu. gut zwei Wochen vorher eine entsprechende Summe von seinem Konto abhob. In diesem Zusammenhang hat die Angeschuldigte eingestanden, dass ein Teil dieser Gelder für die Beschaffung von Waffen, Fahrzeugen und Nachtsichtgeräten verwendet werden sollte.“

 Beschluss des 3. Strafsenats vom 20.12.2023 – AK 89/23 –

„25: Bei ihr aufgefundene handschriftliche Notizzettel mit Codeworten („Buntstifte = Waffen“, „Malkasten = Militärgerät“, „Strohhalm = Munition“, „Abholzen = Personenbeseitigung“, „Aktion Morgenröte“) belegen zudem, dass sie von der Existenz der terroristischen Vereinigung und deren Ziele Kenntnis hatte. In Übereinstimmung hiermit hat sie eingeräumt, diese Notizen selbst während eines Gesprächs mit dem Mitangeschuldigten E. gefertigt zu haben. Ferner sind auf ihrem Laptop mehrere Dokumente unter anderem zu den Themen „Aufgaben der Heimat-Schutz-Kompanie“ und „persönlicher Fragebogen Bewerber Armee/ HSK/Polizei“ aufgefunden worden.“

 Beschluss des 3. Strafsenats vom 20.12.2023 – AK 89/23 –

Es ist nicht bekannt, wie und vor welchem Hintergrund dieses Teilgeständnis von Johanna F. entstand. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, zu dem der Bundesvorstand keine Hintergrundinformationen hat.

Nach vorliegendem Beschluss des BGH hat Johanna F. bestätigt, an mehreren Treffen der beschuldigten Vereinigung teilgenommen bzw. diese mit organisiert zu haben. Die Mitwirkung oder die Mitgliedschaft in einer radikalen Vereinigung sind unvereinbar mit der Mitgliedschaft in einer Partei, die sich klar zum Grundgesetz bekennt.

„§1 (1) Die Partei führt den Namen Basisdemokratische Partei Deutschland und ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und im Sinne des Parteiengesetzes.“

Satzung der Partei dieBasis

Der Bundesvorstand ist vor dem Hintergrund des Teilgeständnisses von Johanna F. dazu verpflichtet, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um weiteren Schaden von der Partei fernzuhalten.

Was wirklich geschehen ist, ist nur den Beteiligten bekannt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann aus Sicht des Bundesvorstands jedoch nicht mehr von einer Unschuldsvermutung ausgegangen werden.

Quellen:

BGH-Beschluss: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5bd3f031f1e0f91052733bb14a3335e5&nr=136066&pos=5&anz=29

Bundessatzung der Partei dieBasis: https://diebasis-partei.de/partei/satzung/

Erklärung des Landesverbands Baden-Württemberg vom 25. März 2023: https://diebasis-bw.de/2023/05/stellungnahme-zur-festnahme-von-j-f/

 

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