Berlin, 12. November 2024. Nach dem Bruch der Ampel haben sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD auf eine Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 „geeinigt“. Tatsächlich obliegt die Entscheidung jedoch dem Bundespräsidenten, den Bundestag nach gescheiterter Vertrauensfrage aufzulösen und den Wahltermin festzulegen. Die geplanten vorgezogenen Neuwahlen stellen insbesondere die noch nicht im Parlament vertretenen Parteien wie die Basisdemokratische Partei Deutschland, kurz dieBasis, vor große Herausforderungen. Daher fordert dieBasis den Bundestag dazu auf, durch ein Änderungsgesetz wie zur BTW 2021 die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften auf ein Viertel zu reduzieren. Gleichzeitig wird das Bundesinnenministerium dazu aufgefordert, die Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge zu verlängern, damit mehr Zeit ist, um einen demokratischen und fairen Wahlprozess sicherzustellen.
Dass die Union die Vertrauensfrage so früh wie möglich stellen möchte und die Bundestagswahl damit vorverlegt werden könnte, sei eine „politische Hauruck-Aktion“. „Das sieht nach wildem Aktionismus aus“, erklärt Sven Lingreen, Bundesvorsitzender der Partei dieBasis.
Denn eine Not für schnelle Neuwahlen gibt es tatsächlich nicht. Ganz im Gegenteil, Artikel 69 (3) Grundgesetz regelt:
„Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.“
„Wenn SPD und Union in Einigkeit eine kurzfristige Neuwahl auskungeln, ist das ein Tiefpunkt im demokratischen Wettbewerb, der die neuen und progressiven Parteien von einer fairen Wahlteilnahme abhalten soll. Auch mit einem Unions-Kanzler Merz ändern sich nur Nuancen. Wir brauchen jedoch eine neue Art Politik für die Menschen, nicht für Parteiinteressen wie bisher.“, ordnet Lingreen die aktuelle Situation ein.
Auch der habilitierte Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau stellt dazu auf X fest, „dass sich das Verfassungsrecht offenbar in Auflösung befindet.“
Unabhängig von der Rechtslage gerät das Ziel der Partei, in allen 299 Wahlkreisen Direktkandidaten und in allen Bundesländern Landeslisten aufzustellen, um bundesweit anzutreten, unter Druck. Die Unterstützer-Unterschriften 69 Tage vor der Wahl einzureichen, ist für dieBasis bereits eine große Hürde. Eine riesige Herausforderung wird es jedoch sein, diese Unterstützung rechtzeitig zu erhalten, wenn nach Auflösung des Bundestages tatsächlich nur 60 Tage Zeit sein sollte.
Daher fordert dieBasis eine Absenkung der Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften, wie es bereits während der Corona-Zeit bei der BTW 2021 und bei den Landtagswahlen 2022 umgesetzt wurde, sowie eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der kompletten Wahlvorschläge, um etwas mehr Zeit zu gewinnen. Das wäre demokratisch, fair und gibt den nicht im Bundestag vertretenen Parteien überhaupt nur eine realistische Chance, an den Wahlen teilzunehmen. Ungeachtet der Tatsache, dass sich die zeitliche Verkürzung des Wahlkampfes ebenfalls nachteilig auswirken wird und ein Chaos bei der Wahl, ähnlich der letzten Berlin-Wahl, vorprogrammiert scheint.
Lingreen stellt klar: „Wenn demokratische Verfahrensgrundsätze verletzt werden, wird dieBasis gegen die Durchführung der Wahl klagen. Vielleicht schließen sich hier auch mehrere Kleinparteien zusammen. Das wäre eine Überlegung wert.“
Als Fazit bleibt festzustellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen für außerparlamentarische Parteien insgesamt sowie die 5%-Hürde auch ohne den nun künstlich erzeugten Zeitfaktor die Förderung von Demokratie infrage stellen. Zuletzt sind bei der BTW 2021 damit 8,3 Prozent der Wählerstimmen unter den Tisch gefallen. Parlamentarische Vielfalt und Teilhabe an politischen Prozessen werden verhindert, während gleichzeitig die etablierten Parteien weiter gestärkt werden.