Bundesverwaltungsgericht hebt COMPACT-Verbot auf

Ein bedeutender Sieg für Meinungsfreiheit und Medienvielfalt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem wegweisenden Urteil das Verbot des Magazins COMPACT aufgehoben.1 Damit setzt das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland ein deutliches Zeichen für den Schutz der Meinungsfreiheit und die Bedeutung einer vielfältigen Medienlandschaft.

Das Verbot des Magazins, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 aufgrund bestimmter Inhalte erlassen hatte, wurde vom Gericht als unverhältnismäßig und verfassungswidrig eingestuft. Dieses Verbot umfasste nicht nur den Verkauf des „Compact“-Magazins, sondern auch die Website und Symbole, die der Verlagsgruppe zugeordnet werden können – wie beispielsweise der typische „Compact“-Schriftzug, das weiße C auf rotem Grund. Ministerin Faeser hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass das „Compact“-Magazin „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Zur Durchsetzung des Verbots hatte sie sich auf das Vereinsrecht gestützt. In der Verfügung hatte sie sich auf Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes berufen, in Verbindung mit dem Vereinsrecht, um ihr Verbot durchzusetzen. Sie argumentierte, dass sich „Compact“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.2

Das Bundesverwaltungsgericht betont nun in seinem Urteil, dass die Freiheit der Berichterstattung und die Meinungsäußerung fundamentale Grundpfeiler unserer Demokratie sind, die durch staatliche Maßnahmen nur in äußerst engen Grenzen eingeschränkt werden dürfen.

Beitragsbild zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dem Compact Verbot

In seiner Begründung stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass die Entscheidung, ein Medium zu verbieten, stets einer sorgfältigen Abwägung bedarf. Es müsse nachgewiesen werden, dass die Inhalte des Magazins eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die demokratische Grundordnung darstellen. Im vorliegenden Fall konnte das Gericht keine ausreichenden Belege für eine solche Gefahr erkennen, weshalb das Verbot aufgehoben wurde.

Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf für die Pressefreiheit. Es zeigt, dass staatliche Eingriffe in die Medien nur dann gerechtfertigt sind, wenn sie auf klaren, rechtlich haltbaren Gründen basieren. Die Entscheidung stärkt die Position unabhängiger Medien und setzt ein Zeichen gegen Zensur und Einschränkungen der Meinungsfreiheit.

Die Partei dieBasis wertet dieses Urteil als einen bedeutenden Erfolg im Einsatz für eine offene Gesellschaft. Es unterstreicht die Wichtigkeit, unterschiedliche Meinungen und Sichtweisen zuzulassen, auch wenn sie kontrovers oder unbequem sind, und dürfte auch nachhaltige Konsequenzen für viele Amts- und Landgerichte haben, die in den letzten Monaten und Jahren Bürger in Deutschland wegen ihrer Meinung verurteilt haben. Die Medienvielfalt ist zudem essenziell für eine lebendige Demokratie, in der jeder Bürger die Möglichkeit haben muss, sich umfassend zu informieren und seine Meinung frei zu äußern.

Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich und sehen darin eine Bestätigung unserer Überzeugung, dass die Freiheit der Presse und der Schutz der freien Meinung unverzichtbare Grundpfeiler unseres demokratischen Zusammenlebens sind. Es ist ein Aufruf, wachsam zu bleiben und die Medienfreiheit aktiv zu verteidigen.

Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass in Deutschland auch in Zukunft eine vielfältige, freie und unabhängige Medienlandschaft besteht – für eine Gesellschaft, in der Meinungsfreiheit, offene Debatten und der Schutz der Grundrechte oberste Priorität haben.

Quellen:

  1. Pressemitteilung Nr. 48/2025 | Bundesverwaltungsgericht ↩︎
  2. Verbotsverfügung ↩︎
 

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