von Holger Gräf
Der ehemalige Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen, Uwe Kranz, hat zusammen mit der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein Strafanzeige gegen die gesamte Bundesregierung gestellt. Insbesondere im Fokus stehen dabei Dr. Rolf Heinrich Mützenich als Vorsitzender der SPD Fraktion, Katharina Dröge und Britta Haßelmann als Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Christian Dürr als Fraktionsvorsitzender der FDP, Olaf Scholz als Bundeskanzler und Karl Lauterbach als Bundesgesundheitsminister.
Vorgeworfen werden den Betreffenden u.a. Hochverrat gegen den Bund gem. §81.1 StGB, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gem. §83.1 StGB, „Begehen durch Unterlassen“ gem. §13.1 StGB, Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. §7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB sowie Völkermord gem. §6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB.
Hintergrund für die Strafanzeige sind zum einen der sogenannte Pandemievertrag und zum anderen die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften.
Tatsächlich war die Bundesregierung nicht berechtigt, einer außerstaatlichen Organisation wie der WHO hoheitliche Rechte, also gesetzgebende Befugnisse, zu übertragen. Derartige Übertragungen von Hoheitsrechten sieht das Grundgesetz nur in ganz bestimmten Fällen vor und dann auch nur an die EU (lt. Art. 23.1 GG) oder an zwischenstaatliche Organisationen (lt. Art. 24.1 GG).
In keinem Fall darf sie einer fremden Macht, die sich zudem völlig offen unter dem Einfluss privater Spender befindet, Legislativgewalt in Deutschland übertragen. Das ergibt sich schon aus Art. 20.2 GG, nach dem es keine, nicht vom Volk gewählte legislative Macht in Deutschland geben darf. Dass die Bundesregierung(en) solche gesetzgebenden Rechte bereits seit Jahrzehnten an die EU übertragen haben, ist bereits nahe am Hochverrat. Allein der Umstand, dass wir das Europaparlament im Rahmen einer Europawahl mitbestimmen können, war ein leichtgewichtiges Feigenblatt.
Der gegenwärtige Fall liegt aber gänzlich anders. Die WHO ist eine nicht gewählte Gesundheitsbehörde. Was sie tut, bestimmen allein ihre Geldgeber und ihr größter Finanzier ist Bill Gates. Diesen Mann kann man wohl mit Fug und Recht als Impf-Fetischisten bezeichnen sowie auch als einen größenwahnsinnigen Fantasten. Er ist überzeugt davon, allein den Weg aus einer Krise zu kennen. Einer Krise, die es außerhalb seiner Wahrnehmung gar nicht gibt. Nur weil er die finanzielle Macht hat, sich in die WHO einzukaufen und nur, weil der deutsche Wähler die Zeichen der Zeit nicht erkannte, hat dieser Mann nun direkte Macht über jeden von uns.
Uwe Kranz hat vollkommen Recht, wenn er sagt, das sei Hochverrat. Einen eindeutigeren Hochverrat, als sein Volk an eine Privatperson zu verkaufen, kann es gar nicht geben.
Doch nun stellt sich die Frage, ob eine solche Strafanzeige überhaupt fruchten kann. Und leider lautet die Antwort: Nein!
Das ergibt sich einerseits daraus, dass es mit unserer Gewaltenteilung lange nicht so weit her ist, wie wir das vielleicht einmal in der Schule gelernt haben. Wenn jetzt Staatsanwaltschaften und Richter, die nicht unabhängig von der Politik sind, über die Strafanzeige entscheiden müssen, ist klar, wie es ausgehen wird. Andererseits ergibt das sich aber auch aus Art. 46 GG, denn dort wird jedem Abgeordneten parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung zugesichert.
Es ist kaum zu fassen, aber all die guten Vorsätze der Mütter und Väter des Grundgesetzes werden missbräuchlich verwendet. Die Immunität sollte einmal vor einem zweiten Hitler schützen, der unliebsame Parteien verbieten und unliebsame Parlamentarier verhaften ließ. Nun wird sie missbraucht, um ungestraft Verbrechen anderer Art begehen zu können.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die sogenannten Systemparteien, also solche Parteien, die durch wechselnde Regierungsbeteiligung das aktuelle politische System mitgeformt haben, durch die Wahl neuer Parteien zu ersetzen. Auch derjenige, der eigentlich keine Parteien mag, muss einsehen, dass nur diese neuen Parteien aus der derzeitigen „Parteiendiktatur“ eine echte Demokratie machen können. Nur Parteien können derzeit zu den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag beitragen und somit können nur neue Parteien die alten Systemparteien aus den Zirkeln der Macht, die sie so oft missbraucht haben, verdrängen.
Wenn die von Uwe Kranz gestellte Strafanzeige wirklich fruchten soll, braucht es eine parlamentarische Mehrheit, welche die Immunität der Beschuldigten aufhebt. Die gibt es erst, wenn Union, SPD, Grüne, FDP etc. auf die Oppositionsbank oder vollständig aus dem Bundestag verdrängt wurden.
Dazu braucht es Parteien, die groß genug sind, um sich bundesweit aufstellen zu können. Die AfD mag vielleicht so eine Partei sein, doch sie reicht bei Weitem nicht aus. dieBasis ist die einzige Partei, die rechnerisch dazu in der Lage ist, weil sie sich dank ihrer Mitgliederstärke bundesweit in allen 299 Wahlbezirken und allen 16 Bundesländern aufstellen kann.
Ja, so wichtig ist dieBasis. Sie kann gewissermaßen das Zünglein an der Waage sein.
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