von Holger Gräf
Wir hatten kaum zu hoffen gewagt und behielten am Ende leider (wieder einmal) recht. Trotz eindeutiger Beweislage über nachgewiesene, schwerwiegende Impfschäden und einer Unwirksamkeit der Covid 19-Vakzine als Impfstoffe – trotz der mehrfachen Rüge des Gerichts an die Beklagte, valides Datenmaterial beizubringen (was diese nicht tat), schloss sich das Gericht am, nunmehr 5. Verhandlungstag, der Rechtsauffassung der Beklagten an und wies die Klage zweier Bundeswehroffiziere, welche gegen die Aufnahme der Covid-Impfung in das Impfschema der Bundeswehr geklagt hatten, zurück.
In der Urteilsbegründung (soweit mir diese aus unterschiedlichen Quellen vorliegt) gibt das Gericht an, in dem Verfahren sei es ja nie um eine allgemeine Impfpflicht der gesamten Bevölkerung gegangen, sondern „lediglich“ um Regelung, die im Soldatengesetz bereits im Jahre 1957 getroffen worden sei. Diese sei die Grundlage für das getroffene Urteil.
Als der Richter auf die Impfung selber zu sprechen kommt und diese als Verhütung darstellt, wird es laut im Gerichtssaal. „Nein!“ ist aus dem Publikum zu hören. Der Richter ermahnt das Publikum.
Der alte Rahmen des, 1957 geschaffenen Gesetzes, habe eine gewisse Auffangkraft für aktuelle Geschehnisse.
Dann geht der Richter auf die aktuelle Situation ein. Die Situation sei „sehr ernst“, die Inzidenzen stiegen wieder, eine mögliche Überlastung der Krankenhäuser stünde unmittelbar bevor.
Was die Unwirksamkeit der Covid-Impfstoffe anbelangt, die seitens der Beschwerdeführerin in großer Zahl zweifelsfrei nachgewiesen wurde, schloss sich das Gericht der (lapidaren) Aussage der Sachverständigen an, die die Beklagte aufgerufen hatte. Auch wenn die Impfstoffe eigentlich auf das Wuhan-Virus zugeschnitten gewesen seien und nicht auf moderne Varianten davon und auch wenn diese modernen Varianten nicht mehr so gefährlich seien, wie das Originalvirus, so schütze die Impfung doch vor schweren Verläufen, was einen positiven Effekt für die Bundeswehr darstellen würde.
Die Datenlange des Paul-Ehrlich-Instituts bezeichnete der Richter als „solide“ und die Maßnahme insgesamt als zumutbar.
Um ehrlich zu sein, fehlen mir buchstäblich die Worte. Dieses Urteil als politisches Skandalurteil zu bezeichnen, erscheint mir beinahe als zu kurz gegriffen. Schließlich waren es die mangelhaften, validen Datenlagen, die das Gericht stets angerügt hatte und weshalb aus einem Prozesstag schlussendlich fünf wurden. Und anstatt diese Daten beizubringen, hatten sich das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut darin befleißigt, stets immer nur wieder ihre Wissenschaftlichkeit, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu unterstreichen; getreu dem Motto: Liebes Gericht. Ich kann leider keine Beweise beibringen, dass die Impfung sicher und wirksam ist, aber schau mal – wir sind die besten Wissenschaftler und außerdem die ehrlichsten. Es dürfte ja wohl reichen, wenn wir sagen, dass es so ist.
Und offensichtlich reichte das dann auch.
Das Gericht folgt damit Institutionen, die nicht nur der mehrfachen Lüge überführt worden waren (etwa im Zusammenhang mit vermeintlicher Überlastungen von Intensivbetten), sondern die auch erst jüngst von der Evaluierungskommission des Bundestages aufgrund ihrer mangelhaften, ja katastrophalen Datenlage kritisierte worden waren. Und es folgt ihnen blind, kritiklos, NAIV!
Der Prozessbevollmächtigte, unser Parteimitglied Prof. Dr. Martin Schwab, wird in Kürze genauere Stellung zu diesem Urteil beziehen.
Zur offiziellen Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts